Schaue vielleicht mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/mangelfall.html
Hmm, danke - da steht aber doch etwas von "Gesteigerte Erwerbspflicht des Unterhaltspflichtigen" und vor allem "Elternteile, die einen Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung haben" - ich hoffe das gilt NUR für Verheiratete/ Geschiedene!!!! Oder?