Hallo
ich bin jetzt frisch Alleinerziehend, und muß und will dies natürlich auch der Arge melden.
Meine Frage bezieht sich auf den Unterhaltsvorschuß.
Ich habe gehört ich muß diesen beantragen, sollte ich ihn nicht beantragen wird er mir trotzdem von meinen Leistungen abgezogen.
Meine Situation ist allerdings folgende, der Vater der Kinder und ich haben uns in Freundschaft getrennt, die Kinder sind die Hälfte der Zeit bei ihm.
Wozu brauche ich dann Unterhaltsvorschuss, wenn er die Kinder doch in gleichen Teilen betreut.?
Gibt es dazu rechtskräftige Urteile...ich sehe einfach die notwendigkeit nicht?
Vielen Dank!
Der Turnschuh