Manchmal ist es auch komisch. Mein Berater und sein stellv. Teamleiter gaben mir nun folgenden Tipp. Da ich nahezu nur in der Nachtschicht arbeite soll ich mir vom Arzt eineBescheinigung holen, dass Schicht-oder Nachtarbeit für mich gesundheitlich problematisch ist. Dann kann ich mir auch ohne Probleme einen befristeten Arbeitsplatz suchen. Gegebenenfalls auch nur für 6 Monate. Sollten diese befristeten Verträge nicht verlängert werden, würde der von Turtle angesprochene §34 SGB2 keine Anwendung finden. Ich kann es kaum glauben, was die mir da erzählten. Kann es wirklich so einfach sein? Wobei es natürlich in meinem Alter, 59 Jahre, schwer ist, auch einen befristeten Vertag zubekommen.
Beiträge von PetraH
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Spejbl na hoffentlich ist das so. Nicht dass man mir unterstellt ich habe das mit Absicht gemacht und muss ewig gemäß §34 bezahlen, so wie es Turtle beschrieben hat. Da wäre eine weitere Möglichkeit. Ich hätte ehedem nur einen Anspruch auf 490 € ALG1. Also müsste ich mit Hartz4 aufstocken. Was wäre dann, wenn ich einen 450-Euro Job aufnehmen würde? Geht das überhaupt, ALG1+ALG+ Minijob. Was wäre da neben den 165 € auf ALG1 anrechnungsfrei? Es ist schon mühsam sich durch die Paragraphen zuwühlen. Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Liebe Grüße PetraH
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Vielen Dank Turtle! Das habe ich mir auch schon so gedacht. Nun habe ich die Möglichkeit einen anderen besser bezahlten Job ohne Dauernachtdienst anzunehmen. Allerdings ist das bei einer kleinen Firma die grundsätzlich nur befristete Verträge anbietet, in meinem Fall für 12 Monate. Verlängerung/Entfristung eher unwahrscheinlich. Würde dann nach 12 Monaten auch § 34 falls ich arbeitslos werde und weiter/wieder auf Hartz4 angewiesen bin? Danke für die Antwort.
Liebe Grüße PetraH
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Hallo!
Ich bin jetzt 59 Jahre alt und möchte mir einen 450 E Job suchen. Derzeit verdiene ich 833 E (Teilzeit Mindestlohnempfänger)netto und erhalte 370 Aufstockung Hartz4. Meine Frage ist nun, welche Sanktionen habe ich zuerwarten. Der vorhandene Anspruch auf ALG1 wird mir für 12 Wochen gestrichen, aber was ist mit Hartz4 und besonders mit der Miete, die ja schon allein 497 € ausmacht. Vielen Dank für die Antworten.
Liebe Grüße PetraH
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Danke Turtle1972
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Vielen Dank für die Antwort, aber hier liegt scheinbar eine Verwechslung vor. Ich bin 58 Jahre alt und habe dort keine Anfrage gestellt. Ich gehe in Teilzeit arbeiten und erhalte aufstockend Hartz4.
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Hallo!
Heute habe ich von meinem neuen Stromanbieter 80 € Wechselbonus auf mein Konto erhalten. Die Abschläge laufen monatlich normal weiter. Muss ich diese 80 Euro beim Jobcenter als Einkommen deklarieren? Vielen Dank für die Antworten.
PetraH
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Und wie sieht es dann mit Urlaubsreisen aus? Ich meine damit teurere Reisen über den Atlantik, nichts Preiswertes im Mittelmeerraum!
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Vielen Dank an Spejbl für die Antwort. So ähnlich habe ich mir das auch gedacht.
Früher gab es ja mal eine Reglung in der es hieß, dass über 55jährige die nicht mehr vom Jobcenter vermittelt werden wollen auch nicht weiter von denen betreut und mit Maßnahmen belegt werden. Gilt diese Reglung noch heute?
PETRAh
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Hallo!
Ich bin jetzt 57 Jahre alt und arbeite seit einigen Jahren in Teilzeit plus Aufstockung von Hartz4. Nun würde ich gerne bei meinem Arbeitgeber kündigen und weiter im Unternehmen als 450 €uro-Kraft verbleiben. Was muss ich dabei beachten, welche evt. Sperren haben ich zu erwarten und wie wird mit der Krankenkasse verfahren. Mein Anspruch auf ALG1 würde etwa 485 € netto laut ALG1-Rechner betragen. Hätte ich dann noch Anspruch auf ergänzendes Hartz4? Vielen Dank für die Antworten.
PetraH
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Hallo!
Vielen Dank an Spejbl für die umfangreiche Auskunft. Das mit dem Vermieter ist allerdings so eine Sache. Der will die Altmieter lieber loswerden um dann teurer an neue Leute zu vermieten. Hier in Berlin ist es nun paradiesisch für Vermieter. Und für Wohnungssuchende mit kleinen Einkommen ist zur Zeit nichts zumachen.
Es gibt also keine Möglichkeit das Guthaben aus Heizung und evt. weiteren Nebenkosten mit dem Jobcenter zu verrechnen, wenn ich dich richtig verstanden habe?PetraH
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Hallo!
Es ist nun 1 Jahr vergangen und das Problem ist noch immer nicht gelöst. Da nun die Betriebskostenvorauszahlungen auch erhöht wurden muss ich nun knapp 20 € im Monat zuzahlen, obwohl ich im Schnitt 200 Euro Guthaben bei der Jahresabrechnung, besonders bei den Heizkosten, habe. Der Vermieter will mir die Heizkostenabschläge auch nicht kürzen. Hat jemand eine Idee, was man da machen könnte.
PetraH
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Hallo!
Ich habe zum 01. April eine Mieterhöhung bekommen und auch vor 4 Wochen beim Jobcenter eingereicht. Heute kam nun ein Brief mit der Aufforderung die Miete zum 01. Oktober zu senken, da 12 €Euro über dem, was angemessen ist. Meine Frage ist, da ich bei den Betriebskostenabrechnungen immer etwa 180 Euro zurückbekomme ob ich dann, ehe ich umziehe, die Rückzahlung mit dem dann von mir aus eigener Tasche bezahlten 144 € verrechnen kann. Also eigentlich auf 12 Monate gesehen noch36 €uro mit der Miete unter dem liege, was angemessen ist. Vielen Dank für die Antworten.
PetraH
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Hallo!
Heute habe ich von meiner Krankenkasse, der TKK einen Scheck über 160 € als Beitragsrückerstattung bekommen. Sozusagen als Dividende. Eigentlich sollten ja Hartz4-Empfänger das nicht bekommen, sondern nur Leute die auch Beiträge einzahlen. Da ich Aufstockerin bin, haben die mich dabei wohl mit berücksichtigt. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das als Einkommen beim Jobcenter angeben muss und die mir dass dann verrechnen. Das würde aber nur Arbeit machen und für mich ein Nullsummenspiel bedeuten. Sollte ich daher den Scheck gleich zerreißen?
Petra
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vielen Dank für die Antwort. heute kam schon eine Rückzahlungsaufforderung über 100 €. Dann brauch ich mein Geld ja nicht aufs Tagesgeldkonto legen. Da haben die ja nur Arbeit mit. Die haben alle 12 Monate rückwirkend neu berechnet. Waren allein 24 Seiten Papier plus den anderen Kram, also 30 Seiten insgesamt.
Petra
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Hallo!
Seit 2010 arbeite ich und beziehe zu meinem Einkommen von 800 € netto knapp 300 € Aufstockung. Jetzt kam ein Brief vom Jobcenter, in dem man mir mitteilte, dass ich den monatlichen Freibetrag von 10 € an Zinsen nicht habe, da durch meine Freibeträge auf mein Einkommen alles ausgeschöpft sei. Das gelte für das Jahr 2012. In den Jahren 2010 und 2011 hatte sich darum keiner gekümmert, zumal ich die Zinseinnahmen immer angegeben habe.
Ist das so richtig, oder ist das eine neue Reglung? Danke für die Antworten.PetraH
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Vielen dank für die hilfreiche Information!
Petra
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Hallo!
Meine Frage zum Bruttolohn, Wie hoch ist die Bruttolohngrenze bei einem Singlehaushalt ehe der Anspruch auf Hartz4 erlischt. Leider habe ich im Web nichts dazu gefunden.
Petra
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Hallo!
Danke erstmal für die Antwort. Nun habe ich zunächst Widerspruch gegen die Auflage Wohngeld zu beantragen erhoben, am letzten Montag. Kann mir einer verraten, in welcher Zeit der Widerspruch beantwortet werden muss.
Da ich aufgefordert wurde, den Wohngeldantrag innerhalb von 14 Tagen zustellen, müsste ich es also bis Freitag gemacht haben. Oder verlängert sich die 14-Tagefrist durch meinen Wiederspruch?
Danke für die Antworten.Petra
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Guten Morgen!
Ich beziehe seit einiger Zeit ergänzendes Hartz4, da ich durch meine Arbeit je nach anfallenden Stunden auf ein Netto von ca 700 bis 950 Euro komme. Nun erhielt ich ein Schreiben, indem ich aufgefordert wurde, Wohngeld zu beantragen, weil ich angeblich durch eine höhere Leistung erhalten würde. Ich habe mal die letzten Monate rückwirkend mein Gehalt und meine Miete in den Wohngeldrechner eingegeben und festgestellt, das ich mit Wohngeld zwischen 40 und 200 Euro weniger zur Verfügung hätte. Zudem müsste ich Rundfunkgebühren bezahlen und ein Anrecht auf eine um 40 Euro billigere Monatskarte für die Verkehrsbetriebe hätte ich auch nicht mehr. Also nochmals fast 60 Euro weniger Geld in der Tasche.
Meine Frage: muss ich nun Wohngeld beantragen und mich dadurch deutlich schlechter stellen lassen?
Für eure Antworten danke ich!Petra