Beiträge von Zotti

    Dass ich an Pakistan denken soll? Nein, in dem oberen Text steht doch fast eindeutig, wo es Ausnahmen gibt.
    Und mir ist immernoch noch schleiderhaft, was Insolvenzgeld sein soll, wenn man es doch wieder abgeben muss. Das ist gemachter Unsinn, sorry. Durch die Bürokratie werden wieder andere Leute beschäftigt und bezahlt. Zumal die Arge eigentlich an allem Schuld ist, weil sie den Gauner als seriösen AG angeboten hat.


    Ich bin weit entfernt vom Schmarotzen und sehe nicht ein, dass ich von einem Arbeitgeber ausgebeutet und betrogen werde und anschließend vom Staat noch verhöhnt werde und der diesen Arbeitgeber noch unterstützt. Das Geld ist Ersatz für meine Arbeit, die ich geleistet habe. :)

    Dann frage ich mich ernsthaft, wofür das Insolvenzgeld gut sein soll. Ich dachte, es entschädigt mich für eine Zeit, in der ich gearbeitet habe?! Wozu wird es erst ausgezahlt?


    Und Ausnahmen gibt es wohl:
    http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-insolvenzgeld-ist-einkommen-bei-alg-ii27663.html


    Der Entscheidung steht aber die DV der BA entgegen, die folgendermassen lautet:
    Durchführungsanweisung der BA zum SGB II ist Insolvenzgeld als Einkommen anzusehen, aber gemäß Ziff. 1.2.2 Abs. 7 der BA nicht zu berücksichtigen; s. Text des Abs. 7:
    „(7) In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg IIV abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B.
    vorliegen, wenn:


    • eine Sozialleistung für einen Zeitraum ohne SGB IILeistungsanspruch wegen Säumnis des Leistungsträgers erst während der Bedarfszeit nachgezahlt wird,


    • der Sinn und Zweck der Leistung einer Berücksichtigung als Einkommen entgegen steht (z.B. Insolvenzgeld für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand),


    • eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,


    • eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs-/Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt.


    Verstehe ich aber nicht, ist nicht eindeutig!!!

    Hallo, ich lese jetzt schon seit Stunden im Netz und werd nicht recht schlau. Zu meinem Fall:


    Da der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlte, beantragte ich letztes Jahr für die nicht bezahlten drei Monate 01/02/03 - 2009 Insolvenzgeld. Gleichzeitig beantragte ich für diesen Zeitraum Überbrückungsgeld/Fortzahlung ALG II, da ich vorher Leistungsempfänger war. Mir wurde rückwirkend ALG II gezahlt für die drei Monate.


    Dem Insolvenzgeldantrag wurde nicht stattgegeben, erst legte ich Widerspruch ein (abgelehnt) und dann klagte ich beim Sozialgericht. Heute mehr als 1,5 Jahre später wurde er genehmigt. Der Betrag für die gezahlten Leistungen für die drei Monate 2009 wurde bereits abgezogen. Der Restbetrag wird mir überwiesen. Jetzt meine Frage: Wird der Restbetrag jetzt erneut als Einkommen gewertet und erneut von derzeitigen Leistungen abgezogen?


    Ich hatte Anspruch auf rund 4500 Euro Insolvenzgeld, 2000 Euro wurden bereits für gezahlte ALG II Leistungen zurückgezahlt. Bleiben 2500 Euro. Wenn ich nun weitere drei Monate kein ALG II bekommen würde, hätte ich mir den Aufwand sparen könenn oder? :)


    Bin für Hilfe und Auskunft sehr dankbar!


    Danke!! LG