@ lacky: Mit träumen hat das gar nichts zu tun, sondern mit Regelsätzen, Miethöhe und Einkommensbereinigung.
Bei angenommenen und angemessenen 468,-€ Kosten für Unterkunft und Heizung (bsp. in Stuttgart) haben zwei Personen einen Bedarf von mtl. 1114 € (ohne evtl. Mehrbedarfe). Wenn einer arbeitet, bleibt selbstverständlich ein Freibetrag unberücksichtigt, und er kann selbstverständlich auch Kosten für sein KFZ (Fahrtkosten, Haftpflicht, Reparaturkosten) absetzen. Auch gewisse Zuschläge (z.B. für Nachtarbeit) bleiben unberücksichtigt.
Schlußendlich: es wäre möglich, dass er Anspruch hat. (Ob Dir, lieber lacky, das gefällt oder nicht)
Und @ bize: Wenn Du Dir unsicher bist, geh doch zu einer Arbeitslosenberatung in Deiner Nähe.
Beiträge von mukkou
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Und @ ricci007: Ziemlich viele haben Anspruch und wissen es nciht
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Hallo,
je nachdem wie hoch Eure Miete ist (angemessen) und wieviel Du mtl. fürs Auto ausgeben musst (angemessen), habt Ihr sehr wohl Anspruch.
Google doch einmal ALG2 - Rechner; da kannste selbst einmal nachrechnen.MfG
mukkou -
Hallo zusammen,
bin alleinerziehende Mutter und gehe ab September wieder studieren. Ich werde BAföG erhalten, meine Kinder Leistungen über die ARGE. Desweiteren möchte ich den Mehrbedarf für Alleinerziehende weiter erhalten. Nun bekam ich die telefonische Auskunft, dass ich mich ab September selbst krankenversichern müsste...Nach meiner Recherche "soll" aber die ARGE weiterversichern, wenn ein Alleinerziehendenzuschlag gewährt wird. Meine Frage nun: gibt es irgendeine rechtsverbindliche Aussage darüber oder irgendeine Quelle auf die ich mich beziehen kann?
MfG
mukkou