Beiträge von rst127

    Die WBA werden grds. rechtzeitg zentral verschickt.
    Wer diesen dann "zu spät" abgibt ist also grds. selbst schuld.


    Weniger Geld wird es nicht sein, da du den WBA ja noch vom dem 01.10. abgibst.
    Eine geringere Leistung ist jedoch möglich, wenn der WBA z. B. erst am 05.10. abgegeben wird, obwohl die Bewilligung am 30.09. abgelaufen ist,


    Wenn du das Haus bewohnst und es keinen zu hohen Wert hat, ist es also nicht zu berücksichtigen.

    Die Zustimmung selbst kann nur bei einer angemessenen Whg. erfolgen.
    Und das war sie anscheinend ja nicht.


    Bzgl. Schufa kenn ich mich nicht aus.
    Aber grds. gibt es ja genügend Vermieter wie Gesellschaften und priv. auf dem Markt.
    Zudem kann man ja die Miete auch direkt von der ARGE an den Vermeiter überweisen lassen,
    damit dieser eine höhere Sicherheit hat.

    kein Grund zum Umzug = keine Zustimmung = keine Kosten für den Umzug u. Mietkaution


    Umziehen kannst du natürlich.
    = max. Kosten der alten Whg. werden gezahlt


    Ggf. werden keine Nachzahlungen mehr übernommen.


    "Wohngeld" passt vom Begriff her nicht. Das ist eine andere Leistung der Stadt o. ä.
    Kosten der Unterkunft und Heizung werden gezahlt = Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten

    Doch, aber es traut sich niemand. ;)


    Für dein Alter wäre ein Vermögen von 7500 Euro zu viel.
    Max. 4500 Euro wäre der Freibetrag für einen 25-jährigen.


    Anspruch wäre nach Tilgung deiner Schulden mit deinem Geld (und ja, es nachgeforscht)
    grds. nur auf die Regelleistung i. H. v. 359,00 Euro monatlich.
    Miete zahlst du ja nicht.

    @ ImmerNurIch:
    Bringt nicht viel. :rolleyes:
    Allgemein sollte man sich erstmal Gedanken machen, ob der Anspruch da ist.
    D. h. schauen, wie alt das Kind ist und welche Schulform besucht wird.
    Ggf. nachfragen, warum nichts überwiesen wurde.
    Vlt. wurde es vom SB vergessen, vlt. wurde auch keine Schulbescheinigung als Nachweis eingereicht, oder besteht einfach kein Anspruch.


    @ lacki:
    Ich stimm dir heute mal ausnahmsweise zu. ;)

    @ holdehilde:
    Ein kostengünstiger Beweis wäre der Sendebericht eines Faxes, bei dem ja Datum, Uhrzeit, Seitenanzahl und Status aufgezeichnet wird.
    Es gibt auch Sendeberichte, auf denen Ein Teil des gefaxten Blattes abgebildet werden.


    [...] Einem Arbeitnehmer stehen leider nur 30min. zu! [...]


    Sollte das bei den Angestellten bei Ämtern anders sein? Nein.
    Siehe § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html


    Oder ein Bsp. für Beamte aus der Nds. ArbZVO:

    Zitat

    § 5 - Pausen, Ruhezeiten


    (1) 1Pausen sind allgemein vorgesehene oder in Gleitzeitregelungen darüber hinaus zugelassene Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen die Beamtin oder der Beamte von der Arbeitsleistung freigestellt ist und sich auch nicht bereitzuhalten braucht. 2Sie werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.


    (2) 1Spätestens nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. 2Eine zeitliche Verschiebung ist nur aus dringenden dienstlichen Gründen zulässig. 3Den Beamtinnen und Beamten, die mehr als neun Stunden täglich arbeiten, soll auf Wunsch eine Gesamtpausenzeit von mindestens 45 Minuten ermöglicht werden. 4Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. [...]


    Warum ist dann 1 Std. zu?
    Ganz einfach:
    Nicht alle gehen zur gleichen Zeit Mittag essen / machen Pause.
    Ggf. ist in manchen Bereichen doch noch Zugang für Kunden möglich.
    Oder Kunden erscheinen nach Terminvergabe. Außerdem sollte die tel. Erreichbarkeit gewährleistet sein.


    Einheitliche Öffnungszeiten? Nein.

    Wenn "das Amt" sagt, dass du umziehen sollst weil die Whg. zu teuer ist, sollte auch eine Senkungsaufforderung vorliegen.
    Je nach dem, wie weit diese bereits zurück liegt (und somit dann nur noch die angemessenen Kosten berücksichtigt werden), kann eine NK-Nachzahlung übernommen werden, oder nicht.
    "Antrag" wäre grds. bei der Stelle zu stellen, die die Miete / NK zahlt.


    Die Umzugskosten von einer unangemessenen Whg. in eine angemessene sollte grds. die Stelle übernehmen.
    Auch diesbezüglich kannst du ja dort mal vorsprechen.


    Auf Dauer ist eine unangemessene Whg. sehr schwierig. Nicht nur wg. der monatl. Kosten, sondern auch wg. Nachzahlungen, etc.

    Wichtig ist, ob du jetzt in Bad.-W. Leistungen von der ARGE beziehst.


    wenn ja:
    1. bei deiner ARGE vorsprechen wegen Trennung und Umzug
    2. bei der neuen ARGE in R-P vorsprechen wegen der Kosten der Wohnung und Umzug
    3. angemesse Wohnung suchen und von der neuen ARGE Angemessenheit bestätigen lassen (Wohnungsangebot)
    4. von deiner alten ARGE Zustimmung zum Umzug holen
    5. umziehen


    wenn nein:
    2., 3., 5.


    Für Möbel, Kleidung etc. (Erstausstattung) wäre die neue ARGE zuständig.

    na so richtig ausgelastet bist du aber auf arbeit nicht. oder warum machst du hier freiwillig und unbezahlt urlaub?


    Ich mache keinen Urlaub.
    Bin nur hier um Fragen zu stellen / zu beantworten und damit einigen Leuten hier zu helfen. :)


    Ausgelastet bin ich mit meiner jetzigen Tätigkeit schon genug, keine Sorge lacki. :rolleyes:

    [...] Was können wir machen? [...]


    Die richtigen Daten sammeln und schreiben, dann kann richtig gerechnet werden. ;)


    - Einkommen deiner Frau Brutto und Netto
    - Haus oder Wohnung? Miete oder Eigentum?


    - wenn Eigentum: monatlicher Schuldzins? gesamte Nebenkosten (ohne Strom) monatlich?
    - wenn kein Eigentum: Grundmiete? Nebenkosten? Heizkosten?

    Interessant wäre es doch mal, einen Tag die Rollen zu tauschen. :)
    Wie würde ich mir das vorstellen? Hm... mal überlegen, ich glaube so:


    Stell dir vor, du sitzt auf dem Platz eines ARGE-Mitarbeiters in der Leistungsgewährung.
    Du kommst 07:00 Uhr an. Tasche wegpacken, ... Rechner hochfahren (dauert ein Weilchen).
    07:15 Uhr beginnst du zu arbeiten. Wiedervorlagen, Termine checken, noch zu bearbeitende Post erledigen.
    Es ist 08:00 Uhr, die Kunden kommen. Bringen Post mit... na toll. Der erste ist voll und ne mächtige Fahne, der zweite riecht schrecklich - wenn er raus ist erstmal schnell Raumspray benutzen.... Die nächsten 3 sind nett, Nr. 6 diskutiert wegen Einkommensanrechnung / Wohnung / Zahlung rum.


    Zwischendurch klingelt 3 mal das Telefon. Dran gehen? oder klingeln lassen? Gehst du dran, fühlt sich der Kunde bei dir blöd. Gehst du nicht dran, heißt es wieder du bist nicht erreichbar. 1 x gehst du dran - Kunde beschwert sich, dauert 10 min. - Kunde vor dir ist sauer. Beim nächsten mal lässt du es klingeln. Beim Dritten Anruf gehst du dran und sagst kurz, dass du Kundschaft bei dir hast, notierst dir die Nr. und sagst du rufst später zurück.


    09:15 Uhr, alle Kunden weg. Erstmal Frühstück.


    09:45 Uhr - nun die neue Post bearbeiten, die die Kunden mitgebracht haben. Achje, den Kunden von vorhin noch zurück rufen....
    Inzwischen ist es 10:45 Uhr, die neue Post aus dem Briefkasten und Abgabe am Empfang ist da. Du musst Urlaubsvertretung für deinen Kollegen machen. Insgesamt hast du nun 30 neue Eingänge. 10 gehen relativ schnell. 10 dauern etwas. 2 Widersprüche, weil deine Kunden deine Entscheidung nicht verstehen. Du hast alles richtig gemacht, regst dich über den Widerspruch auf. 5 Folgeanträge, davon kannst du 2 nicht bearbeiten, weil Unterlagen fehlen. Mit den letzten 3 Eingängen kannst du nichts anfangen, noch nie gehabt, keine Ahnung, was du machen sollst. Postbearbeitung.


    12:00 - 12:30 Uhr Mittag. Danach weiter Postbearbeitung


    Zwischenzeitlich hattest du noch 3 Termine. 1 Klärung, 2 Neuanträge. Bei beiden Neuanträgen fehlen Unterlagen, kannst du also nicht vollständig bearbeiten. Das Telefon klingelte heute auch wieder ständig. Noch mehr Sachen zu erledigen.


    16:00 Uhr du machst Feierabend.


    Was hast du heute noch gemacht?
    - Ewig am Kopierer gestanden, 120 Seiten kopiert.
    - Akten geholt, bearbeitet, wieder weggehangen. Insg. knapp 25. Also jedemenge Kilo geschleppt.


    Was ist morgen?
    - restliche Post von heute
    - viel neue Post
    - viele Anrufe
    - einige Kunden


    Hast du Lust auf einen weiteren Tag?
    Was denkst du, ist für den Job eine angemessene Bezahlung?

    :rolleyes:

    Ja, das ist gut. ;)


    Es gibt ja auch sehr sehr viele Vordrucke zum Antrag im Internet.
    Nur genau die Mietbescheinigung gibt es leider nicht.
    Grund ist sicherlich, dass ja der kommunale Träger (also z. B. der Landkreis) über die Miethöhen etc. entscheided.
    Und somit auch über die entsprechenden Vordrucke, Formulare, Bescheide.

    Kurzfassung:
    1. nicht kündigen
    2. die ARGE muss nach Eingang deiner Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung monatlich abrechnen und nachzahlen
    3. sollten die trotzdem es halbjährlich machen wollen, auf die monatliche Abrechnung weiter drängen, da du ja Geld zum Leben brauchst
    4. den fiktiven Betrag vonn 400 könnten die auch ggf, runter setzen, wenn abzusehen ist, dass du erstmal weniger verdienst


    5. zum Arbeitgeber: 50 400-Kräfte zu beschäftigen... naja, ohne Worte

    Fraglich ist, ob du in der BG überhaupt voll berücksichtigt wirst oder wegen der Ausbildung einen Ausschlusstatbestand hast.


    Wie siehts mit BAB / BAföG aus?
    Schulische oder betriebliche Ausbildung?


    Ggf. kannst du mal mit deinem persönlichen Ansprechpartner reden wegen der Fahrtkosten.

    [...] Nun möchten wir umziehen, da es zu klein geworden ist, wie ich gehört habe, steht uns eine Wohnung mit 3 Zimmern zu mit 85m² und 542€, stimmt das ?
    habe jetzt eine Wohnung in Aussicht, in einem ANDEREN BEZIRK, mit 3 Zimmern - 86,84 m² & 586,02€ [...]


    Zu den Werten kannst du hier was finden:
    http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Berlin---10.02.2009.pdf


    Ein Zustimmung zum Umzug wirst du sicherlich nicht erhalten.
    Solltest du dennoch ohne Z. umziehen, stehen dir vermutlich weder die Umzugskosten, noch die ggf. anfallende Mietkaution zu. Und es würde nur die Miete der jetzigen Whg. gezahlt werden.


    Also besser weiter nach einer angemessenen Whg. suchen.

    du bist überhaupt nicht verpflichtet, den sohn in deiner wohnung aufzunehmen oder irgend einen unterhalt zuleisten. und da der kindesvater nur 700 euro verdient, ist der nun wiederum nicht unterhaltsfähig. also könnt ihr ihn beruhigt rausscheißen.


    Und dann? Zahlt die ARGE alles für ihn?


    Bis Vollendung des 25. Lebensjahres hat das Kind grds. bei den Eltern zu wohnen.
    Es sei denn es liegen schwerwiegende soziale Gründe für einen Auszug vor.
    Diese wären jedoch zu begründen.


    Fraglich ist jedoch erstmal, wer eig. den Sohn zu sich (grds.) aufnehmen müsste.
    Vater oder Mutter?
    Wie wurde denn bzgl. des Sorgerechts damals entschieden?