Beiträge von Lofty089

    Hallo,


    ich (21) wohne noch bei meiner langzeit arbeitslosen Mutter mit meinem kleinen Bruder (15 realschüler)in Delmenhorst.
    Mein dad ist auch langzeit arbeitslos und lebt allein (mehr oder weniger glücklich geschieden) in weitweitweg ;)


    Ab 1.9. wohne ich dann in einem kleinen Einzelzimmer im Studentenwohnheim in Wilhelmshaven, zeihe aber nicht aus, da ich mein Bett, Schrank, Schreibtisch, etc. dort (in Delmenhorst) lasse, da ich ein vollmöbliertes Zimmer im Wohnheim bekommen habe. Außerdem wollte ich mich in Delmenhorst nicht abmelden, da dies alles kosten verursacht, da dieverse Dinge "umgemeldet" werden müssten.
    Falle ich dann aus der Bedarfsgemeinschaft Delmenhorst heraus, so dass meine Mama und mein kleiner Bruder in eine kleinere Wohnung umziehen müssen?
    Oder gibt es die Möglichkeit die Wohnung zu halten, bzw. gibt es den Status. "wohnt zum Zwecke der ersten Ausbildung zeitlich begrenzt außerhalb", sodass das Amt die Wohnung weiter unterhällt.


    Kommt es dabei auf die Wahl 1. und 2. Wohnsitz an?


    Ich finde dass alles recht undurchsichtig, da ich bisher nur zuhause lebender Schüler war und in diese Richtung noch keine Erfahrungen gesammelt habe.


    MfG
    Lofty089