Guten Tag,
wer kann auf diese Frage beantworten ...?
beim Kindesunterhalt gibts bei nicht erwerbstätigen ( zB. Rentenbezieher...) eine Grenze 770 Euro.
Seit dem letztem jahr gibts Pfändungsschutzkonto - und da liegt dei Grenze bei 989,99 EURO.
Wie kann man beides vereinbaren ?
Heiss das , wenn man nicht ( zB. Kindesunterhalt.. oder anderes... ) t zahlt - und Kontopfändungsschutz hat ... dass man nichts über diese Grenze von 989,99 Euro zahlen MUSS ???
Grüsse
Eddy