Vorasetzung für den Umzug war meine Ausbildung ! Die klappt jetzt (wegen betreuung ) nicht ! Können dir mir dann rückwirkend die Wohnung wegnehmen ??????
Beiträge von meldisue
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HALLO,
habe eine Wohnung (bewilligt,angemessen usw) wegen meiner Ausbildung musste ich Umziehen. Nun hat mein Chef mir ein Limit genannt ... Bis zum 1.10 muss ich anfangen .. Habe aber noch gar keine Betreuung Und denke nicht das ich es bis nächste Woche eine habe ... Der Mietvertrag ist schon unterschrieben .. Können die mir Rückwirkend die Wohnung wieder wegnehmen ?????? habe angst beim amt anzurufen und den das zu sagen deshalb
BITTE HELFT MIR ICH WILL DIESE WOHNUNG BEHALTEN -
Fürs Kind habe ich schon eine Erstaustattung erhalten ! Aber ich denke die werden mir die Wohnungs Erstaustattung als Darlehen anbieten .. Sollte einer Alleinerziehenden Mutter ohne einkommen nicht die Einrichtung bezahlt werden ?
Hallo,
Natürlich hast du einen Anspruch.
Alles aufschreiben was du brauchst, auch fürs Kind Kinderwagen, Wickeltisch usw. ,vergiss den Kleinkram nicht, wie Geschirr, Bettwäsche, Gardienen und und und.
Tipp: Nichts in die Wohnung stellen bevor der Antrag durch ist, eventuell kommt der Aussendienst und alles was schon in der Wohnung ist wird gestrichen, auch wenn es noch nicht bezahlt ist oder dir nicht gehört. Er will wahrscheinlich auch in die Wohnung deiner Mutter. Deine Mutter hat das Hausrecht und laut GG gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung, sie kann also den Zutritt verweigern, ohne dass es für dich Konsequenzen haben darf. Sippenhaft ist neuerdings in Deutschland verboten, seit 1945, auch wenn einige Mitarbeiter der ARGE andere Meinung sind.
Weiter Informationen findest du auch bei MAMA2010 in meiner Antwort.
Viel Glück
Wolfgang
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Also bin im moment in der selben situation. Dein Kind zählt als Person ab der Geburt ! Für 2 Personen darf die wohnung bis 60 qm sein. Thema Miete: Da musst du deinen Fallmanager fragen ein kleines beispiel . im moment wohne ich meine mutter und mein kleiner in einer 67qm wohnung die Miete in diesem Dorf darf 330 Euro betragen ! Ich betone wir wohnen dort zu dritt ! Nun ziehe ich aus ! Etwas Zentraler In eine 60 qm Wohnung . In dieser Stadt beträgt der Mietspiegel für 2 Personen (Je nach Baujahr) bis zu 400 Euro . Also daran siehst du das mit der Miete ist von Ort zu Ort komplett anders! Informiere dich bei deinem Fallmanager wie der Mietspiegel bei dir für 2 Personen ist !Auch die Heizkosten kannst du erfragen ! Dementsprechend suchst du eine Wohnung ... Und wegen der Kaution .. Lass dir kein Darlehen andrehen ! Das versuchen die nähmlich bei allem ... Setz es durch das die die Kaution Übernehmen als Bürgschaft !
MFG Meldisue Viel Glück -
Hallo ,
Ich (18) und mein Sohn (8Mon) ziehen(Umzugsgrund: Ausbildung, Betreuungsmöglichkeiten) um ! Wohnung angemessen, Kaution wird übernommen. Sooo wohne zurzeit aber noch bei meiner Mutter ... Habe also nur Bett usw und der kleine eben auch! Jetzt komme ich zu meiner Frage ... Steht mit eine Wohnungs Erstausstattung zu ? Und welcher Betrag ? ( Mir fehlt alles : von Waschmaschine bis Klobürste ).. Oder soll ich mir gleich einen Anwalt nehmen ????
VIELEN DANK MELDISUE