Guten Tag
ich hätte da mal eine Frage und hoffe das ihr mir da weiter helfen könnt.
Meine Freundin war letztens bei ihrer Sachbearbeiterin wo ihr mitgeteilt wurde das sie eine neue Maßnahme antreten müsse. Bis dahin auch kein Problem.
Am selben Abend bekammen wir einen Anruf das eine sehr gute Freundin bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist. Meine Freundin und die verstorbene Freundin von uns standen sich sehr nahe und als sie die Nachricht bekam brach sie zusammen und musste psychologisch betreut werden.
Als wir am nächsten Tag zur Maßnahme fuhren um dort bescheid zu geben zeigte man dort verständnis und schickte sie zum Arzt. Dieser schrieb zur vorübergehend krank und verschrieb ihr Beruigungstabletten.
Bis dahin alles kein Problem doch jetzt kommt es.
Ihre Sachbearbeiterin rief an und schrie meine Freundin an was ihr einfallen würde sich krank zu schreiben und warum sie jetzt nach köln fahren wolle sie dürfte Koblenz nicht verlassen. Meine Freundin versuchte ihr zu erklären was passiert war. Ihre Sachbearbeiterin sagte ihr dann das sie Koblenz trotzdem nicht verlassen dürfe und sie bei der Polizei Nachforschungen anstellen würde und sie drohte ihr Konsequenzen an.
Das meine freundin föllig fertig ist brauche ich hier glaube ich nicht zu erwähnen.
Die Fragen die wir haben:
Darf die Sachbearbeiterin verfügen oder anordnen das sie Koblenz nicht verlassen dürfe? - meiner Meinung nach darf sie dies nicht
Darf die Sachbearbeiterin bei der Polizei Auskünfte über Verstorbene Freunde von eine einhollen wann und wo sie verstorben sind? - meiner Meinung nach darf sie dies auch nicht
Ich sage schon mal danke
und einen schönen Abend euch noch .
Drakanus