Hallo,
folgende Situation. Ich habe nun über 1 Jahr bis zum 31.08. ALG 2 bezogen. Seit 01.09 bin ich nun in einer Berufsausbildung. Ich habe im August Kindergeld beantragt (24 Jahre alt) und habe diesen Monat diesen Antrag mit einer Nachzahlung, beginnend ab Bewerbungsmonat (März 10) bestätigt bekommen.
Was passiert nun mit diesem Geld? Muss ich die Nachzahlung ans Amt zurückzahlen? Oder wird dieses nach dem Zuflussprinzip nicht angerechnet? Ich gehe davon aus dass ich die Nachzahlung erst nächsten Monat erhalte, also 2 Monate nach der letzten ALG 2 Zahlung.
Zusätzlich muss ich noch dazu sagen, dass mein Vater, mit dem ich in einer Gemeinschaftswohnung lebe (er bezieht noch ALG 2), heute eine Neuberechnung des ALG's bekam, in der ich mit monatlich 64 € aufgeführt bin. Wofür ich diese 64 € weiterhin erhalte, konnte ich leider noch nicht in Erfahrung bringen. Würde hierdurch evtl. das Zuflussprinzip wieder außer Kraft treten?
Schonmal danke im Voraus für eure Hilfe.