Beiträge von Deekey

    Hallo,


    ich hab da mal eine Frage.


    Und zwar hatte ich von oktober 2009 bis März 2010 eine Maßnahme von der ARGE auf Entgeldvariante,
    ich hatte am Ende irgendwas mit ca. 800,-€ raus. Ich müsste schauen was das genau war.


    Meine Frage dazu: Hätte man da nicht zusätzlich ergänzende Leistungen bekommen müssen?
    (Miete 409,-€ Warm + Strom 50,-€)


    Und dannach war ich ja wieder Hartz IV Empfänger geworden.


    Nur leider hatte ich mich nicht sofort dann gemeldet, da ich dachte die wissen Bescheid und es läuft automatisch dann weiter (mein Fallmanager war ja immernoch zuständig in gewisser Hinsicht)
    Ich hatte dann halt einen Zeitraum von ca. 1 1/2 Monaten kein Hartz 4 bekommen.


    Zitat Sachbearbeiter "Sie bekommen aber erst dann ab heute Geld da sie sich ja bei ihrem Fallmanager früher hätten melden müssen"


    Ich habe aber keinen Termin bekommen für nach der Maßnahme.


    Frage dazu: Hätten sie mir nicht trotzdem das Geld zahlen müssen?



    Allgemein jetz bezogen darauf: Kann ich das Geld mit Wiederspruch wieder bekommen?
    Und auch falls ergänzende Leistungen bezogen werden hätten können dieses auch nachträglich? (dabei weiß ich durch nen Gerichtsurteil wo ich als Zuschauer saß, das das schwieriger wäre)

    Also für die besuche meines Sohnes erhalte ich weder Fahrtkosten noch sonstiges.
    Alles was für meinen Sohn ist geht vom meinem Hartz IV aus ab. :(


    Weil wir hatten uns im April 2008 getrennt,
    vorher hatte ich meine Wohnung war aber ständig bei ihr.


    Wie gesagt, ich kann ihn schlecht weiter im Reisebett oder in meinem bett schlafen lassen,
    während ich auf der Couch liege, denn mein Sohn wird am 02.10. schon 3 Jahre alt


    Also zur Info, wir waren nie verheiratet oder hatten eine AMTLICHE gemeinsame Wohnung.


    -->Also ich hatte bisher immer nur diese Möbel und nie eine eigene Küche gehabt.
    -->Zu meinem Sohn, ok, da tut es ein Bett und nen Schränkchen wenn auch.


    Wie besagt, die Möbel die ich jetzt habe, (bis ausser der Kühlschrank) hatte damals das Jugendamt übernommen, das waren nur schlappe 500,-€ wenn nicht sogar weniger.


    Die Küche die ich damals hatte mit samt Waschmaschine wurde vom Vermieter damals abgekauft von der Vormieterin.


    Also meiner Meinung nach und wissens her nach ist das so:


    --> Sie dürfen dir das Geld nicht sofort komplett streichen, wenn nur erst kürzen bei triftigen Gründen!
    (dieser ist meines wissens aber keiner)
    --> Umzüge werden eigentlich nur gestattet wenn man in einer anderen Stadt der/die (künftige) Ehemann/Ehefrau, nicht Verlobte/r wohnt.
    --> oder man findet dort arbeit


    Aber ich bin mir da nicht wirklich zu 100% sicher was das angeht,
    da die Gesetze in der Hinsicht sehr schwämmig sind vor allem wenn man Kinder schon hat.
    Weil es spielt einen unterschied ob ihr zusammen ein Kind bekommt, oder du die Kinder von deinem Ex noch hast.

    Hallo ihr lieben,


    ich weiß nicht ob ich das hier richtig rein schreibe,
    aber ich ziehe demnächst um (zumindest ist es geplant).


    Meine aktuelle Wohnung hat 69m² bei 409,-€ WM (Dortmund),
    die neue wird haben 52m² bei 250,-€ KM + 90,-€ NK.


    So der Umzug denke ich mal wird eh bewilligt,
    weil die neue Wohnung im Rahmen ist (Miete, m² sind halb so schlimm das es 5 mehr sind)!


    Meine Frage konkret:


    Ich habe nur eine Couch/Sessel, Bett, Kühlschrank + Schreib-&Fernsehtisch was mir gehört.


    -->Würde mir die ARGE Kosten bewilligen für Küche (Küchenleerblock) und Waschmaschine?
    -->Würde mir die ARGE Kosten bewilligen für ein Jugendzimmer für meinen Sohn,
    da ich ihn alle 14 Tage habe und er ja schlecht im Reisebett weiter schlafen kann?
    -->Lampen bräuchte ich dann auch, da die in der aktuellen Wohnung dem Vermieter gehören.
    -->Und einen neuen Kleiderschrank bräuchte ich auch, da ich provisorisch bisher nur 2 Schränkchen genutzt hatte (Klamotten für meinen Sohn sind auch ja drin).


    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!


    lg
    Deekey



    P.S.: Hatte bisher in der Hinsicht nie was von der ARGE erhalten

    Hallo ihr lieben,


    und zwar geht es mir darum,
    ich habe ne dicke Nebenkostenabrechnung bekommen,
    irgendwas von über 300,-€ (Hausverwaltung).
    Extra gab es was von ista (Heizkosten 500,-€), aber das ist ja eingerechnet meine ich in die Nebenkosten von der Hausverwaltung.


    Meine Frage konkret,
    die ARGE übernimmt ja immer die Heizkosten (Nebenkosten) zu der Kaltmiete, Strom muss man ja selber zahlen.


    Wieso zahlt die ARGE auch nicht die Nebenkostenabrechnung komplett,
    sonder nimmt das als Dispo (Kredit) auf???


    Kollege sagte mir, das dürfen die nicht, nur wenn es um dem Strom geht.


    Was ist jetzt genau richtig?
    Kann ich wiederspruch einlegen wenn die die nebenkostenabrechnung als Dispo nur zahlen?


    lg Deekey