Alles anzeigen[...] Seit 5 Monaten allerdings ist die Große aus verschiedenen Gründen (Trennung nicht verkraftet, Krankheit)im Heim.
Nun musste ich zum 1.7. einen Antrag auf ALG II stellen. Allerdings wird sie bei der Berechnung nicht mit beachtet, obwohl sie regelmäßig zuhause ist....alle 14 Tage Sonntag morgen bis abend und alle 4 Wochen von Freitag bis Sonntag.
1. Frage:
Nun hat mir aber ein Bekannter gesagt, dass sie in die Bedarfsrechnung mit reingehört. Stimmt das?
Finde dazu nix.
[...]
4. Frage.
Ich muss umziehen, da meine Wohnung zu teuer ist. Bekomme ich Geld für den Umzug, obwohl ich nur einen Teilanspruch auf ALG II habe? Bekomme ALG I und zusätzlich ALG II.
HILFE!
Ich nehm mir mal die leichteren Fragen.
zu 1.
Es zählt der gewöhnliche Aufenthalt. D. h. der Ort, wo sie die meiste Zeit ist.
Und das nicht bei dir, sondern im Heim. Also keine Berücksichtigung bei dir.
zu 4.
- Wieso Teilanspruach ALG II ?
- Gab es eine Aufforderung, dass du dir eine günstigere Wohnung suchen sollst?
Einfach mal bei der ARGE vorsprechen, dass du mit deinen Kindern von eurer jetzigen (unangemessenen) Wohnung in eine kleinere u. günstigere (angemessene) Wohnung ziehen wollt. Umzugskosten müssten eig. möglich sein. Näheres sagt dir der Mitarbeiter dort.