Also, im Bescheid steht, die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 12.07.13 erfüllt. Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwebsfähigkeit, weil die Rente befristet ist.
Beiträge von snoopy41
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Hallo,
hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Anliegen
Ich erhalte ab 01.02.14 befristet Rente wegen voller Erwerbsminderung bis Juni 2015, beziehe im Moment noch Hartz IV.
Jetzt habe ich dies meinem SB der Arge mitgeteilt, worauf dieser mir gleich gesagt hat, er wird die Leistungen zum 31.12.13 einstellen. Er müsste mal gucken, wer dann weiter für mich zuständig sei, da meine zukünftige Rente (504,-€) ja nicht ausreicht um all meine Unkosten zu decken. Er sprach davon, entweder Wohngeld, oder Stütze nach § SGB12???Jetzt meine Fragen dazu: Kann der SB der Arge einfach so die Leistungen schon zum 31.12.13 beenden, obwohl meine Rente erst ab 01.02.14 läuft? Ja und was wird ab 01.02.14, da die Rente erst zum Monatsende ausgezahlt wird, stehe ich praktisch den ganzen Monat Februar ohne einen Pfennig Geld da? Gibts da irgendwelche Möglichkeiten und auf was sollte ich jetzt speziell achten, damit ich hinterher nicht das Nachsehen habe??
Wäre echt lieb von Euch, wenn mir dazu jemand Auskunft geben kann!!
LG
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Hallo ricci007,
der Knackpunkt bei der Geschichte ist
1. steht mein Ex mit im Mietvertrag - also mal eben vor die Tür setzten geht nich.
2. Er hat keine Familie mehr, weder Eltern noch Geschwister ect.
3. Freunde hat er in dem Sinne auch nicht, die bereit wären ihn aufzunehmenIch mache ihm schon Druck und das fast täglich, dass sich sein Auszug so schnell wie möglich realisiert.
Wie hast du das gemeint, "Ex Freund sofort raus oder Du wirst noch mehr Probleme bekommen" Was für Probleme kann ich denn noch kriegen, hab doch schon genug, geht da noch mehr??
LG
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Hallo zusammen,
eben erhalte ich einen Anruf von meinem EX -
Er hat seinen Lohnzettel erhalten und ist aus allen Wolken gefallen ... der Lohn liegt unter dem bisherigen gemeinsamen Sozialhilfesatz. Die ARGE sagt ja, solange er noch bei mir wohnt, ist er für mich verantwortlich und aus dem Grund wurden mir ja die Leistungen gestrichen (Widerspruch läuft ja)
Na auf jeden Fall haben wir uns darauf geeinigt, dass er die laufenden Unkosten erst einmal trägt solange er noch hier wohnt ... aber wie soll dass nun funktionieren da das Geld weniger ist wie vorher?Was kann man tun, hat da jemand einen Tipp??
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Harz4 ist für Bedürftigkeit gedacht da zählen Luxusgüter wie Auto und hoher Lebensstandart nicht dazu!Auto Luxusgüter?? Wenn ich so etwas lese, krieg ich echt nen Hals ...
Frage: Was wollen den HartzIV Empfänger machen die irgendwo auf dem Lande leben, wo Bus und Bahnverbindungen so gut wie gar nicht vorhanden sind? Als ich den Antrag gestellt habe, ist man bei der ARGE davon ausgegangen, dass ich ein Auto besitze zwecks flexibilität hinsichtlich eines Jobs. Hast du heute kein Auto, wirst du selbst bei einem Vorstellungsgespräch schief angeschaut und man stellt dir die Frage " wie stellen sie sich das denn vor ohne Auto" ...
Eine Bekannt von mir hat sogar ein Darlehen von der ARGE erhalten, damit sie sich ein Auto zulegen kann um bessere Chancen in der Vermittlung eines Jobs zu haben. Würde die ARGE ein Auto als Luxus ansehen, würden die dies kaum finanzieren. -
grundsätzlich gilt: keine Leistungen, keine beiträge![/QUOTE]
lacki, wenn der RA nicht der Meinung wäre, dass es da eine Möglichkeit gibt hinsichtlich der Krankenversicherung, würde er sich wohl kaum die Mühe machen und bei der ARGE diesbezüglich nachfragen. Man sollte davon ausgehen, dass er was von seinem Fach versteht, und zwar mehr wie wir alle hier zusammen, oder???
LG
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Hallo bize,
muss Dir leider sagen, keine Chance auf Hartz IV Leistungen für Deine Freundin ... Habe im Moment exakt dass gleiche Problem wie ihr. War deswegen letzte Woche beim Fachanwalt, der mir ganz schnell den Wind aus den Segeln nahm. Das einzige was hilft, ausziehen ... dann habt ihr ne getrennte Haushaltsführung und somit bekommt Deine Freundin Leistungen von der ARGE und wäre somit auch krankenversichert ... So aber gibt`s nix, is so!
Ach und noch etwas .. nicht ärgern über manche Antworten hier von verschiedenen, ging mir ebenso. Ich weiß auch nicht warum man hier manchmal ebenso angegangen wird als wenn man vor seinem SB bei der ARGE sitzt. Meine Zeit ist mir auch zu kostbar um mir dazu Gedanken zu machen ... Jeder hat das Recht seine Meinung offen zu äußern, dass sollte man akzeptieren und wenn es einem nicht passt, einfach nicht hinhören,bzw. nicht reagieren und gut is.
Alles gute für Euch!
LG
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Hallo zusammen,
ich war ja nun am Freitag beim RA. Dieser hat mir wenig Hoffnung gemacht, dass die ARGE weiter meine Leistungen bez.
Will heißen, mein EX muss erst ausgezogen sein, erst dann erhalte ich auch wieder Leistungen. Der RA schreibt die ARGE jetzt zwar an, glaubt aber nicht daran, dass das ganze von Erfolg gekrönt sein wird. Was nun aus der Krankenversicherung wird steht auch noch in den Sternen .. kein Einkommen somit auch keine freiwillige Versicherung, bzw. Beiträge. Auch hierzu stellt der RA Fragen ob nicht die Möglichkeit besteht, das die ARGE wenigstens die Beiträge dafür übernimmt???Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken ...
LG
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Information über meinen heutigen Anruf bei der ARGE
Es ist doch immer wieder schön zu erfahren, dass man nicht mehr wert ist wie der Dreck unterm Fingernagel
Das man, egal wen man dort anruft, nur belogen wird weil jeder von denen einem etwas anderes erzählt. Ich kann einfach nicht verstehen, wie die so aalglatt und eiskalt sein können - wurden die darauf getrimmt
Wie auch immer ... mein Anruf heute bei denen war erfolglos ... man hat mir gesagt, der Fall sei in Bearbeitung und würde heute der Widerspruchstelle vorgelegt (gestern hieß es, er wäre schon dort) und solange das nicht geklärt ist, gibt es auch nix auf Darlehensbasis. ich sollte halt zusehen wie ich klar komme und müsste halt deren Entscheidung abwarten.Zu meinem letzten Beitrag ... Sozialhilfe ich weiß, das ist eins ... also hat sich hiermit meine Frage erledigt.
Gestern der Anwalt bei dem ich war kennt sich leider nicht so gut im Sozialrecht aus. Aus dem Grund habe ich einen Termin für morgen bei einem anderen Fachanwalt für Sozialrecht gemacht. Ich habe der Sekretärin den Sachverhalt kurz erklärt und sie ist der meinung, dass trotz meines Widerspruches unbedingt sofort Rechtsmittel eingelegt werden müssen damit ich zu meinem Recht komme. Zumal die ARGE sich in meinem Fall auch einen Schnitzer erlaubt hat ... denn die hätten sofort, nachdem mein Ex sie darüber informiert hat, dass er eine Arbeitstelle antritt, den Aufhebungsbescheid rausschicken müssen. denn der kam ja nun sehr verspätet hier an ... bekannt gegeben Seitens meines Ex am 09.07. ... Aufhebungsbescheid der ARGE erst gestern per Post.
Ich hoffe, dass ich morgen wenigstens ein paar positve Infos erhalte .. werde Euch über den weiteren Verlauf informieren, denn ich denke es ist nicht schlecht, evtl. können andere betroffene für sich aus meinen Erfahrungen etwas herausziehen, bzw. anwenden.
LG
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Guten Morgen alle zusammen,
ich war nun gestern beim RA. Dieser hat sich meinen von mir aufgesetzten Widerspruch durchgelesen und ihn für sehr gut befunden. Darin habe ich der ARGE ja eine Frist gesetzt bis zum 09.08.10 und diese soll ich jetzt erst einmal abwarten in wie weit die ARGE darauf reagiert.
Was ich heute tun könnte wäre folgendes: Ich soll bei der ARGE nochmals anrufen und fragen, ob sie bis der Sachverhalt geklärt ist, mir meine Leistung auf Darlehensbasis zumindest aushändigen. Sollte ich dabei auf taube Ohren stoßen, hätte ich noch die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt vorstellig zu werden und da um Unterstützung zu bitten.Was meint ihr dazu, sehr ihr da eine Möglichkeit, dass mir doch noch geholfen werden kann, entweder bei dem einen oder dem anderen?
Wer kennt sich mit dem Sozialamt aus?
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versuch doch mal auf darlehnsbasis was von der arge zubekommen. das mit der krankenkasse ist natürlich ein großes problem. wenn dein exfreunf fair wäre, wüede er dich zumindest übergangsweise unterstützen.
Habe ich schon versucht, aber darauf wollte sich der SB nicht einlassen. Er st der Meinung, Geld fließt am 15.08. und bis dahin sollen wir/ich halt zusehen. Ich soll mit allen reden die Geld von mir zu kriegen haben (alles geht von meinem Konto ab Miete/Strom/telefon usw. weil ich zuerst hier gewohnt habe) und soll sie bis dahin halt vertrösten, das würden die schon verstehen. Na klar mein Stromanbieter wird begeistert sein, ebenso die Telecom samt Vermieter.
Was die Krankenkasse angeht, da weiß ich mir keinen Rat ... mein Ex, selbst wenn er wollte, kann er mir das nicht bez. er hat ja selbst keinen Pfennig im Moment.
Na ja mal sehen was der RA nachher sagt .. -
Also snoopy41
Ich verstehe Deine Verzweiflung voll und ganz. Auch wenn’s Dich nicht tröstet aber so wie Dir im Moment geht es Tag für Tag vielen in unserem Land. Und jeden einzelnen von ihnen stellt sich die gleiche Frage.
Erst einmal muss ich Dir glaube ich zur ARGE sagen, dass hier zwar Sozialleistungen verteilt werden, aber nicht ein einziger Mitarbeiter hier sozial denkt. Zumindest ist mir in den ARGEN wo ich Kontakte zu solchen habe noch keiner untergekommen.
Wenn in einem Fall wie Deinem, Betroffene bei der ARGE vorsprechen bekommen dies dann Antworten zu hören wie z.B. borgen sie sich doch was, ist doch nicht mein Problem oder auch nehmen sie einen Kredit auf. Leider ist dies die tägliche Praxis. Ebenso sind telefonische Absprachen und Mitteilungen mit den dortigen Mitarbeiter in der Regel sinnlos und sind nie erfolgt.
Im Umgang mit der ARGE sollte man gerade bei existenziellen Dingen immer einen Zeugen haben oder sich den Eingang wie z.B. Veränderungsmitteilungen quittieren lassen. Die Damen an der Anmeldung knirschen zwar dann mit den Zähnen machen aber letztendlich ihren Eingangstempel drauf.
Da Dein Fall nun keinen Aufschub duldet, würde ich Dir auch empfehlen die Hilfe eines RA in Anspruch zu nehmen. Hole Dir hierzu einen Beratungsschein bei Gericht und suche dann einen Anwalt für Sozialrecht auf. In den meisten Fällen wird hier auch auf die eigentlich fälligen 10.00€ verzichtet. Der Anwalt soll einen Eilantrag stellen ansonsten wird sich die Klärung Deines Anspruches wohl über Wochen hinziehen.Hallo charly,
danke für deine ehrlichen Worte!! Du hast in allem Recht, man liest und hört es immer wieder wie mit den Bedürftigen umgegangen wird. Es wird leider dabei vergessen, dass sie dabei Menschen vor sich haben, diese aber leider nicht so behandeln. Dafür sollte es auch ein Gesetz geben, welches der ARGE verbietet, Menchen die eh schon am Boden sind und vorm Abgrund stehen, noch zusätzlich einen schupps zu geben um ganz abzustürtzen. Denn alle wie sie da sind auf den Ämtern sollten sich evtl. mal vor Augen halten, das so ein sozialer Absturtz jeden treffen kann, auch einen ARGE-Mitarbeiter, denn er ist auch nur ein Mensch wie Du und ich.
Anwalt habe ich schon angerufen, habe nachher um 16:30 Uhr einen Termin ... immer gut wenn man solche Leute privat ganz gut kennt. Den Gang hätte ich letzte Woche schon machen müssen, als ich telefonisch erfahren habe, das die ARGE die Leistung eingestellt hat. Obwohl, da hieß es nur, das ganze würde ruhen. .. und eben kam der Aufhebungsbescheid per Post mit Datum von gestern. Somit hat mein Widerspruch schon einen kleine Erfolg gezeigt, denn dies habe ich ja bemängelt.
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wenn es so einfach wäre, wie du dir das vorstellst, dann hätten wir zehntausende von vermeintlich getrennten paaren, die neben ausreichenden einkünften aus arbeit zudem noch hartz4 beziehen würden. keine chance, erst wenn ihr euch räumlich getrennt habt.
lacki, das verstehe ich ja soweit ... aber was mache ich bis dahin, wie und vor allem, von was lebe ich? Verstehst du was ich meine? Es kann doch nicht angehen, dass sich jetzt keiner mehr für mich verantwortlich fühlt, ich bin ja nicht einmal mehr Krankenversichert ... Das alles zusammen genommen ist mein derzeitiges PROBLEM!!
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Das intressiert die Mitarbeiter der ARGE erst einmal gar nicht. Das Schlimme ist, dass sich die Klärungen vermutlich über einen längeren Zeitraum erstrecken werden.Deseiteren schreibst Du oben, dass die ARGE erst über die veränderten Umstände zusammen mit dem Widerspruch informiert hast. Dies ist keine zeitnahme Information an die ARGE.
doch, ich habe sie informiert (Zeitraum um den 21.06).. hatte ich eben schon einmal geschrieben. Ich habe telefonisch meinem SB mitgeteilt, dass wir getrennt sind und habe im gleichem Atemzug nachgefragt ob man nun die BG känzelt. Er teilte mir dann mit, nein, erst nach Auszug.
Was für ein Sozialstaat ist dass, wenn es keinen interessiert wie ich jetzt über die Runden komme, das kann ja wohl nicht angehen. Andere beschei... die ARGE nach Strich und Faden - kenne da genug Fälle - und unsereins der ehrlich ist, wird einfach fallen gelassen ...
Ich glaube es wird wohl besser sein mich an meinen Rechtsanwalt zu wenden, denn so kann es ja nicht weitergehen, ich kann hier nicht über einen längeren Zeitraum warten bis die sich entschieden haben was mit mir passiert. Bis dahin habe ich den dicksten Ärger an der Backe und bin wahrscheinlich verhungert und verdurstet .... -
so und nicht anders wird es sein.
Alles gut und schön ... Aaaaber, wer finanziert mich nun da er sich weigert mich zu unterstützen? Wer bez. meine laufenden Unkosten, von was soll ich mir Essen und trinken kaufen? Man kann ja kaum von ihm verlangen, dass er für mich aufkommt tortz Trennung, oder?
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In dem Fall sieht es ganz schlecht für Dich aus, da ja alle Veränderungen unverzüglich mitzuteilen sind.
Somit läge auch eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor. Der ARGE kann man hier vermutlich auch keine Mitschuld anlasten. Nach den Daten welche ihr vorlagen, hat sie im Einklang mit dem Gesetz gehandelt. Ich kann Dir wirklich nur raten, unmittelbar zu versuchen mit dem SB den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch zu klären. Hilfreich wäre hier, wenn Du irgendwie beweisen könntest, dass der Exfreund wirklich eine Wohnung sucht.Ich habe es doch der ARGE mitgeteilt, bez. habe gefragt, ob sich dadurch nun die Bedarfsgemeinschaft auflösen lässt. Da wurde mir klipp und klar gesagt, das geht erst, wenn mein Ex ausgezogen ist. Somit bin ich doch meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, oder sehe ich das falsch??
Ein klärendes Gespräch mit unserem SB habe ich versucht zu führen, jedoch ohne Erfolg. Deshalb dann auch der Widerspruch in schriftlicher Form der gestern bei denen eingegangen ist.
Hm, wie soll ich nachweisen, dass mein Ex tatsächlich auf Wohnungssuche ist, das kann man doch gar nicht beweisen, bzw. belegen.
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Hallo charly
hab ich eben ganz vergessen zu fragen: Woher oder woraus entnimmst Du, dass wir hier nur eine Einraumwohnung haben?
Wir haben hier exakt 52qm die sich aufteilen in 2 Zimmer/Küche/Bad ... is zwar nicht arg groß, aber man kann darin durchaus getrennt leben .. zumal wir hier keinen Rosenkrieg veranstalten da wir uns im guten getrennt haben. -
Hallo lacki,
ich will hier bestimmt nicht abkassieren, so etwas liegt mir nicht.
Hallo charly599,
wir sind schon länger getrennt, also schon bevor mein Ex die Stelle angetreten hat ... um genau zu sein seid dem 21.06.10. Der ARGE wurde dies jetzt erst schriftlich mitgeteilt, zusammen mit dem Widerspruch, da es vorher hieß (telefonisch), man kann erst ein Änderung vornehmen wenn mein Ex ausgezogen ist.
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe ein Problem mit der ARGE und weiß nicht mehr was ich noch tun soll.
Folgender Sachverhalt: Ich lebe mit meinem Ex-Freund noch zusammen (er ist auf der Suche nach eigenem Wohnraum). Bis Dato wurden wir als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Nun arbeite mein Ex seid 12.07.2010, d.h. er hat eine Vollzeitstelle, erstes Gehalt erhält er am 15.08.10 ... aufgrund dessen, verweigert die Arge jetzt die Zahlung, hat also alles eingestellt - habe aber dazu bis heute noch keinen Bescheid. Weiß ich nur durch bestätigung des SB am Telefon.Jetzt haben wir pro forma jeder für sich Widerspruch eingelegt und eine Erklärung mit abgegeben (schriftlich), dass wir nicht mehr zusammen sind, und getrennt innerhalb der Wohnung leben. Zudem hat mein Ex noch eine weitere Erklärung abgegeben, dass er nicht bereit ist für mich aufzukommen.
Wie ist das jetzt, durfte die ARGE einfach so die Leistung einstellen (für beide)?
Muss die ARGE jetzt zumindest für mich die Leistung wieder freigeben (wegen der Erklärung, nicht mehr zusammen ect.)?
Und gibt es vielleicht noch irgendetwas zu beachten was ich vergessen habe mit anzugeben?Bin für jede Hilfestellung dankbar!!
LG
snoopy41