Wohngeld bekommst du nicht:
Grundsätzlich gilt: wer BAföG-berechtigt ist, bekommt kein Wohngeld. Das gilt auch, wenn man gesetzlich BAföG-berechtigt ist, aber keines bekommt, da das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Also entweder oder.
Zudem haben seit 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und vergleichbarer Leistungen, keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld kann nur beantragt und gewährt werden, wenn man als BAföG-Empfänger verheiratet ist und/oder Kinder hat, die in der gleichen Haushaltsgemeinschaft wohnen und nicht BAföG-berechtigt sind.
Arbeitslosengeld bekommst du nicht, weil du nicht vermittelbar bist, da du ja zur Schule gehst, also bist du auch nicht arbeitslos, sondern Schülerin.
Du kannst einen Bildungskredit beantragen, das sind maximal 300 Euro monatlich. Zurückzahlen muss man es in 4 Jahren, mit relativ geringen Zinsen. Natürlich ist das erst mal blöd, weil man Schulden macht, aber bevor ich meinen Traum abbrechen muss? Nein, danke, da mache ich lieber Schulden. Eine Rückzahlung auch Teilrückzahlung ist immer möglich, nach 4 Jahren musst du aber in minimal 120 Euro Raten zurückzahlen. www.bildungskredit.de (für Schüler und Studenten)
Wenn du vorhast, außerdem die Klasse 13 zu machen, da musst du dir dann keine Sorgen mehr machen, die 13 ist immer und überall mit elternunabhängigem Bafög möglich.
Arbeit: Zum Beispiel an Wochenenden kellnern gehen, in der Woche mit der Schule ist es bestimmt alles zu viel.
Ich selbst habe die 12 nach meiner Ausbildung nachgeholt, und den Bildungskredit genommen, jetzt mache ich noch die 13. Da ich leider verheiratet bin und mein Mann nicht schlecht verdient, bekomme ich weder Kindergeld noch Bafög. Ja, so kann's gehen.
Guck auch, dass du einen guten Abschluss machst, vielleicht hast du die Chance auf ein Stipendium, ist auch bei einer 2 vor dem Komma möglich, musst dich einfach mal informieren. Schau mal auf www.abi.de unter Studium gibt es auch Informationen zur Finanzierung im Studium.
Du solltest beim Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Dort kannst du angeben, dass deine Eltern entweder nicht zahlen wollen, oder dir keine Auskünfte zu ihrem Einkommen geben wollen. Du bekommst dann das Geld was dir zusteht vom Amt und die holen sich das selbst bei deinen Eltern zurück.