Wie kommst du denn darauf das Dein Vater noch Unterhalt zahlen muß? Du hast die Ausbildung abgeschloßen also kein Anspruch mehr, wie Du jetzt klarkommst ist Deine sache, Wenn Dir deine Alg 1 nicht reicht, mußt du Dir einen Job suchen.
Gegen deinen Vater hast du keine Ansprüche mehr.
Darauf komme ich weil ich von einem sogenannten Übergangsgeld gelesen habe. Das angeblich 3-6 Monate gilt nach Beendigung einer Ausbildung, wenn man dann Arbeitssuchend ist. Ansonsten wäre ich ja der gleichen Meinung.
Nur weiss ich nicht ob dieses Übergangsgeld vllt. nur für Abiturieten, Schulische Ausbildungen oder nach Abbruch einer Erstausbildung gilt. Da streiten sich die Geister in den Tiefen des Internet's. Weis da jmd genauer drüber bescheid?
Selbst Rechtsanwalts-Seiten sagen unterschiedliches dazu aus.