wenn er mit euch zusammen in einer wohnung/haus wohnt natürlich ja.
sollte man beim Ehemann eigentlich von ausgehen das er mit in der Wohnung wohnt.:D
wenn er mit euch zusammen in einer wohnung/haus wohnt natürlich ja.
sollte man beim Ehemann eigentlich von ausgehen das er mit in der Wohnung wohnt.:D
Zum Problem mit der Schuldenregelung kann ich euch nur empfehlen zu einer kostenlosen Schuldnerberatung zu gehen.Ansonsten werdet ihr damit denke ich nicht zurecht kommen. Wenn ihr zusammenzieht wird der Verdienst deines Lebenspartners ( eheähnliches Verhältnis) mit auf dein Harz 4 angerechnet.
Was ich allerdings nicht verstehe das es bei deinem Umzug Probleme mit dem Amt gegeben hat. Die Abmeldebestätigung sollte meines Wissens nach auch die Anmeldebestätigung von dem neuem Ort sein und die bekommst du beim Einwohnermeldeamt und die ARGE hat nicht im geringsten etwas damit zutun.
Geh zum Anwalt und klage gegen die ARGE. Du kannst bei Gericht einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen wo dann für dich keine Kosten anfallen würden soweit ich das richtig in Erinnerung habe. Mach dich da am besten mal schlau.