Beiträge von aaff

    Niemand eine Ahnung, ob es außer dem Einreichen der Unterlagen der Eltern noch eine andere Möglichkeit gibt? Mir gehts gar nicht um irgendwelche Leistungen, ich will nur gern den 150€ Batzen der Krankenversicherung loshaben, solang ich keine Arbeit habe - jeden Monat 150€ Schulden machen, die ich in ferner Zukunft niemals begleichen kann sind nicht so schön.

    Nun ist die Antwort da, Überraschung hielt sich in Grenzen.


    Ich werde erneut aufgefordert, folgende Daten einzureichen:


    - Nettoverdienstabrechnung meines Vaters
    - ALG1-Bescheid meiner Mutter
    - schriftliche Bescheinigung über meinen Mitanteil an meine Eltern (habe ich bereits 2x schriftlich erwähnt und sogar in Form eines Mietvertrages eingereicht)
    - Grundbuchauszug, alle Darlehens-, Zins- und Tilgungspläne, Betriebskosten und Heizkosten




    Ist jetzt natürlich wieder ein neuer Ansprechpartner. Also geht die ARGE trotz Widerspruch mit EV davon aus, dass meine Eltern und ich eine Haushaltsgemeinschaft bilden und ich keine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bin. Ich dachte eigentlich, nachdem ich an Eides statt versichert habe, das dem nicht so ist, dass die ARGE nun den Beweis erbringen müsste - zumindestens habe ich das in irgendeinem der hunderten Urteile in den letzten Tagen gelesen, nach denen ich wie ein Bekloppter suche.


    Gibt es da irgendeine Möglichkeit, voranzukommen ohne die Verdienst- und ALG1-Bescheide einzureichen? Oder werde ich nicht drumherum kommen, meine Eltern einmal komplett zu durchleuchten und nackt dahinzustellen (genau das wollte ich eigentlich vermeiden)?
    Und ist es eigentlich völlig in Ordnung, dass die ARGE eine eidesstattliche Versicherung so einfach ignoriert? Ich meine mal in alten Vorlesungen gehört zu haben, dass eine EV eigentlich eine "sichere" Sache wäre und man die nicht mal eben so übergehen könne. Warum kann die ARGE dann aber dennoch und erneut verlangen, die Unterlagen meiner Eltern haben zu wollen - rein logisch gesehen klingt das nicht ganz astrein für mich.



    Anscheinend muss ich nun hoffen und beten, dass ich zum 01.03. einen neuen Studienplatz bekomme, sonst sieht das ganz düster aus bei mir - falls nicht zufällig ein Job vom Himmel fällt und sich mein gebrochener Knöchel von heute auf morgen wieder stabilisert. :(

    Von meinem Widerspruch kam noch keine Reaktion. Die Außendienstmitarbeiter wussten ja auch noch nicht mal, dass ich ein Schreiben (Widerspruch und sonstige Erklärungen) abgegeben habe.
    Aber rein logisch gesehen müsste das die "Antwort" darauf gewesen sein, denn nach dem Ablehnungsbescheid war ich ja im Zugzwang und die konnten warten - wie es aber letztendlich gelaufen ist, weiß ich nicht.


    Vielleicht werd ich ja schlauer, wenn die Antwort bzw. Reaktion auf den Besuch der beiden Außendienstmitarbeiter kommt. Bin ja mal gespannt, wieviel Zeit die sich damit lassen, wo die genau wissen, dass ich nicht weiß, wie ich meine Rechnungen bezahlen soll.

    Ich habe ganz am Anfang einen Fallmanager zugeteilt bekommen, mündlich. Gesehen oder gehört habe ich noch nie etwas von dem.


    Nachdem ich meinen Antrag abgegeben hatte bei Frau X, wurde dieser durch diese abgelehnt. Dem habe ich widersprochen, ein paar Tage später wurde ich zu den Außendienstmitarbeitern Y & Z eingeladen, die mich ausgefragt haben und zuhause besucht haben, um die Umstände zu überprüfen.
    Nun warte ich auf die Antwort bzw. die Reaktion darauf, befürchte aber dass da nichts Gutes bei rumkommen wird.



    Nach Aussage von mehreren Bekannten ist ein solches Vorgehen bei der ARGE hier anscheinend üblich, bin mir also nicht wirklich sicher, ob der Teamleiter oder Vorgesetzte da irgendeinen Unterschied macht.

    Das heißt meine Eltern müssen auch nochmal schriftlich festhalten, dass sie mich nicht unterstützen, obwohl ich das bereits mit einer EV gemacht und eingereicht habe?
    Müssen die das dann, ähnlich wie ich, mit einer EV machen oder reicht da eine gewöhnliche Aussage?
    Kann es denn sein, dass es was geändert hätte wenn die Außendienstmitarbeiter mein Schreiben samt EV bekommen und gelesen hätten, oder klingt das nach einer "gewöhnlichen" Schikane, um mich dort möglichst ohne Leistungen loszuwerden?


    Ich warte erstmal ohnehin ab, bis die Antwort kommt und dann kann ich mich ja nochmal hier melden, sofern es eine Absage ist. Bei meinem Glück und so wie die sich querstellen, wird es aber mit ziemlicher Absage sein.






    edit: Ich habe soeben einen Auszug eines Falles vor dem Bundessozialgerichts gefunden:


    "ALG II Empfänger müssen keine auf Verdacht bezogene Kürzung des ALG2 hinnehmen, wenn sie mit volljährigen Verwandten in einem Haus wohnen. Nach einem bekannt gegebenen Urteil des BSG muss die Arge vor einer Kürzung vollständig nachweisen, dass die Betroffenen tatsächlich gemeinsam haushalten und damit im Sinne der Rechtsprechung des SGB II eine Haushaltsgemeinschaft bilden. (Az: B 14 AS 6/08 R)


    Der erwerbslose Kläger wohnt mit seinem Vater in einer 80 Quadratmeter Wohnung. Die für das ALG II zuständige Arge könne laut SGB II davon ausgehen, dass Erwerbslose, die mit erwachsenen Verwandten in einer „Haushaltsgemeinschaft“ leben, von diesen entsprechend ihrem Einkommen unterstützt werden. Gestützt auf diese Klausel kürzte die Arge Kempten dem Betroffenen das ALG II um 119 Euro gerechnet vom Regelsatz.


    Das geht nicht, urteilten die obersten Sozialrichter. In einer reinen Wohngemeinschaft (WG), auch unter Verwandten, ist eine Kürzung des Hartz IV Satzes nicht rechtsgültig Das gilt auch dann, wenn wie in WGs üblich lediglich Nahrungsmittel und Sanitärartikel gemeinsam gekauft und verwendet werden. Die Arge muss nachweisen, dass darüber hinaus tatsächlich eine "Haushaltsgemeinschaft" vorliegt. Vater und Sohn haben diesen Umstand bestritten und erklärten, sie würden das Essen und die Wäsche jeweils selbst regeln und kaufen. (21.06.2009)"




    Als die beiden Außendienstmitarbeiter meine Mutter und mich letzte Woche gefragt haben, wie wir das mit der Wäsche und dem Essen regeln, haben wir das wahrheitsgemäß beantwortet.
    In der Regel wasche ich meine Wäsche stets selber, jedoch wäscht meine Mutter einzelne T-Shirts oder Socken auch mal von mir mit, damit ich wegen 2 oder 3 Teilen nicht extra die Waschmaschine anwerfen muss (auch das kostet ja schließlich Geld und wäre bei der Menge albern).
    Habe ebenfalls erwähnt, dass ich in der Regel immer alleine esse, da ich zu völlig unterschiedlichen Zeiten wie meine Eltern esse und mir mein Essen auch selber koche - passend dazu auch mein eigener Kühlschrank, woraus ich auch wirklich nur mein Essen benutze.


    Kann man mir aus der Aussage in der Wäsche einen Strick drehen oder mir das versuchen als Knüppel zwischen die Beine zu werfen?



    Aber auch dort in dem Auszug wird dem jungen Mann Geld von Regelsatz gekürzt, ich verstehe also wirklich nicht, warum die sich bei mir so derart quer stellen.

    Hey,


    danke dir für deine Antwort.


    Meinen Antrag hatte ich bereits vor 4 Wochen ausgefüllt. Nach 2 Wochen kam die Ablehnung mit dem Verweis auf SGB II §9 mit der Vermutung meine Verwandten im Haushalt würden für mich aufkommen.
    Dem hatte ich widersprochen und sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen - da es ja auch der Wahrheit entspricht.


    Ausziehen an sich will ich im Moment nicht, da ich den Stress mit Einzug, Auszug, Renovierung und sonstigem mit einem gebrochenem Knöchel im Moment einfach nicht gewachsen bin und auch da wieder komplett auf Hilfe angewiesen wäre. Sobald ich einen Job habe werde ich mir eine Wohnung suchen, nur würde es mir in einer eigenen Wohnung mit ausschließlich finanziellen Mitteln durch die ARGE womöglich noch schlechter gehen als im Haus meiner Eltern, sodass ich eben warten wollte bis ich einen Job habe, um für mich selber sorgen zu können. Sollte sich das hinziehen, würde ich natürlich eher ausziehen - ich will nicht ewig im Hotel Mama wohnen; nur ist es finanziell eben sehr viel besser als wenn ich alleine leben würde.



    Ich habe mich bei den Außendienstmitarbeitern im Büro auch hingesetzt und haben mindestens 5 oder 6x erwähnt, dass ich ziemlich sicher bin eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden mit meinen 25 und dass die Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern mich davon nicht "befreit".
    Der Herr hat dies vehement verneint und immer wieder auf §9 verwiesen (dem ich eigentlich ja bereits widersprochen habe) und hat mir oft genug und sehr deutlich klar gemacht, dass ich bei einer Haushaltsgemeinschaft über gar keine Ansprüche verfüge, selbst nach mehrmaligen Nachfragen beharrte er auf dieser Meinung.



    Damit hat er mich natürlich ziemlich verschreckt, da ich im Moment auch nicht weiß, wie ich meine Krankenversicherung ohne Nebenjob bezahlen soll. Laut Orthopäde wird meine Verletzung noch mindestens 2, eher 3 Monate andauern, währendessen ich bei meinem Job nicht erscheinen kann und daher meine Beiträge nicht bezahlen kann.
    Bin im dadurch natürlich sehr verwirrt und durcheinander und habe wirklich große Bedenken was bei der Antwort in den nächsten Tagen rauskommen wird.

    Hey,


    hatte mich vor ein paar Wochen schonmal gemeldet und mich erkundigt und daraufhin auch die entsprechenden Sachen auf den Weg gebracht.



    Nochmal kurz zusammengefasst:


    Bin 25 Jahre alt, lebe nach abgebrochenem Studium nach wie vor bei meinen Eltern und bin seit März 2010 pflichtversichert, da ich seitdem auf Jobsuche bin.
    Bin erst im Juni 25 geworden, also brauchte ich mich bis dahin auch nirgends großartig melden. Nachdem ich aber sowohl keinen neuen Studienplatz, als auch keinen Job bekommen habe, habe ich mich Ende September dazu entschieden doch bei der ARGE aufzuschlagen und einen Antrag auf Leistung gestellt. Mein Nebenjob mit 160€ reicht gerade so um meine Krankenversicherung in Höhe von 150€ zu bezahlen, wenn man dann also so Sachen wie Auto, Handy oder was man sonst so hat davon abzieht, mache ich jeden Monat ein sattes Minus und bin daher nahezu am Ende meiner Reserven angelangt.
    Da ich nun aber auch noch seit 1,5 Monaten krankgeschrieben bin aufgrund eines Knöchelbruchs kann ich also nicht mal meine Krankenversicherung selber finanzieren und baue mir daher einen Schuldenberg bei meinen Eltern auf, die selber nicht über Unmengen an Geld verfügen, da meine Mutter seit Februar nach 30 Jahren arbeitslos geworden ist und nach wie vor eine hohe Belastung für das bereits gekaufte Eigenheim fällig ist.



    Ich hatte mich dann mit Berthold2008 ein paar Mal über PMs ausgetauscht, leider ist er aber seit 2 Wochen verschollen und ich muss mir langsam Gedanken machen, wie ich weiter verfahre, aus dem Grund zitier ich mal die Nachricht, die ich ihm geschickt hatte.





    "Mein Antrag wurde ja bereits vor 2 Wochen abgelehnt mit der Begründung, die ich dir nannte (wohnhaft bei Eltern, wo vermutet wird, sie würden mich finanziell unterstützen).
    Daraufhin hab ich den selbstgeschriebenen Wisch abgegeben, wo ich zum einen erwähnt habe, dass ich nach Abzug meiner Krankenversicherung 15€ im Monat habe, daher auch keine Ausgaben wie Autoreparatur aktuell selber tragen kann und daher das Geld von meinen Eltern überwiesen bekommen habe, ebenso wie die rückwirkende Zahlung an die Krankenkasse - damit habe ich die 2 Überweisungen meiner Eltern versucht zu erklären, die auch genau dafür gedacht waren und 1-2 Tage danach auch direkt weiter überwiesen wurden.
    Das haben wir als Darlehen festgehalten und in einem Darlehensvertrag auch nochmal aufgelistet samt vorgesehener monatlicher Tilgung (es ist ja auch tatsächlich ein Darlehen, ich flunker den Leuten bei der ARGE also nichts vor).
    Ebenso hab ich die zweizeilige Eidesstattliche Versicherung in dem Schreiben mit untergebracht, in dem ich versichere, dass ich von meinen Eltern keinerlei finanzielle Unterstützung erhalte (lediglich das Darlehen, da ich sonst weder Auto noch Krankenversicherungsschutz hätte) und habe einen Mietvertrag angehängt, da meine Eltern seit Juli mit Ende des Kindergeldes Miete verlangen.



    Heute musste ich bei der ARGE erscheinen und habe mit 2 Außendienstmitarbeitern geredet. Diese wollten prüfen, ob ich tatsächlich hilfsbedürftig bin oder nicht - haben mir auch gleichzeitig erzählt, dass bei einer Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern ich über keinerlei Unterstützung der ARGE verüfgen werde (keine Miete, keinen Regelsatz und auch keine Krankenkassenbeiträge).
    Die beiden haben mir dann auch Fragen gestellt wie "Wer bügelt?" - "Kochen sie ihr Essen selber?" - "Wer wäscht die Wäsche?" und all solche Fragen.
    Ich habe die Fragen größtenteils ehrlich beantwortet und manchmal ein wenig weiter ausgeschmückt, damit es möglichst selbständig wirkt. Ich habe dabei jedoch nicht gelogen, aber so Sachen wie "Essen sie durchgehend alleine?" kann man eben nicht wirklich beantworten, ich bin ja kein Einsiedler in einem Weohnhaus.


    Daraufhin haben uns die beiden Mitarbeiter zuhause besucht und haben sich mein Zimmer angesehen (Zitat: "Sieht tatsächlich nach einem Wohn- und Schlafbereich aus."), meinen eigenen Kühlschrank begutachtet und mein eigenes Bad inspiziert.



    Nun soll ich abwarten was passiert, jedoch habe ich so langsam ein mulmiges Gefühl.







    Ich war eigentlich der felsenfesten Überzeugung, dass ich mit 25 eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bilde, ganz egal was auch komme. Nun wurde mir aber erzählt, dass meine Bedarfsgemeinschaft in einer Haushaltsgemeinschaft (sofern es bei uns eine ist) keinerlei Bedeutung hat und die Eltern nach wie vor für mich verantwortlich sind und ich daher auch mit keinerlei Bezügen rechnen solle, wie bereits oben erwähnt.


    Es wurde auch kurz ein Beispiel eingeworfen, dass ich für meine kranke Mutter ja auch aufkommen müsste, wenn sie schwer krank wäre und ich würde über Geld verfügen. Die Unterhaltspflicht sei niemals erloschen und daher müssten meine Eltern mich selber unterstützen und finanzieren, solange ich eine Haushaltsgemeinschaft bilde."





    Kann mir da jemand behilflich sein, solange Berthold nicht da ist?
    Habe ich tatsächlich überhaupt keinen Anspruch auf Leistungen trotz meines Altersund erst recht keinen Anspruch auf eine Krankenversicherung, die ich von nicht vorhandenem Geld bezahlen muss?
    Ich war eigentlich der Meinung, dass ich mit der Erklärung meiner EV der Vermutung der finanziellen Unterstützung widersprochen hätte - aber die Mitarbeiter erzählten mir, dass die ein derartiges Schreiben überhaupt nicht weitergereicht bekommen haben. Keine Ahnung, ob das irgendeinen Unterschied spielen würde in dem Fall, oder ob eine solche EV völlig irrelevant ist (war eigentlich der Meinung, dass man eine solche EV nicht einfach so ignorieren könne - vor allem, da sie ja der Warhheit entspricht).


    Ebenso würde ich laut Aussage der Außendienstmitarbeitern auch keinen Anspruch in einer eigenen Wohnung haben, da auch dann die Unterhaltspflicht meiner Eltern nicht erlischen würde.



    Ich habe nun Angst, dass ich in der nächsten Woche die nächste bzw. eine endgültige Absage bekomme - ich kann vorerst ohnehin nicht arbeiten, mich zudem nicht weiter versichern und war eigentlich der Meinung mit 25 eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Kann mir da irgendjemand von euch helfen oder sagen, wie ich mich nun verhalten soll?






    PS: Ich hoffe, dass sich niemand durch diesen riesigen Beitrag erschlagen fühlt, aber ich weiß gerade wirklich nicht weiter. :(

    Hey,


    ich muss das Thema nochmal hochschieben, weil mir noch was eingefallen zu dem Thema, was ich fragen wollte.
    Bin jetzt in genau derselben Situation wie es ursprünglich beim Threadersteller war.
    Nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe, kam nun das Antwortschreiben mit dem Hinweis auf die noch einzureichenden Unterlagen.


    Auch dort wird vermutet, dass mich meine Eltern unterstützen und ich daher die letzten 3 Abrechnungen meines Vaters, sowie den ALG 1 Bescheid meiner Mutter zusammen mit dem aufgesetzten Mietvertrag nachreichen soll.
    Nach einem ziemlich unhöflichen Telefonat mit einer Mitarbeiterin dort, die ziemlich pampig und genervt wirkte, nachdem ich ihr geschildert habe worum es geht, habe ich den Thread hier nochmal durchgelesen.


    Wie verhalte ich mich nun? Nehm ich die fehlenden Unterlagen mit und formulier mir eine eidesstattliche Versicherung nebenbei mit, die ich einreiche? Gebe ich nur die eidesstattliche Versicherung ab und lass die Unterlagen weg, oder wie dreh ich das jetzt am Besten? Will ungern im Nachhinein eins reingewürgt bekommen, weil ich dann womöglich irgendwelche Fristen versäumt hätte und Unterlagen fehlen würden.
    Ich bekomme ja tatsächlich keine Unterstützung von meinen Eltern - was ich ehrlich gesagt auch völlig in Ordnung finde. Allerdings wurden mir im Sommer einmalig 500€ überwiesen, damit ich meine Nachzahlungen für 4 Monate Krankenversicherung bezahlen konnte und nicht genug Geld auf dem Konto hatte. Vor kurzem habe ich nochmal 300€ erhalten, weil ich zum TÜV musste (der im Endeffekt leider 1100€ gekostet hat). Kann man die Überweisungen meiner Eltern an mich als Unterstützung auslegen, oder kann ich das anhand der Rechnungen bzw. Belege für die kompetenten Mitarbeiter dort verständlich rüberbringen?
    Sollte ich in nächster Zeit eine Arbeit finden, muss ich dann irgendwas beachten oder ändert sich was für mich aufgrund der abgegebenen EV im Nachhinein? Generell kommt die EV ja immer bei Zahlungsunfähigkeit zum Tragen, weil man irgendwo Schulden nicht begleichen kann. Bei mir sinds lediglich private Schulden an meine Eltern und weiß daher nicht so wirklich, was alles auf mich zukommt nach Abgabe der EV (abgesehen von der strafbaren Falschaussage - die ja nicht besteht bei mir).



    Bin im Moment etwas verwirrt und soll nächste Woche schon dort aufschlagen und weiß gerade gar nicht, wie ich mich verhalten soll. Sollte ich zu dem Termin dann auch am Besten ein Elternteil mitnehmen, damit es durch eine zweite Schilderung eventuell verständlicher ist?

    Ich hatte mich stets geweigert zur ARGE zu gehen - ich weiß nicht genau, obs der falsche Stolz war oder ich der Meinung war, es irgendwie schon hinzubekommen.
    Ich bin also seit Anfang des Jahres pflichtversichert, habe ein Diesel-Fahrzeug und natürlich sonst ein paar kleine Kosten nebenbei und dabei lediglich einen 130€-Nebenjob. Meine Kohle ist also kontinuierlich abhanden gegangen und da ich erst im Sommer diesen Jahres 25 geworden bin, hatte ich auch keine große Auswahl gehabt. Lediglich jetzt hatte ich es noch 2-3 Monate vor mir hergeschoben, jetzt wo mein Erspartes aber nahezu völlig weg ist, hatte ich keine Möglichkeit mehr, als zur ARGE zu gehen.
    Das ist natürlich einzig und allein meine Schuld, und das ist jetzt einfach mein Pech, dass ich es so lange hab schleifen lassen.



    Meinst du denn, es besteht jetzt die Woche die Möglichkeit bei der ARGE das Thema anzuschneiden, wenn ich meinen Antrag abgebe?
    Kann ich einfach erwähnen, dass meine Eltern seit meinem 25. Lebensjahr von mir Miete verlangen und ich es aber bisher einfach nicht zahlen konnte aus den obengenannten Krankenversicherungsgründen? Oder wird man mir das dort nicht abnehmen bzw. das Wort im Munde rumdrehen? Würde es denn reichen, wenn es seit meinem Geburtstag einen mündlichen Mietvertrag gibt, den man jetzt die Tage schriftlich festhält (ist ja ohnehin erst ab jetzt gültig, da ich erst jetzt zur ARGE gegangen bin), oder wird man mir das nicht abkaufen?
    Ich hatte es eigentlich 1:1 so beim ersten Gespräch, wo ich den Antrag "beantragt" habe, bereits erwähnt. Beiläufig wurde mir dann nur das "mietfreie Wohnen im elterlichen Eigenheim" dazwischengeworfen und das es so jetzt im System vermerkt wurde. So richtig klar ist mir das erst beim Verlassen im Auto gewesen, als ich nochmal alles kurz Revue passieren haben lasse. Es waren eben doch ziemlich viele Informationen auf einmal, die man mir da an die Rübe geklatscht hat und ich hab das alles gar nicht so schnell verarbeiten und hinterfragen können.


    Und es ist ja auch keineswegs so, dass ich einfach Geld abgreifen möchte; meine Eltern möchten ja tatsächlich Miete haben, was ja verständlich ist und ich auch gerne bereit bin zu bezahlen. Ich möchte beim nächsten Mal nur gerne vorbereitet dort erscheinen, damit man mir nicht wieder irgendwas erzählen und diktieren kann, ohne dass ich mich eventuell wehren könnte.

    Ursprünglich war ausgemacht mit meinen Eltern, dass ich ab meinem 25. Lebensjahr Miete zahlen soll, da ab da an mein Kindergeld ausläuft.
    Schriftlich haben wir sowas nie ausgehandelt, sondern rein mündlich wie du schon geschrieben hast. Ich habe ein klasse Verhältnis zu meinen Eltern und auf sowas wie einen schriftlichen Miet- bzw. Untermietsvertrag sind wir daher nie gekommen.
    Ich weiß, dass ich da bei meinem Besuch vielleicht etwas zu naiv bzw. gutgläubig war. Aber ich war und bin einfach nur froh, dass man mir überhaupt hilft, nachdem meine Ersparnisse immer mehr flöten gegangen sind.



    Habe ich denn aber jetzt im Nachhinein noch die Möglichkeit das mit der Miete irgendwie bei der ARGE zu regeln oder ist der Zug diesbezüglich nun abgefahren? Meine Eltern freuen sich natürlich auch erstmal, dass man mir meine Krankenkasse bezahlt und ich eventuell etwas an Leistungen bekomme - schließlich hatte ich jetzt ein halbes Jahr wirklich gar nichts zum Leben.
    Wird man mich nun abwimmeln bei der ARGE oder muss ich das Ganze irgendwie besonders schilden, weil man es mir sonst nicht abnimmt oder wie verhalte ich mich nun am Besten?
    Sollte ich das eventuell die Woche nochmal erklären, wenn ich meinen Antrag abgebe oder sollte ich erstmal abwarten, ob ich überhaupt was bekomme und mich danach nochmal dort meldne?


    Tut mir Leid für die vielleicht etwas dümmlich oder naiv wirkenden Fragen, aber ich war bisher in meinem Leben immer verschont von solchen Dingen gewesen und plötzlich durch die ganzen Regeln, Pflichten und Auflagen etwas verwirrt und überfordert. Also bitte nicht übelnehmen meine Fragen. ;)

    Danke für die Antwort Berthold, ich werd mich dann mal überraschen lassen was am Ende rauskommt bei dem Bescheid.


    Weißt du denn auch wie das mit der Miete aussieht bzw. aussehen könnte? Macht es Sinn über einen Mietvertrag zwischen meinen Eltern und mir nachzudenken, oder sollte ich mich damit anfreunden, dass ich das von dem Regelsatz bezahlen werde und im Moment erstmal nur froh sein sollte nicht mehr jeden Monat mit einem Minus abzuschließen?

    Hey,


    ich hoffe, dass ich den Thread mal "missbrauchen" darf, da ich auch eine Frage zu dem Thema habe.
    Ich war die Woche das erste Mal beim Leistungszentrum und muss nächste Woche meinen Antrag abgeben (bin 25 und wohne bei den Eltern).



    Beim Gespräch dort fragte man mich, ob ich Miete zahle bzw. einen Mietvertrag mit meinen Eltern habe (ebenfalls Eigenheim wie beim Ersteller hier), oder wie es bei uns gehandhabt wird. Ich hab da spontan geantwortet, dass wir keinen Mietvertrag haben, meine Eltern aber sehr gerne Miete haben würden was natürlich auch verständlich ist. Schließlich verursache ich ja Geld, nur konnte ich bisher von einem 130€ Nebenjob nichts abgeben, da ich pflichtversichert war und somit +/- 0 am Ende des Monat raushatte.
    Und wo nichts ist, kann man natürlich nichts abgeben.
    Sollte mein Antrag also bewilligt werden (und sei es nur die Krankenversicherung) habe ich ja höchstwahrscheinlich keinen allzu hohen Satz - davon noch Miete/Kostgeld oder wie man immer es auch nennen will zu bezahlen und noch selber was übrig zu haben klingt dann ja doch nicht ganz so realistisch.



    Habe ich denn die Möglichkeit Mietgeld zu beantragen, oder wird man mich abwimmeln? Wurde als "mietfreies Wohnen im elterlichen Haushalt" bereits vorgemerkt.
    Habe mal gelesen, dass man so Scherze wie komplett abgetrennte und verschließbare Bereiche/Wohnräume haben muss, damit das überhaupt zulässig ist. Ist natürlich nicht wirklich vorhanden, wenn man seit über 20 Jahren in ein- und demselben Einfamilienhaus lebt und nach wie vor im alten "Kinderzimmer" wohnt.
    Ich möchte natürlich ungern auf etwas verzichten, was mir eventuell zustehen könnte. Dafür sitzt mir die ohnehin kaum vorhandene Kohle dann auch nicht gerade zu locker.

    Hey,


    danke dir für deine Antwort, hilft mir schonmal eine ganze Ecke weiter.
    Wegen der Sache mit der Schule und den Studium: Ich habe die Fachhochschulreife und habe daraufhin an einer FH studiert. Leider ist das Niveau dort dermaßen schlecht gewesen, dass ich bei einer Anwesenheit von 1 Tag alle 2 Wochen dennoch alle 22 Prüfungen mit 1,0 bis 1,9 bestanden habe. Dazu kam, dass ich dem Studiengang absolut nichts abgewinnen konnte und mir sicher war mit einem derart leichten Studium keinen wirklichen beruflichen Vorteil ziehen könnte. Es hatten im Übrigen alle anderen aus dem Studiengang ähnlich gute Noten - auch wenn ich jetzt mehr oder weniger ein Sozialfall bin, denke ich nach wie vor, dass die Entscheidung des Studiums betreffend absolut in Ordnung war.
    Einen Schulplatz habe ich nun gesucht, um meine allgemeine Hochschulreife (Abitur) nachzumachen, damit ich eine größere Auswahl an Studienangeboten habe. Mit meiner FH-Reife bleibt mir eigentlich nur die reinen Bereiche wie Technik oder Wirtschaft, daher meine Bemühung um einen Schulplatz.



    Ob und wie ich das dann mit einem Schulplatz hinbekomme werde ich dann wohl sehen müssen und auf mich zukommen lassen - vielleicht habe ich auch Pech und es wird nichts, dann muss ich mir eben doch nochmal ein FH-Studium rauspicken, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. ;)

    Hey,


    mal wieder dasselbe Thema, aber ich habe jetzt ein paar Seiten des Forums hier durchwühlt und auch auf anderen Seiten viel gelesen. Mal von dem Forum abgesehen hier, lese ich ständig was anderes bzw. komplett Gegensätzliches, daher möchte ich nochmal wissen, ob ich in meinem Fall Anspruch auf irgendwelche Leistungen habe.



    Kurz zu meiner Situation:


    Ich bin 25, wohne seit eh und je bei meinen Eltern. Bin bis zum Frühjahr Student gewesen, was ich aber freiwillig abgebrochen hatte. Mit Beginn meines Studiums im September 2008 habe ich einen Minijob angenommen, bei dem ich leider nur 1x wöchentlich arbeiten kann und somit nur auf 150-180 Euro/Monat komme. Zusammen mit meinen Ersparnissen aus meiner Ausbildungszeit kam ich damit gerade so über die Runden und natürlich dadurch, dass ich bei meinen Eltern gewohnt habe und mit dem damaligen Kindergeld mein Unterhalt mehr oder weniger abgedeckt war.
    Seit März bin ich nun also ohne Beschäftigung und habe versucht einen Schulplatz zu bekommen, um mein Abitur nachzumachen (lange Geschichte, nicht unbedingt relevant denke ich), währenddessen auch nach Arbeit gesucht.
    Seit März bin ich nun für 150 Euro/Monat pflichtversichert bei meiner Krankenkasse, habe aber auch noch mein Auto zu unterhalten, sodass meine kompletten Ersparnisse auf einen zweistelligen Betrag geschrumpft sind.



    Meine Frage nun ist, ob ich irgendeinen Anspruch auf Leistungen habe? Meine Eltern wollen natürlich gerne etwas zur Miete beigesteuert haben und ich will ja auch nicht jeden Monat mit -20 oder -50 Euro abschließen (geht ja mittlerweile auch nicht mehr).
    Hab ich also überhaupt die Möglichkeit etwas zu beantragen bzw. zu erhalten? Sei es nun den Krankenkassenbeitrag oder eventuell sogar einen finanziellen Satz? Ich habe leider so gar keine Ahnung bzw. Erfahrung in dem Bereich will aber auch nicht komplett blauäugig zum Leistungszentrum/ARGE oder was auch immer gehen. Nach den Erfahrungen hier gibt es da ja durchaus unfreundliche Sachbearbeiter, sodass ich nicht - naiv wie ich bin - nicht direkt abgelehnt werde, nur damit man mich los wäre.




    Vielen Dank für eventuelle Hilfe bereits im Voraus!