Ich besitze eine Eigentumswohnung und beziehe H IV-Leistungen.
Folgender Sachverhalt stellt sich mir nun:
In unserer Gemeinde wurde die Wasserversorgungsanlage erweitert und modernisiert. Dafür müssen alle Haus- und Eigentumswohnungsbesitzer aufgrund einer gemeindlichen Satzung entsprechende Beträge entrichten. Die Beträge richten sich nach vorhandener Grundstücks- und Geschoßfläche. In meinem Fall geht es hierbei um einen Erschließungsbeitrag in Höhe von rund 1.950,-- Euro.
Meine Frage lautet nun:
Gibt es für einen solchen Beitragsbescheid Leistungen nach Hartz-IV?