nach klar Komma,dass statt das und du und dein gross
du bist fonic?
Beiträge von adolfi
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vor aber und die Kommas und ,,die das Geld anrechnen kann"
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vor: bei Komma und zweimal dass statt das und davor Kommas
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Soisses!
(Der von Ihnen eingegebene Text ist zu kurz)
Woher wissen die das ? Lesen die etwa mit? -
Gawain?Lucky?
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Kleine Kinder und Männer der Weltgeschichte brauchen viel Schlaf.
Einstein soll jeden Tag 20 Stunden geschlafen haben.
Ich selbstt bin kein kleines Kind mehr. -
Worum geht es eigentlich?
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Genau! Wer schläft,verarbeitet neue Erkenntnisse
Wär auch für Euch mal ganz gut.
Hilfe,ich will kein erfahrener Benutzer sein! Die sind doch alle so,,erfahren"! -
Bist Du doch schon. Was kannst Du noch verlieren?
Ich muss jetzt aber in die Heia,denn morgen um 6 Uhr will ich den Forumstag eröffnen. -
Vor allem gibt es keinen Streit .Alle leben und schlafen viel ruhiger.
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Doch,bist Du.
Und wenn Du so weiter machst,wird Dich keiner nehmen. -
Der Sachverhalt ist nicht erfunden,sondern durchaus möglich.
Natülich habe ich keine Villa oder Schloss. Aber das was ich behaupte,ist durchaus realistisch.
Da haben die Bonzen etwas nicht im Gesetz berücksichtigt.
Ist doch klar bei diesem Schundgesetz SGB II.
Auf die gehen sogar Ansprüche( §33 SGBII) ) über,die im BGB und in der ZPO unpfändbar sind.
In diesem Land sind Schuldner besser gestellt als Hartz4-er.
Heute ist mein ,,über"-Tag(übergrosses Haus,Übergang von Ansprüchen)
Mit eurer Erlaubnis beginne ich jetzt eine neue Themenrunde: Übergang von Ansprüchen nach § 33 SGBII.
Ihr braucht gar nicht zu antworten,ich beantworte mich einfach selber.
Ihr seid also quasi,,über"-flüssig. Toll ,nicht? -
Du bist(wie Lacky) erkenntnisresistent.(zumindestens,was das Wohnungsrecht betrifft)
Ich muss jetzt erst mal schei.....,
Das dauert bei mir immer Stunden. -
Wenn der Sachbearbeiter oder der Sozialrichter eine andere Meinung vertritt,dann stellt er sich über
geltendes Recht.
Nach §12 Absatz 1 SGB II ist nur das verwertbare Vermögen zu berücksichtigen.Ende Gelände.
Nach §1093 BGB ist ein Wohnungsrecht nicht verwertbar.(zumindestens dann, wenn es(regelmäßig)nicht zur Ausübung übertragbar ist
Das Recht ist nur insoweit verwertbar,indem der Berechtigte darin wohnt,nochmal Ende Gelände.
Dir werden auch Deine Richter nicht weiterhelfen,es sei denn ,die betreiben offenkundigen Rechts- und Amtsmißbrauch .Soll es ja auch geben.
Ich weis ja,Du willst alle Hartzer gekniffen sehen.Aber hier endet Deine Argumentation.
Dir müsste der Kopf platzen .Ein Hartzer darf in einer Villa oder in einem Schloss allein wohnenbleiben,wenn er ein alleiniges Wohnungsrecht hat.
Dir als scharfen Kneifer müsste eigentlich das Blut kochen ? -
Das habe ich schon geschrieben.Vielleicht mal nachlesen?:
Ein Hartz4-er mit einem Wohnungsrecht nach BGB über eine Villa oder gar ein Schloss
wäre durch die fetten Arge-Tippsen unanfechtbar.
Das kannst Du im BGB nachlesen (§§1090 bis 1093 BGB)
Dir müsste da doch der Kopf platzen?So viel Rechte für Hartz4-er?! -
Ich dachte, erfahrene Benutzer dürfen nur Du und Lacky sein ?Was hälst Du von dieser Gesetzeslücke. Dir müsste doch der Kragen platzen,dass für
Hartz-4er noch das BGB gelten darf? -
Du bist doch immer so scharf drauf,die ALGII-er zu kneifen.(wie auch Lacky)
Was hälst Du von dieser Gesetzeslücke.
Das müsste Dir doch die Galle hochtreiben? -
Ich will nur auf eine Gesetzeslücke hinweisen.
Einer mit Wohnungsrecht nach §1093 BGB über eine 20-Zimmer Villa wäre unantastbar.
(siehe §§ 1090 bis 1093 BGB)
Da müssen Mutti und Guido das BGB für Alg-2er streichen.
Das ist doch heute kein Problem mehr.Irgendein Gesetz machen und abwarten.Kauder sei Dank! -
Ich bin eine Ameise.
Jetzt mal im Ernst.
Das ist doch eine schöne Gesetzeslücke im SGB II.
Da wird Guido nicht umhin kommen,das Bürgerliche Gesetzbuch für AlLGII-er zu streichen.
Dann wird das SGBII noch verfassungswidriger. Wen juckt es?
Nicht wahr,.Gawain? -
Du und deiner schreibt man groß und nach hast ein Komma.
Hihi.