Alles anzeigenEinkommen:
Grds. ist es möglich, dass du als Selbstständige auch Alg II bekommst.
Der Anspruch hängt natürlich von den Einkünften ab. D. h. dein Einkommen aus der Selbstständigkeit. Du müsstest für die Zukunft eine Selbsteinschätzung abgeben
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-EKS-Erklaerung-Einkommen-Selbstaendiger.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Hinweise-Selbstaendige.pdf
Auch ist natürlich wichtig, was sonst noch für Einkünfte da sind. Hier vor allem der Unterhalt. Hat dein Mann schon angedeutet, was er zahlen will?
Wohnung:
Die neue Whg. für dich und dein Kind müsste angemessen sein. Die Werte dazu kann dir deine ARGE sagen. Bzw. findest du hier Infos dazu: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Krankenversicherung:
Solange ihr nicht geschieden seid, müsstest du und dein Sohn über deinen Mann familienversichert sein.
hallo......ich möcht auf diesem wege einfach mal danke sagen.....solche leute und so ein beitrag wie dieser hier macht so ein forum aus....man hilft sich gegenseitig...tauscht sich aus.....grosses lob und danke
nochmal.....
lg susu:D