Wir sind D.A.D, die Deutsch Amerikanische Datenermittlung, wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Müttern, von deutsch-amerikanischen Kindern bei der Vatersuche, zu Unterhaltszwecken, Vaterschaftsanerkennung oder auch Scheidung und Unterhaltsforderungen zur Seite zu stehen. Wo Sie ein NEIN bekommen, werden wir für Sie ein JA erwirken! Schnell - Diskret - Präzise!.
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Beiträge von AmerikanischeDAD
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Brauche ich D.A.D?
Wenn man die amerikanischen Gesetzte, bzw. die Behördenwege welche einzuschlagen sind nicht kennt, kann sich die Suche nach dem Vater bzw. der Mutter und diese zum Unterhalt heranzuziehen als schwierig und unumsetzbar entpuppen. In den meisten Fällen bleibt die Unterhaltszahlung aus und der deutsche Staat leistet Zahlungen, welche oftmals nicht an die Staatskasse zurückgeführt werden können. Zudem wird UVG z.B. nur bis zum 12. Lebensjahr bzw. für 72 Monate geleistet.Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen und meine Frage beantworten!
Ich erhalte seit etwa Oktober 2007 ALG II, Ende Dezember kam mein Sohn zur Welt
und ich habe über das Jugendamt meinen Kindesunterhalt vom Vater (da ich alleinerziehend
bin) geltend gemacht. Die ARGE hat mir UVG als Einkommen angerechnet, da der
Vater erst seit Anfang Mai den Unterhalt zahlt. Ich habe kein UVG beantragt, da ich
ja Geld vom Vater wollte. Es war ein Fehler von mir, da mir auch, im ganzen Babystress
nicht bewußt war, daß mir 125 € im Monat fehlen, die mir keiner - und nun meine Frage -
die ARGE zurückzahlt?! Ich hatte ja das Jugendamt, den Beistand damit beauftragt, den
Unterhalt einzutreiben.Vielen Dank!
Katharina -
Brauche ich D.A.D?
Wenn man die amerikanischen Gesetzte, bzw. die Behördenwege welche einzuschlagen sind nicht kennt, kann sich die Suche nach dem Vater bzw. der Mutter und diese zum Unterhalt heranzuziehen als schwierig und unumsetzbar entpuppen. In den meisten Fällen bleibt die Unterhaltszahlung aus und der deutsche Staat leistet Zahlungen, welche oftmals nicht an die Staatskasse zurückgeführt werden können. Zudem wird UVG z.B. nur bis zum 12. Lebensjahr bzw. für 72 Monate geleistet. http://www.amerikanischerdad.deHallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen und meine Frage beantworten!
Ich erhalte seit etwa Oktober 2007 ALG II, Ende Dezember kam mein Sohn zur Welt
und ich habe über das Jugendamt meinen Kindesunterhalt vom Vater (da ich alleinerziehend
bin) geltend gemacht. Die ARGE hat mir UVG als Einkommen angerechnet, da der
Vater erst seit Anfang Mai den Unterhalt zahlt. Ich habe kein UVG beantragt, da ich
ja Geld vom Vater wollte. Es war ein Fehler von mir, da mir auch, im ganzen Babystress
nicht bewußt war, daß mir 125 € im Monat fehlen, die mir keiner - und nun meine Frage -
die ARGE zurückzahlt?! Ich hatte ja das Jugendamt, den Beistand damit beauftragt, den
Unterhalt einzutreiben.Vielen Dank!
Katharina