Ich werd sie mir nächste woche nochmal schnappen und mit ihr zusammen da hingehen, vielen Dank für die Hilfe
Beiträge von blackrose95
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nein es geht hierbei um ein Kind, meine Freundin hat mit Ihm zusammen einen 4 Monate alten Jungen für den Sie die HAlbwaisenrente beabtragen wollte
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Sie hatte noch gar keinen Antrag ausgefüllt und soweit ich weiß, hat Ihr Partner gearbeitet bis vor kurzem.
Sie wollte sich informieren und da wurde ihr gesagt das Sie keinen Anspruch hat. -
Einen schönen guten abend,
Ich habe in sehr dringendes Anliegen.
Und zwar hat sich letzte Woche der Partner einer guten Freundin das Leben genommen, nun ist sie ziemlich am Boden erstens weil sie alleine da steht und 2. weil Ihr die Halbwaisenrente nicht genehmigt wird.
Der Grund hierfür soll sein das sie das Geld nicht bekommt weil Sie keine Ausbildung hat... was ich ja gar nicht verstehen kann, da das Geld ja nicht für Sie sondern für den kleinen ist.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen was sie für Rechte hat? -
vielen Dank, hab mich dumm und dämlich gesucht
danke für die schnelle Antwort -
Hallo Ihr Lieben.
Ich habe mich gerade einwenig hier durchgewuselt, aber leider nichts passendes gefunden auch sonst bei Google keine Chance.
Also zu meinem "Problem":
Ich bekomme diesen Monat das Landeserzeihungsgeld zum 1. mal, bis jetzt war dieses anrechnungsfreies Einkommen, nun da aber auch das Elterngeld nicht mehr anrechnungsfrei ist, frage ich mich wie es mit dem Erzeihungsgeld ist.
Das einzige was ich gefunden habe war das es in Sachsen defintiv anrechnungsfrei ist und bleibt was aber mit den übrigen Bundesländern ist (die bei denen es noch das Erziehungsgeld gibt) weiß ich nicht.
Ausserdem habe ich noch dies gefunden http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10114.htmlKönnte mir bitte jemand helfen?
Liebe Grüße backrose
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Angeordnet ist er nicht, haben es beantragt, weil wir Zuwachs bekommen haben im Januar und unsre Wohnung zu klein ist, habe mich schon informiert, das ein 4 Personenhaushalt eine 4 Raumwohnung oder 85-90m² zusteht
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Habe ja letzte woche schon einmal hier etwas geschrieben und habe aber noch zu einem anderen Thema eine Frage.
Am Donnerstag habe ich einen Termin bei unserem zuständigen Teamleiter und hoffe das er unsere Lage zwecks zu kleiner Wohnung sieht und uns den Umzug bewilligt, ahben auch schon eine in Aussicht die in unsren Rahmen passen würde, erwarte morgen den Anruf ob wir die Wohnung bekommen können. (4 Zimmer 520€ warm für 4 Personen)
So nun meine Frage da ich ja bis Dato unsre Wohnung noch nicht kündigen konnte da das Amt sich ja ewig nicht meldet, hätte ich ja noch die 3 monatíge Kündigungsfrist, ich glaube aber nicht das die Wohnung 3 Monate für uns aufgehoben wird.
Unsre Lage ist ziemlich schwierig, mein Lebensgefährte ist zur Zeit in Insolvenz die noch 1,5 Jahre läuft, ich zur Zeit in der Elternzeit und er arbeitssuchend, von daher haben wir es bei der Wohnungssuche ziemlich schwer. Haben uns schon einige Wohnungen angeschaut, aber diese waren meist zu teuer von der Miete her oder waren mit Gasheizung die ja dann auch nocheinmal ins Geld fällt und soweit ich weiß mit zur Warmiete dazu gerechnet werden.
Mag auch nicht jetzt schon die Wohnung kündigen, selbst wenn das Amt uns zusagt das wir umziehen können, habe Angst das wir dann keine geeignete Wohnung finden und am Ende auf der Straße sitzen.
Wäre es aufgrund unserer Lage machbar das die Mietzahlungen doppelt geleistet werden wenn wir eine Wohnung finden?
Natürlich würde ich mich auch um einen Nachmieter kümmern sodas man keine 3 Moante voll zahlen muss. -
Und wie genau müsste ich den Wiederspruch schreiben? Bin in solche DIngen nicht gerade gut, bis jetzt habe ich ja die Absage noch nicht schriftlich sonder nur mündlich erhalten, nützt es da was wenn ich jetzt schon den Wiederspruch einreiche? Mir geht ja wirklich die Zeit verloren, habe gerade 3 Mietangebote und das ist wirklich schwer denn 4 Raum Wohnungen sind nicht gerade viele zuhaben bei uns.
Und so wie ich die Arge kenne lassen sie sich wieder extra viel Zeit
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könntest du mir eventuell mal einen Link schicken wo ich nocheinmal nachlesen kann?
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Vielen Dank soetwas in der Art habe ich gesucht, du warst mir wirklich eine sehr große Hilfe, ich hoffe nur das diese Regelung auch in Thüringen gilt
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Ersteinmal einen schönen Abend an all
Ich habe hier ein großes Problem mit unsrer zuständigen Arge, mal kurz was zu uns
Wir sind ein 4 Personenhaushalt (2 Erwachsene 2 Kinder), wohnen in einer 72m² 3 Raumwohnung, haben um Erlaubniss zum Umzug gebeten, Außendienstmitarbeiter war da hat Wohnung begutachet, wir haben ewig nichts gehört und haben deshalb seid einer Woche fast täglich nachgefragt ob dem nun zugestimmt wird, da wir ja auch ein schreiben bekommen haben das wir bis zum 16.08 3 Mietangebote einreichen sollen!
Da ich aj aber nicht wusste oder weiß ob der Außendienst die Wohnung auch für zu klein hält, konnte ich bis Dato nicht unsre Wohnung kündigen und somit auch nur wage Angaben bei den Wohnungsbesichtigungen geben wann wir denn in die neue Wohnung ziehen könnten.
Heute sagt mir dann beim 2. Besuch in der Arge die "freundliche" Dame das der Außendienst unsre Wohnung für angemessen hält.
Nun meine Frage wieviele m² Meter stehen uns zu?
Unser kleiner schläft zur Zeit noch mit im Schlafzimmer und wach bei jedem Geräusch auf er braucht dringend ein eigenes Zimmer.
Was für Chancen haben wir und warum müssen wir trotz noch nicht bearbeiteten Außendienst Besuch schon Wohnungsangebote bis zu einem gewissen Datum einreichen?Vielen Dank schonmal ich hoffe das Ihr jetzt nicht erschlagen seid von meinen Informationen