Beiträge von minamausi

    Ich habe ein riesengroßes Problem:


    Nach 4 Monaten auf 400,00 € - Basis und 12 Monaten Obdachlosenunterkunft hab mein Freund nun endlich eine Wohnung und eine Ausbildung zum Maler und Lackierer gefunden.
    Die Wohnung hat er am 01.09.2010 bezogen - Zeitgleich begann die Ausbildung. Und da fing der Ärger schon einmal an:


    Die Arge hat einen Berechnungsschein ausgestellt, dass die Miete (460,00 €) für den Monat September im Vorraus an die Vermieterin überwiesen wird, sowie dass mein Freund noch für den Monat September Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhält.
    Vermieterin möchte Miete immer zum 03. des Monats haben, jedoch waren an diesem Tag, sowie auch 2 Wochen später weder Zahlungseingang bzgl. Leistungen zur Sicherungen auf dem Konto meines Freundes, auch war die Miete nicht überwiesen. Aufgrund des Umzuges vom obdachlosenheim in eine eigene Wohnung hat sich das Sozialbürgerhaus auch verändert. Auf Nachfrage wo das Geld ist, wurde immer an andere weiterverwiesen. Keiner fühlte sich zuständig. Irgendwann hat die Arge dann der Vermieterin doch das Geld überwiesen, aber seine Leistungen hat er nicht erhalten.
    Die Vermieterin meinte, wenn dass den nächsten Monat so auch passiert, dann kann mein Freund seine ganzen Sachen wieder einpacken und ausziehen...


    So nun zum Hauptteil:
    Arge schickte am 20.09.2010 einen Antrag auf weiterbewilligung bzgl. wohngeld zu. Dieser wurde mit folgenden gewünschten Anhängen auch schon zurückgesendet: Ausbildungsvertrag, Einkommensbescheinigung des Ausbilders.
    Folgende Unterlagen sollen bis spätestens 01.10.2010 auch noch eingereicht werden, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden würde:
    -Bescheid vom BAB-Antrag (Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die weitere Bearbeitungszeit noch ca. 3 - 4 Wochen beträgt)
    -Erste Gehaltsabrechnung (erhält er erst am 02.10.)
    -Kontoauszug mit eingang des Ersten Azubigehaltes (Geldeingang vorraussichtlich erst am 06.10.)


    Diese Unterlagen können Fristgerecht nicht eingereicht werden.
    Seine Ausbildungsvergütung über 362€ deckt nicht einmal die Miete über 460€ welche aber am 03.10. auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein muss.


    Somit erhält er jetzt weder BAB, noch ALGII, noch Wohngeldzuschuss. Und nun?
    Interessieren tut es in den Ämtern nicht wirklich jemanden. Man wird nur angemault und abgewimmelt. Oder der Sachbearbeiter schreit "was geht mich das an, ich bin für Sie nicht zuständig" und legt auf.


    Soll denn mein freund nach 12 Monaten in einer Obdachlosenunterkunft wider dort hin zurückgehen?
    Er ist gerade mal 23 Jahre alt und hat das letzte Jahr genug durchgemacht. Keiner fühlt sich in den Ämtern zuständig.


    Könnt Ihr mir helfen?