Danke wir werden gleich einen neuen Antrag stellen, aber was meint Ihr mit schriftl. Antrag unsererseits? Ihr habt mir schon toll geholfen.
Beiträge von esorena legov
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Wir haben schon einen Ablehnungsbescheid schriftlich bekommen, aber ohne Rechtsbelehrung. Darin schreiben sie, dass der Grund ist, das die Wohnung nicht vermietbar ist und daher abgelehnt wird.
Mietvertrag besteht schon und Miete haben wir schon reduziert, umk Denen ein Angebot zu machen. -
Meine Tochter ist 26 Jahre und lebt mit ihren beiden Kindern 1Jahr und 7Jahre bei uns im Haus.
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Meine Tochter hat eine Wohnung in unserem Haus .Die Arge zahlt keine Miete, da meine Tochter durch unser Wohnzimmer die Treppe hinaufgehen muß. Unser Haus ist so offen gebaut, dass die Treppe nicht in einem extra Flur ist. Das Amt sagt, dass die Wohnung so nicht vermietbar ist. Wie kann ich das herausbekommen?
Muß ich einen extra Eingang einbauen?