Dann frage ich mich ernsthaft, wofür das Insolvenzgeld gut sein soll. Ich dachte, es entschädigt mich für eine Zeit, in der ich gearbeitet habe?! Wozu wird es erst ausgezahlt?
Und Ausnahmen gibt es wohl:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-insolvenzgeld-ist-einkommen-bei-alg-ii27663.html
Der Entscheidung steht aber die DV der BA entgegen, die folgendermassen lautet:
Durchführungsanweisung der BA zum SGB II ist Insolvenzgeld als Einkommen anzusehen, aber gemäß Ziff. 1.2.2 Abs. 7 der BA nicht zu berücksichtigen; s. Text des Abs. 7:
„(7) In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg IIV abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B.
vorliegen, wenn:
• eine Sozialleistung für einen Zeitraum ohne SGB IILeistungsanspruch wegen Säumnis des Leistungsträgers erst während der Bedarfszeit nachgezahlt wird,
• der Sinn und Zweck der Leistung einer Berücksichtigung als Einkommen entgegen steht (z.B. Insolvenzgeld für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand),
• eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,
• eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs-/Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt.
Verstehe ich aber nicht, ist nicht eindeutig!!!