na na Ihr Zwei... Müsst Euch doch nicht streiten...
Es gibt meines Erachtens nach eine sogenannte Härtfall klausel, so wie Kitty 121 das ja auch vermutet.
Wie das Wort schon sagt, gilt diese Klausel abweichend von dem Normalfall eben nur in besonderen Härtefällen.
Was ein Härtefall ist, entscheidet letztlich der SB bzw. die Vorgesetzten. Soweit ist die Rechtslage schon klar - ich denke, da gibts auch nichts dran zu deuten.
Die Frage ist: Wie verhalte ich mich als Vater, um ihm eine Nacht im Freien zu ersparen. Ich habe bereits vor einigen Wochen meine SB darauf hin angesprochen und um einen Termin für ihn gebeten. Das hatte mir die SB zugesichert, allerdings habe ich seit Wochen nix mehr davon gehört. So komme ich also nicht wirklich weiter. Mein Sohnemann rührt sich auch nicht wirklich, weil er gar keine Lust darauf hat, auszuziehen - ist doch alles so schön zu Hause - und Essen ist immer da und die Wäsche wird auch immer gemacht, ohne dass man seine Lebensweise umstellen müsste...
und zu guter letzt ist da auch noch meine Freundin, die jetzt nach 9 Jahren sagt: Es reicht damit, dass man sich immer angucken muss, wie der "kleine" immer noch mehr Mist macht und sie deshalb Ihrerseits mit Auszug gedroht hat, wenn sich diese Situation nicht bald ändert.
Ihr seht: Die Frage stellt sich: Wie gehe ICH am besten vor, um schnelle Ergebnisse zu erzielen.