Beiträge von Steffi257

    Hallo Kitty,
    Das mit dem Schulgeld von meinem SOhn habe ich nach meinem 2. Wiederspruch durchgekriegt. Es heißt genau:
    Auszug zweites Buch Sozialgesetzbuch §24a SGB II Zusätzliche Leistungen für die Schule:
    Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100€, wenn sie oder mind. ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. Aug. des jew. Jahres Anspruch auf Leistungenzur SIcherung der Lebensunterhaltes nach diesem Buch haben. Schülerinnenund Schüler, ....... Jetzt kommt das Wichtige: Die Leistung wird nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht.


    Ein Bafög ist keine Ausbildungsvergütung, mein Sohn ist unter 25, lebt mit mir. SOmit sind alle Grundvorraussetzungen erföllt gewesen. Das Geld habe ich auch bekommen.
    Vieleicht kann ich dir damit helfen und du versuchst es auch mal mit einem Widerspruch.
    Ich werde jetzt mal ein Schreiben bzgl. EIgenanteil und dann 20% an die ARGE schreiben. Vielen Dank für deine mIthilfe!!

    Hallo Kitty,
    vielen Dank für deine Nachricht. Gelesen habe ich das schon mal, aber ich kann der Arge nicht beweisen dass dies so ist. MIr wird halt nur gesagt dass 20% anrechnungsfrei sind. Hast Du es schriftlich, irgendeine Berechnungsgrundlage von der ARGE aus der dies klar ersichtlich ist? Selbst für das Schulgeld für meinen ältesten SOhn mußte ich hier 2 x in Wiederspruch gehen weil sie mir dies nicht bewilligen wollten. >Nun muß ich denen wohl wieder ihre Arbeit abnehmen und Beweise oder Paragraphen vorlegen. Kannst Du helfen?
    Gruß und Dank
    Steffi

    Hallo Kitty, wie man sehen kann gehen die Arge-Institute da vollkommen anders vor. Du bekommst die 100 Euro Freibetrag als Einkommen BAFÖG. In welcher Stadt lebst du? Haben die eine andere Verfahrenspolitik als hier im Kreis Mettman? Darf das überhaupt sein?

    Vielen Dank für die Rückmeldungen!


    Es gibt ein neues Urteil Juli 2010 indem Bafög angerechnet werden darf Soweit war ich schon. . Aber wie ich der anderen Mitteilung entnehmen darf, hat diese Person wenigstens die 100 Euro Freibetrag auf das Bafög angerechnet bekommen. Mir wurde mitgeteilt dass nur 20% davon frei wären.
    Ich wollte wissen, was denn nun stimmt.
    Kann da jemand Klarheit hinein bringen?

    Wir sind eine 4 köpfige Familie. Mein SOhn macht seit dem 01.09. eine Ausbildung an einer staatl. geförderten Schule für Gymnastiklehrer. Die Ausbildung geht 3 Jahre. Mein SOhn hat fast jeden Tag von 8.30h bis 16.00h Schule. Hinzu kommen Jahrespraktika und ein Blockpraktikum, Selbst zu finanzierende Bücher und die Fahrtkosten. Extra Sportwäsche und versch. Schuhe für Leichtathletik, Tanzen, etc..
    Er verdient kein Geld. Die Schule muß von uns finanziert werden. DerSchul-Betrag dafür wurde von 170 auf 130 vom Förderverein gesenkt, aufgrund Hartz IV. Bleibt aber immer noch der Restbetrag von 130€ den die Arge nicht übernehmen will. Im Gegensatz dazu hat er Anspruch auf Bafög. Der Antrag läuft immer noch. Wie dem auch sein, er darf lt. Arge nur 20% als Eigenanteil davon behalten. Angenommen er würde den Höchstsatz von 212 bekommen, wären das also ca. 42Euro. Das deckt doch überhaupt nicht die Kosten.
    Als Auszubildender mit Einkommen dürfte er 100Euro behalten. Das ist doch nicht fair!!
    Wer kennt sich damit aus und kann mir einen Hinweis geben?
    Wie wird korrekt bereinigt?