grundsätzliche zustimmung zum umzug war da. ist die aussicht auf baldige obdachlosigkeit und deshalb dringlichkeit kein kriterium? seit januar war wohnungssuche erfolglos wegen schufa.
Beiträge von juli13
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die situation ist folgende:
alleinerziehende mutter mit 3j. kind, seit august d.j. getrennt vom kindesvater(n.vh) und seit aug. im bezug von hartz 4 muß bis 31.10. die whg verlassen. sie hat mit der arge eine EGV, in der steht, dass sie sich eine whg suchen soll. der genaue wortlaut ist mir jetzt nicht bekannt. sie wohnt jetzt auf dem dorf, nähe großstadt und hat jetzt dort eine whg gefunden und den mietvertrag unterzeichnet.
dieses mietverhältnis ist ein untermietverhältnis und 1 jahr befristet (aber mit der mündlichen option der weitermietung, da die hauptmieterin auszieht)
seit januar hat sie bereits gesucht, aber aufgrund schlechter schufa keine chance gehabt. da die zeit drängt und obdachlosigkeit bevorsteht, hat sie unterschrieben. 64qm 471 KM.sie und kind besitzen nur persönliche gegenstände und waschmaschine, kostenübernahme für umzug wurde ihr heute mündlich verweigert, weil whg zu teuer. es ist eine außergewöhnliche notlage. wie ist das weitere vorgehen?
ist die mietkaution in der neuen kommune (anderes bundesland) zu beantragen?
danke für ratschläge.
juli13