Hab nun Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, mit "unbegründet zurückgewiesen". Super!!! Die Krankenkasse übernimmt ja alles,,,,dass ich nicht lache! Werde mich nun an den Sozialverband wenden und mir dort Hilfe holen.
Beiträge von Josimmi
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Hartz4 soll ausreichend sein?? Tja, zum täglichen Leben, okay, dafür reicht es. Aber im Haushalt darf nichts kaputt gehen und krank darf man auch nicht sein/ werden. ,
Alles in allem find ich die Hartz4-Regelungen menschenunwürdig. Es sind nicht alle H4-Empfänger faul und viele davon wollen arbeiten, finden aber nichts. Man darf nicht alle über einen Kamm scheren!!! -
Genau der Meinung war ich auch. Ich war letztes Jahr in einer Fortbildungsmaßnahme. Da wusste ich vorher schon, dass eine OP in die Zeit fallen könnte.- Da meinte doch mein Sachbearbeiter, dass ich doch den OP-Termin verschieben könne. Das hab ich dann aber abgelehnt, weil ich auf diese OP 3,5 Jahre gewartet habe. Musste dann die Fortbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. War nach der OP noch 3 Monate krank. Da ruft mich doch mein Sachbearbeiter nach 1,5 Monaten an und fragt, wie lange ich denn gedenke, noch krank zu sein.
Ich will damit nur sagen, nicht locker und vor allem nicht einschüchtern lassen. -
Auf jeden Fall musst du die Krankmeldung allen Stellen mitteilen. Lass dir im Krankenhaus auf jden Fall eine Liege-Bescheinigung ausstellen, da du ja für die Zeit im Krankenhaus nicht krank geschrieben wirst.
Wie das bei euch (weiß ja nicht, aus welcher Ecke du kommst) mit Bewerbungen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich jedenfalls musste auch während meiner Krankheit Bewerbungen vorweisen. Der Sachbearbeiter meinte sogar, dass ich mich auch aus dem Krankenhaus bewerben muss. So ein Schwachsinn, wie du schon sagst. Wenn man krank ist, kann man sich ja schlecht vorstellen.
Das Geld wird dir für die Zeit im Krankenhaus nicht gekürzt. Wie es mit Betreuungskosten ist, kann ich nicht sagen.Wünsch dir auf jeden Fall alles Gute und gute Besserung.
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Teste jetzt Kassengeräte und kann nur sagen, funktioniert SUPER. Komme wunderbar damit zurecht und werde mich für diese Geräte entscheiden. Nun bleibt mir nur noch die Zuzahlung für die Ohr-Pass-Stücke, in Höhe von 110,- €. Habe deswegen am Montag einen Termin beim JC. Aber, wie ich die Sache sehe, werden sie das sicher nicht übernehmen. Weiß dann allerdings nicht, wie ich das bezahlen soll?
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Danke für eure Tipps. Ich wart jetzt erst mal ab, wie es weitergeht. Were jetzt erst mal paar Geräte testen, u.a. auch Kassengeräte. Sollte es mit diesen nicht funktionieren und ich andere Geräte brauchen sollte, werd ich mich zuerst mit der KK auseinandersetzen. Sollte die Krankenkasse weiterhin auf ihren Festbeträgen bestehen, wende ich mich an einen Sozialverband und versuche so etwas zu erreichen. Wenn das alles nichts bringt, bleibt mir immernoch der Weg zum Anwalt.
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Wird mir sicher nichts anderes übrig bleiben, auch wenn ich noch nicht weiß, wie ich solch ein Darlehen zurückzahlen soll. Sollte ich ein Darlehen bekommen und monatlich 10% vom Regelsatz zurückzahlen, dann zahl ich ja ca. 3 Jahre. Und was mach ich, wenn zwischenzeitlich mal wieder eine Reparatur dazu kommt?
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So, hab es jetzt schwarz auf weiß vom HNO-Arzt, dass sich mein Hörvermögen verschlechtert hat und ich neue Hörgeräte brauch. Nun mal sehen, wie das abläuft. Fange in 10 Tagen an, neue Hörgeräte zu testen, unter anderem auch "Kassengeräte". Mein Akusitker meinte aber schon im Vorgespräch, dass ich sicher mit den Kassengeräten, mit meinem Hörfehler, nicht klarkommen werde. Von der Krankenkasse habe ich die tolle Empfehlung bekommen, dass ich mir einen Kredit nehmen soll, um dann eventuelle Eigenanteile für die Hörgeräte bezahlen zu können. Die Frage ist nur, wer mir als H4-Empfängerin nen Kredit gibt und wenn,, wie ich den zurückzahlen soll. Na, ich lass mich erst mal überraschen.
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Der Meinung bin ich schon lange, dass man als H4-Bezieher Mensch 5. Klasse ist. Und das Schlimme ist, dass hierbei alle über einen Leisten gezogen werden. Einem Alki werden zig Entziehungskuren bezahlt und bei wirklich wichtigen medizinischen Hilfsmitteln wird gespart. Kann mir jemand die genauen Sätze (H4) sagen, für was, wieviel als Pausch-Betrag festgesetzt ist?
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Ist ja okay, mit dem Pausch-Betrag, aber ne Waschmaschine hab ich auch, die irgendwann mal kaputt gehen könnte. Sind ja nicht nur die Reparaturkosten, sondern für die Hörgeräte fallen ja trotzdem monatlich Kosten an, Batterien, Reinigungs- und Pflegeprodukte. Nicht einmal dafür reicht der Pausch-Betrag.
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Ist nun auch egal, ob 10 oder 30 %, ein Darlehen kommt für mich nicht in Frage. Habe mir den Betrag für die Reparatur des ersten Hörgerätes in der Familie geliehen. Mich regt nur auf, dass da wohl im Regelsatz ein Pauschalbetrag von 1,- oder auch 2,- (so genau konnte mir das die Sachbearbeiterin auch nicht sagen) enthalten sein sollen. Wer keine Hörgeräte trägt, bekommt diesen Pausch-Betrag aber auch.
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Man ist denen nun mal "fast" hilflos ausgliefert. Es kommt bei so vielen Sachen darauf an, wie der/ die Sachbearbeiter gelaunt sind.
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Mir wurde was von 30% erzählt,,,wäre wohl für meinen Fall zutreffend. Und somit wäre das dann der gesamte Betrag, den ich jetzt als Darlehen bekommen würde.
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Bekomme maximal ein Darlehen für die Reparatur meiner Hörgeräte. Und im nächsten Monat wird mir das komplett von der Regelleistung wieder einbehalten. Ein Witz!!!!
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Danke für den gut gemeinten Rat. Biosher zähl ich noch nicht unter "Behinderte" Habe erst den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt.
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Hab heute den Kostenvoranschlag für die Rep. des zweiten Gerätes bekommen, sind auch wieder reichlich 60,- €. Da ruf ich doch beim JC an und möchte einen Termin in der Leistungsabt. wegen Klärung. Da werd ich innerhalb der nächsten 3 Tage angerufen und bekomm einen Termin. Ein Lacher!!!!! Wie lange soll ich noch mit nur einem Hörgerät zubringen???
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Danke für die Antworten. Vor allem was die "kassengeräte" betrifft, find ich sehr nützlich und interessant. Sollte es jetzt zu einer Neuversorgung für mich kommen, werd ich auf jeden Fall darauf bestehen, Kassengeräte zu testen. Ich habe heute weitere gute Tipps bekommen, was die Neuversorgung betrifft. Ich werd mich keinesfalls abwimmeln lassen. Warte jetzt den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Hörgerätes ab. Damit geh ich zum Jobcenter. Entweder ich bekomm eine Kostenübernahme, oder ich kümmere mich halt dann um neue Geräte. Und bis das alles geklärt ist, kann ich halt keine schulische Maßnahme beginnen. Es ist jetzt schon belastend, mit nur einem Hörgerät.
Wohlgemerkt, die 550,- € Zuzahlung bezog sich auf 2 Hörgeräte. Es blieb ja nicht bei diesen Kosten. Man braucht ständig Batterien, Pfleege- und Reinigungsprodukte. Monatlich belaufen sich die Kosten für die Hörgeräte gut auf 10-15 €. Ich lass mir vom Jobcenter mal erläutern, wo diese Kosten enthalten sind.
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Danke für die Antworten. Garantie ist leider schon lange weg, die Geräte sind fast 6 Jahre alt. Normalerweise hätte ich jetzt Anspruch auf Neuversorgung. Aber wie soll ich dann meinen Eigenanteil aufbringen??? Bei den jetzigen Geräten war mein Eigenanteil ca. 550,-. Hab das von Eltern geschenkt bekommen, als Weihnachten und Geburtstag usw. Weiß jetzt nicht weiter. Soll eigentlich einen Lehrgang machen. Aber mit nur einem Hörgerät wird das nichts.
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Habe nun schon zum wiederholten Male Kostenübernahme für die Reparatur eines Hörgerätes beim Jobcenter gestellt und immer wieder wurde die Kostenübernahme abgelehnt. Mir wurde mitgeteilt, dass solche Kosten im Regelsatz enthalten sind. Ich weiß nur nicht, wo. Hatte letzten Monat bereits eine Reparatur eines Hörgerätes und seit 2 Tagen ist nun das andere gerät defekt. Ich kann es nicht reparieren lassen, da mir das Geld dazu fehlt.
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Dass eine Zahlung bzw. Nachzahlung im April erfolgt, daran glaub ich nicht. Haben gestern neuen Bewilligungsbescheid erhalten, gilt vom 01.4. bis 30.09. und daran ist die Erhöhung nicht erwähnt bzw. berechnet.