selbst wenn die Zumutbarkeitsgrenze erreicht wäre was auf Anhieb schwer zu beurteilen ist würde nur 10% an Mehr-Miete übernommen und den Rest oder bei Mietserhöhungen müsste selbst bezahlt werden, was man dann ja nicht schafft. In Ihrer hier beschriebenen Situation hilft in den Meisten Fällen ein Attest wo drin steht das aus gesundheitlichen Gründen keine Maßnahmen zur Kostensenkung der Miete/Unterkunft bewältigt werden können! Dieses Attest dann dem Amt vorlegen und auch dem Gesundheitsamt (die beim Gesundheitsamt haben es dann auch leichter das genau so zu beurteilen). In solchen Fällen muss nämlich das Sozialamt die gesamte Miete in voller Höhe übernommen werden! Einzigstes Problem: "Da sich ein Gesundheitszustand jederzeit ändern kann, wiederholt sich das Schreiben vom Amt und das Gerenne um das Attest in regelmäßigen Abständen (ca. 1x pro Jahr oder alle 2 Jahre oder alle halbe Jahre...., je nach SB...).
(Keine Rechtsberatung, persönliche Meinung/Erfahrung). LG
Beiträge von nikki74
-
-
wäre schön wenn mir das jemand erklären könnte. Vorab.... beziehe volle EM-Rente für noch einige Jahre auf Zeit, erhalte ergänzende Sozialhilfe (meine Eltern sind unauffindbar, zwar Unterhaltspflichtig aber die haben vermutlich kein Geld...). Sachbearbeiterin wollte mein Gutachten lesen von der Rentenvers., daraufhin hatte ich ihr ein Brief geschrieben das ich dieses Gutachten jederzeit einen Amtsarzt vorlege aber nicht einer Sachbearbeiterin. Mein Rentenbescheid liegt ihr vor. Nun zu dem Brief den ich nicht verstehe vom Sozialamt:
"Das Gutachten ist wichtig einzusehen, um zu entscheiden ob ein unterhalts- rechtlicher Anspruchsübergang stattgefunden hat und ob Sie die Unterhalts-rechtliche Lücke durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft decken können, also mit welchen Zeitlichen Umfang Sie arbeiten können (bis zu 3 Std.?) Ich bitte um Übersendung des Gutachtens bis zum...."Seit wann stehen Unterhaltsrechtliche Dinge im Rentengutachten? Also dort ist meine gesamte Biographie drin, meine medizinischen Diagnosen und das geht der SB gar nichts an!
natürlich steht im Gutachten (mein Rentenbescheid hat sie ja schon) unter 3 Std. drin, sonst wäre ich ja nicht berentet und dann wäre ja das Job Center zuständig??????
Was bitte bedeutet denn der Satz genau: um zu entscheiden ob ein unterhaltsrechtlicher Anspruchsübergang stattgefunden hat??????
-
ein Darlehenesvertrag würde ich bekommen aber statt Kontoüberweisungen möchte sie monatliche Ratenabzahlung in Bar. Sie mag ihre Kontodaten nicht angeben. Sie wohnt bei mir in der Nähe. Ich hoffe das reicht?
-
ich würde vielleicht als Überbrückung bis zur ersten Rentenzahlung/EM-Rente (Ende vom Monat 30.10.) ein Darlehen von einer Freundin erhalten damit ich die Miete (01.10.) zahlen kann. Kann das Sozialamt mir das dann gewährte Privat Darlehen anrechnen?
-
Ich habe mein Rentenbescheid. Die Rente reicht nicht. (Noch bin ich beim Job Center. Rentenbescheid liegt dort vor)
Das Sozialamt ist nun zuständig (gesicherte Information)
Das Sozialamt nimmt mein Antrag aber nicht an weil der Beendigungsbescheid vom Job Center fehlt.
Gestern war ich beim Job Center und wurde abgewimmelt! Ich soll warten!Kann das Job Center später Leistungen von mir zurück fordern weil das Sozialamt zuständig ist und sie noch für mich zahlen weil sie mir nicht rechtzeitig den Beendigungsbescheid schicken?
Was ist wenn sie mir gar kein Beendigungsbescheid schicken?