Hallo Kitty,
Das mit dem Schulgeld von meinem SOhn habe ich nach meinem 2. Wiederspruch durchgekriegt. Es heißt genau:
Auszug zweites Buch Sozialgesetzbuch §24a SGB II Zusätzliche Leistungen für die Schule:
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100€, wenn sie oder mind. ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. Aug. des jew. Jahres Anspruch auf Leistungenzur SIcherung der Lebensunterhaltes nach diesem Buch haben. Schülerinnenund Schüler, ....... Jetzt kommt das Wichtige: Die Leistung wird nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht.
Ein Bafög ist keine Ausbildungsvergütung, mein Sohn ist unter 25, lebt mit mir. SOmit sind alle Grundvorraussetzungen erföllt gewesen. Das Geld habe ich auch bekommen.
Vieleicht kann ich dir damit helfen und du versuchst es auch mal mit einem Widerspruch.
Ich werde jetzt mal ein Schreiben bzgl. EIgenanteil und dann 20% an die ARGE schreiben. Vielen Dank für deine mIthilfe!!