Beiträge von suki


    Eine Handquittung mit der unterschriftlichen Bestätigung des Empfangs durch die Eltern reicht. Das muß auch jedes Gericht anerkennen. In der höchsten Brandstufe könnte ein äußerst mißgelaunter Richter eben noch die Frage einwerfen, ob Du dafür
    einen Zeugen hast, der bei der Barzahlung dabei war? Stückelung der Geldscheine erfragen und ähnliche Mätzchen.


    All dies ist eine Frage Deines Oganisationstalentes.