klar, einkommen ist dass schon, aber freibeträge gibt es nur durch eigener hände arbeit erzieltes einkommen.
Erzähl das mal meinen Eltern, wie denen die Hänge weh tun
klar, einkommen ist dass schon, aber freibeträge gibt es nur durch eigener hände arbeit erzieltes einkommen.
Erzähl das mal meinen Eltern, wie denen die Hänge weh tun
vielen Dank dafür!
Leider konnte ich hier nicht herausfinden, ob der Unterhalt, den meine Eltern an mich Zahlen auch als Einkommen gelten, und damit in die 20% des Freibetrages zählen, oder ob das als "das Geld ist halt einfach da" gewertet wird?
VG
Kai
Hallo zusammen,
ich (Student) lebe mit meiner Freundin (ALG2-Umschulung) zusammen. Neben dem Unterhalt meiner Eltern habe ich noch Einkünfte (Job), meine Freundin bekommt ausschließlich Kindergeld + ALG2.
Mein Einkommen reduziert sich meienr Information nach um 100€ + 20% vom Betrag zwischen 100 und 800 Euro und 10% vom Betrag über 800 Euro.
Kommt da dann als Freibetrag noch die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro dazu oder ist die in diesem Freibetrag schon inkludiert?
Welches Einkommen kann ich als Basis meiner Freibetragsberechnung verwenden. Ausschließlich mein Einkommen oder auch den Unterhalt den meine Eltern an mich zahlen (ist ja auch eine Art Einkommen, nur dass meine Eltern dafür hart gearbeitet haben)?
Grüße und Dank
Kai