Hallo,
ich (29 Jahre, Studentin im 1. Semester/ Erstausbildung) bekomme leider kein Elterunabhängiges Bafög und bin rechtlich zunächst darauf angewiesen, dass meine Eltern mir bei der Studienfinanzierung behilflich sind. Das möchte ich (nicht nur auf Grund meines Alters), wenn möglich, vermeiden.
Ich habe meiner Ansprechpartnerin beim Bafögamt ein wenig vorausgegriffen, ein wenig recherchiert und den folgenden Betrag gefunden in dem es heisst:
Das Vorausleistungsverfahren nach §§ 36, 37
(...)Es folgt eine Prüfung durch das BAföG-Amt, ob Ihr gegen Eure Eltern (noch) einen Unterhaltsanspruch habt. Wenn ja, holt es sich das Geld (notfalls im Klagewege) von Euren Eltern wieder.(...)
Besteht kein Unterhaltsanspruch mehr gegen Eure Eltern, können diese nicht in Anspruch genommen werden. Im Ergebnis werdet Ihr elternunabhängig gefördert.
Ein Unterhaltsanspruch entfällt in der Regel, wenn Ihr mehr als 2 Jahre nach Abschluss einer Berufsausbildung ein Studium aufnehmt, das in keinerlei fachlichem Zusammenhang mit der bereits absolvierten Ausbildung steht.
Hierzu eine kurze Frage:
Ich habe keine "Ausbildung", sondern lediglich i. J. 2000 das Abitur gemacht. Ich würde nun gerne wissen ob oben beschriebenes ebenfalls auf mich zutreffen könnte?
Vielen Dank für Eure Mühen im voraus!
Luise