Ok, ich danke dir.
Beiträge von Kiona
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Ja, ok. Würde das Arbeitsamt, denn auch ein Privatkauf akzeptieren?
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Hallo BineNRW,
ja, habe ich. Hab auch schon ein interessantes Angebot in der Zeitung entdeckt. Weiß aber nicht, ob der Verkäufer sich auf den Gutschein einlassen würde. Wie lange müsste der den warten, bis er das Geld von der Arge bekommt? Und reicht es, wenn er mir eine Quittung ausstellt oder müssen wir einen Kaufvertrag aufsetzen?
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Hallo Leute,
ich hab da mal eine Frage und zwar ich habe Gutscheine für eine Erstausstattung von der Arge erhalten, wo auch die einzelnen Preise für die jeweiligen Möbelstücke, die ich einzuhalten habe, draufstehen.
Wie läuft das denn jetzt ab? Darf ich auch in der Zeitung nach gebrauchten Möbeln gucken? Die Arge will doch bestimmt irgendwelche Quittungen oder einen Kaufvertrag haben? Hat jemand Erfahrungen? -
Jetzt bezahl ich den Abschlag selber, aber in der neuen Wohnung habe ich eine Warmmiete. Also, die Stromkosten sind mit drin. Der Vermieter bezahlt den Strom. Daraufhin hat die Arge von meiner Regelleistung und von der Regelleistung meines Kindes 8% für Strom abgezogen. 48,80 €. Bin aber in meiner jetzigen Wohnung gerade neu eingestuft worden (habe jetzt eine Kaltmiete und überweise den Strom selber) und hätte demnach einen Abschlag von 33 €. Ist ja doch schon ein Unterschied.
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Entschuldige, bitte! Habe mich nicht deutlich ausgedrückt!
Ich habe in der jetzigen Wohnung eine Kaltmiete, d. h. ich habe die Stromkosten an den Versorger gezahlt.
In der neuen Wohnung zum 01. Nov. habe ich eine Warmmiete. Daraufhin hat mir der SB 8% von meiner Regelleistung und 8% von der Regelleistung meines Kindes abgezogen. Das ergibt einen Betrag von 48,80€.
Ich bin aber gerade für die jetzige Wohnung am 22.09. neu eingestuft worden und müßte demnach einen Abschlag von 33 € zahlen.
Habe eine Tabelle "Zusammensetzung des Regelsatzes" gefunden, wo drin steht, dass ca. 8% Strom zum Regelsatz gehört. Was meinst du, kann ich mich auf dieses "ca." stützen?? -
Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und ziemlich . Habe schon viel in diesem Forum und auch in anderen Foren gelesen, aber leider keine neueren Gerichtsurteile zu meinem Fall gefunden. Daher hoffe ich, das ihr mir ein paar Fragen beantworten könnt. Also, hier meine Fragen:
1. Ich ziehe zum 01. Nov. mit meinem Kind in eine größere Wohnung. Die Zusicherung der Arge liegt vor. Die Wohnung wird ohne Malerarbeiten vermietet. Dies ist aber leider nicht im Mietvertrag festgehalten. Ich habe aber eine Bescheinigung des Vermieters. Die Bescheinigung habe ich zusammen mit meinem Antrag auf Malerarbeiten bei der Arge abgegeben. Dieser wurde leider nach 3 Wochen und nochmaliger Erinnerung abgelehnt. Daraufhin habe ich am 19.09. Widerspruch eingelegt und mich auf § 23 Absatz 3 Punkt 1 berufen und einige Gerichtsurteile mit angeführt. Wie wir ja alle wissen , wird sich die Arge mit der Bearbeitung Zeit lassen. Da mir aber die Zeit wegläuft, bin ich am überlegen ein Darlehen (unter Vorbehalt???) für Renovierungskosten zu beantragen. Was meint Ihr dazu? Habe ich überhaupt Chancen auf eine Übernahme der Renovierungskosten?
2. Der Bescheidbrief für die neue Wohnung liegt vor. Die Arge hat 8% von meiner Regelleistung und 8% von der Regelleistung meines Kindes (48,80 €) für Stromkosten abgezogen. Ist das wirklich richtig?? Da ich in den letzten Jahren deutlich weniger an Strom bezahlt habe.
Bitte helft mir!