Hallo in die Runde!
Ich bin seit ca. 3 Jahren ALG II- Empfänger und will mich nun als Journalist selbstständig machen. Als ein solcher kann ich - laut Wikipedia- statt eines Gründungszuschusses ein Eintrittsgeld beantragen. Gilt da das gleiche Procedere wie beim Gründungszuschuss, nämlich dass man einer fachkundigen Stelle einen Geschäftsplan vorlegen muss?
Vielleicht gibt es ja auch Journalisten in dieser Runde, die mir von ihren Erfahrungen diesbezüglich berichten können.