Liebe Freunde,
spät (aber besser als nie :D) vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße,
Susanne
Liebe Freunde,
spät (aber besser als nie :D) vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße,
Susanne
Liebe Forenmitglieder,
bis zur Rente habe ich zwar noch ein paar Jährchen Zeit, mich in Optimismus zu schulen , ich habe aber trotzdem schon mal rein vorsorglich meine Frage:
Ich bin derzeit Hartz-IV-Bezieher und zahle einen kleinen Betrag auf einen Riester-Vertrag, da das dort angesparte Vermögen (noch) nicht vom Amt angetastet werden kann.
Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, inwieweit sich dies später mal auswirkt, wenn ich diese Rente ausbezahlt bekomme und nicht allzu viel dabei rauskommt. (Ich bin ja so realistisch und glaube nicht mehr wirklich daran, dass ich von der staatlichen Rente noch was sehe ... ) Wird dieser Betrag auf eine eventuelle Sozialhilfe angerechnet?
Vielen lieben Dank für Antworten,
Susanne
Hallo Lacki,
danke für Deine Antowrt.
es ist natürlich beides möglich, einmal, dass jetzt mal wieder auf Teufel komm raus an den Hartz-IV-Beziehern gespart werden soll, was andere verbockt haben, oder zum zweiten, dass mich da der ein oder andere nicht leiden kann, mein persönlicher Ansprechpartner traktiert mich schon seit längerem z. B. mit Entgeltvariante im "Tellerspülen", das dann ausartete und als Praktikum (zur "Eignungsfeststellung") und 1-€-Job zum Schluss nach insgesamt anderthalb Jahren durch einen Rechtsanwalt beendet wurde, obwohl ich eigentlich im Bürobereich (Rechtsanwaltsfachangestellte) gelernt habe und dort wieder hin wollte, angeblich abgebrochenen Trainingsmaßnahmen, genauso angeblich versäumten Terminen bei der ARGE und bei der JobBörse (die bei mir im Ort für die Vermittlung von Hartz IV-Leuten in Jobs zuständig ist).
Kann gut sein, dass da einer mir an den Karren fahren will, und das mit allen Mitteln ...:D
Trotzdem Dir und Euch allen ein schönes Wochenende,
Susanne
Hallo Lacki,
danke für den Link.
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist, ist der Zusammenhang zwischen § 11 und § 30 SGB II, in dem dann das mit den 20 % geregelt ist und von dessen Regelung ich eigentlich ausgegangen bin - vielleicht bin ich ja auch einfach auf dem Holzweg? :)
Vielen Dank für Euer alle Mühe,
Susanne
Liebe Forenmitglieder,
habe grade gemerkt, dass ich in der falschen "Abteilung" gepostet habe, der Thread gehört natürlich ints Hartz IV-Forum und nicht unter das BAFÖG. Kann man den Thread ins richtige Forum verschieben? Vielen Dank,
Susanne
Liebe Forenmitglieder,
ich habe mich gerade hier angemeldet und habe ein vermutlich altbekanntes Problem in einer für mich seit gestern absolut neuen Variante:
Ich habe in den Monaten August und September aushilfsweise gearbeitet und wurde auf Minijobbasis angemeldet. Nachdem ich gegen den ersten Bescheid der ARGE (es wurden 300 Euro auf einen Monat genommen und davon 160 Euro von meiner Hartz IV Leistung abgezogen) erfolgreich Widerspruch eingelegt habe, wurde mir gesagt, dass ich nach $ 11 SGB II nur 100,00 Euro pro Monat schadlos dazu verdienen dürfe, obwohl mir bis mindestens vorgestern bestätigt wurde, dass diese Grenze bei 160 Euro liegt.
Was sagt Ihr dazu, was ist da rechtens? Allmählich weiss ich selber nicht mehr, was (und vor allem wem) ich nun glauben soll.
Vielen Dank für Eure Antworten und vielleicht auch Eure moralische Unterstützung :D,
Susanne