Beiträge von adolfi

    Wieso keine Diskussionsrunde? Ich glaube,ich spinne! Keine Diskussionsrunde?! Was dann?!!!!
    Und wieso unwürdig? Woher will diese Dude-Type das wissen?
    Ach ja,hier sind nur die würdig,die dumm mit Halbwahrheiten herumlabern.
    Tja,das kann(undwill) ich leider nicht bieten.

    und auch wenns langsam peinlich wird,lieberDlawyer!:
    Wenn nach Deiner Meinung der §12 Absatz3 Satz1 Nr4 SGII nicht den Eigentümer,sondern nur den Bewohner schützt,warum muss dann ein Hartz4 Eigentümer nicht sein Eigentum am Häuschen aufgeben,in dem er wohnt?!
    Außerdem habe ich nicht behauptet,dass ein Eigentümer automatisch Besitzer ist,ich habe behauptet,
    dass ein Eigentümer eines Hauses,der darin wohnt,auch Besitzer ist.
    Also wäre Deine gesamte Antwort quasi eine Reihe von Denkfehlern und Nachlesefehlern.

    auch,wenns nervt,die 2.Ergänzung:
    wenn jetzt wieder das Argument komm,es handele sich eben nicht um Vermögen,sondern Einkommen,dann verweise ich darauf,dass das BSG bei Verwertungshindernissen vonEinkommen!!! den § 24 Absatz5 SGB II anweist (Darlehen bei nicht sofortiger Verwertung von Vermögen!I!)
    Das zeigt das ganze Perfide am Zuflussprinzip (doch das nur für Eingeweite).
    Mann dreht sich den Einkommens- und Vermögensbegriffs immer so zurecht,wie es dem Staat nützt und dem SGB Bezieher schadet!!!!!!!!!!!!!!!!

    Egänzung zumTex von Dlawyer :,und wenn es eine richtig geile Immoblie ist und Du jenseits der 50 bist ,dann könnte ein
    Investor einen geringen Preis zahlen und gemütlich abwarten"
    Hallooo!
    In §12 SGB II steht,dass die Verwertung von Vermögen ausgeschlossen ist,wenn dies offensichtlich
    unwirtschaftlich ist!
    Schon mal was vom SGB II gehört?

    Hallo.DLawyervom 08.03.2011,
    vielleicht liest Du das trotz der langen Zeitraums.
    Du bist bisher der Einzige,der hier wenigstens einigermaßen durchblickt.
    Aber auch Du machst einen Fehler in Deiner Argumentation.
    Nochmal:§12 Absatz 3 SAtz1 Nr 4 SGB II schütz laut BSG nicht die Immobilie als Eigentum, sondern das schlichte Bewohnen eines angemessenen Hausgrundstückes(BSGE 49,30).
    Das ist gefestigte Rechtsprechung,die hier keiner ernsthaft verneinen kann.
    Folge: Erbt ein Hartz4 -bezieher(also während des Leistungsbezuges) ein angemesssenes Hausgrundstück,
    welches er vor dem Erbfall schon bewohnte,dann fällt das unter § 12 Absatz 3 Satz1 Nr4 SGB II ,ist also
    Schonvermögen.
    Das Gezerre mit Zuflusszeitpunkt und Einkommen und Vermögen un deren Abgrenzung greift dann hier nicht ein.
    (Erbt ein Hartz4 -bezieher aber ein angemessenes Haus,wohnt aber noch nicht dort,dann ist es
    Einkommen und muss verwertet werten,
    Nach meinen Recherchen handeln die Jobcenter sauch so.
    Und wenn noch ein Wohnungsrecht über das gesamte Grundstück hinzukommt erst recht,denn ein Wohnungsrecht fällt laut Durchführungshinweisen
    der Arbeitsagentur alleine schon unter §12 Absatz3 Satz1 Nr4 SGB II :
    NOCHMAL:§12 Absatz 3 Satz1 Nr 4 SGB II interessiert nicht das Eigentum von...,sondern das Bewohnen von.....!!!!!!

    Ich ergänze mich zu meinen Ausführungen.
    Nach weiterer Studie des Urteils,das als Grundlage für den § 22 Absatz 2 SGBII (neu) diente(siehe Seite 274 des Leitfadens zum ALG II - 2011-LSG NRW L7 AS 47/09),wird wohl die erstere Variante gelten.Die fiktive Nettokaltmiete,die rein rechnerisch auch einem Wohnungseigentümer (fiktiv)zugestanden wird,kann dieser zur Begleichung von Erhaltsaufwand verwenden.Wenn ein Wohnungseigentümer aber hohe Schuldzinsen unter der KDU zu laufen hat,wird die fiktive Kaltmiete praktisch ,,aufgezehrt,,.Dieser armen Person wird dann nur noch ein Peanuts an Erhaltungsaufwand pro Jahr als Zuschuss bewilligt.


    Leider hat der Leitfaden ALGII/Sozialhilfe von A -Z 26.Auflage(2011-Seite 107) die zweite Variante angegeben.
    Das geschah wohl aber(hoffentlich) nicht aus Dummheit oder Unkenntnis,sondern weil § 22 Absatz (2) SGB II(neu)auch so ausgelegt werden könnte.


    Vermutlich waren die Ministerialbürokraten bei der Verfassung des § 22 Absatz(2)SGB II (neu) jenseits von gut und böse.


    Alles Klar?Mir nicht.

    Wer weis was zum neuen § 22 Absatz( 2) SGB II in der ab dem 01.01.11 geltenden Fassung?
    Dieser Absatz ist mißverständlich und läßt zweierlei Deutungen zu:


    DIE ERSTE DEUTUNG WÄRE:
    Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur von selbstbewohnten Wohneigentum werden nur dann als Zuschuss bewilligt,wenn INCLUSIVE der Kosten der Unterkunft
    für ein Jahr die Gesamtsumme von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur UND Kosten der Unterkunft für ein Jahr angemessen ist.
    Bsp:: Kosten der Unterkunft für ein Jahr liegen bereits an der Angemessenheitsgrenze
    von 2500 Euro..Dann gibt es für dieses Jahr keinen Zuschuss für Instandhaltung und Reparatur,nur ein Darlehen.
    (Hier hätte man sich jedoch den neuen § 22 Absatz 2 SGB II sparen können,denn die dann bei einigen noch bezuschussfähigen Kleckerbeträge für Instandhaltung und Reparatur würden vorne und hinten nicht reichen.)


    DIE ZWEITE DEUTUNG WÄRE:
    Die angemessenen Kosten der Unterkunft für ein Jahr sind wiederum 2500 Euro.
    Entsprechend § 22 Absatz(2) Satz 2 SGB II könnte der Wohneigentümer in dem betreffenden Jahr
    ZUSÄTZLICH noch weitere 2500 EURO für Instandhaltung und Reparatrur als Zuschuss bekommen.
    (Dann würde der neue § 22 Absatz (2) SGB II erst Sinn machen. Der Wohneigentümer ist ja quasi sein ,,eigener Vermieter,, und könnte mit der,, fikftiven Jahresmiete,, von 2500 Euro das Wohnhaus für 2500 Euro instandsetzen)


    Jedenfalls ist(mit Erlaubnis) der Text des § 22 Absatz(2) SGB II (neu) mal wieder ein zweideutiges ,,Meisterwerk,, der Staatsbürokraten.

    Entschuldigung,das war Lacky.Ich bin ja ein Dummchen.
    Ich spreche Dich frei und das zeigt nur meine unendliche Güte und Größe.
    Übrigens,wenn ich schon ein Tödel bin,dann aber der größte von Allen.Oder heist es der Größte von allen.
    Tim Allen ?
    Auf Platz 2 kommst Du und auf Platz 3 Turtle.
    Hicks,meine Flasche Schnaps ist alle.
    Muuuss Naaachschupp hollen!.

    Ich nehme mir wegen Dir nicht die Zeit,meinen Text zu korrigieren. Dazu bist Du mir nicht wichtig genug.Außerdem kann man sabbern und sabbeln sagen,dieses Wort ist sowieso nur ein umgangsprachliches,und solche sind nicht eindeutig definiert.
    Was sagst Du nun zu meiner Antwort an Gawain um 15.57.?
    Die zeigt doch ,dass Ihr zwielichtige Gestalten seid,oder?


    Hör auf zu sabbern,sonst sabberst Du noch die ganze Welt zu!Lies lieber meine Antwort an Gawäin von 15.57!

    Und noch was an Gawain.
    Ich habe vor ca. einem Jahr mit Dir disskutiert,ob Zufluss von Erbe während Hartz4 Einkommen ist.
    Da hast Du noch vehement behauptet,Erbschaft sei Vermögen.Ich habe Dir gesagt,dass es in solchen Fällen Einkommen ist. Schon vergessen?
    Heute tönst Du durch das Forum: Erbschaften sind während Hartz4 Einkommen!
    Das ist zwar richtig aber noch lange nicht auf Deinem Mist gewachsen. das hast Du auch nur von anderen abgekupfert und blökst es jetzt dauernd in die Weltgeschichte.!
    Du blökst hier im Forum das meiste nur nach,was Dir andere vorher gesteckt haben. Aber bis es soweit
    ist,vertritts Du,was Dir gerade in den Kram passt.
    Und wenn Du das vor einen Jahr abstreiten willst,dann siehe in der Forumhistorie nach.Am besten gleich zusammen mit Deinem Spezi Turtle.

    Betrunken? Sicherlich nicht. Das vermute ich eher bei dir, wenn ich so deine Beiträge lese... Besonders, wo unter jedem "geändert..." druntersteht. Zu dumm, mal was in einem Wisch zu schreiben und dann noch rumblöken... Wo warst du eigentlich, als der liebe Gott das Gehirn verteilt hat?


    Turtle


    Jedenfalls,nicht wo du warst,denn ich habe Hirn.

    Das Kompliment gebe ich zurück.
    Und ,wayne interessierts. John Wayne oder Wayne Rooney?
    Was ist eigentlich ein Tödel?
    Ich kenne nur die Ausdrücke A...,Ri.....,Bl.....,Wi.......,hi.....

    Du bist eben ein Jobcentervertreter.Die haben halt ein Problem mit dem Recht!
    Deine Klientel legt eben das Recht immer zu Gunsten der Jobcenter aus.
    Das ist aus Euch nicht rauszukriegen.Ihr steht schon morgens mit dem Spruch auf ,, dem Arbeitlosen anrechnen!,dem Arbeitslosen anrechnen!
    Das Gesetz ist mir scheißegal!,das Gesetz ist mir Scheißegal!,-Zuflussprinzip!,Zuflussprinzip!,soiziale Hängematte!,soziale Hängematte!"
    Brech Würg Kotz.