Beiträge von casselfrank

    hallo werte user,


    habe eine frage, durch eine lange und schwere krankheit bin ich in hartzz4 geraten. ich bin alleinerziehender vater von einer 16 1/2 jahre alten tochter die im 4 monate schwanger ist. aufgrund der schwangerschaft müssen wir uns nun eine neue wohnung suchen, wohne in hessen im werra-meissner-kreis, habe eine gefunden und das mietangebot an das jobcenter gesendet. die dort angegebene miete inkl nk beträgt 472,00 euro und die heizkosten 75,00€, nun habe ich ein antwortschreiben bekommen wo steht das es abgelehnt wurde weil es zu teuer wäre und mir würden für 3 personen, die wohnung suchen wir erst zum 01.09.2014 da 3 wochen später entbindung ist, 356,25 euro für miete und nk zustehen und 84,00€ für heizung, summa sumarum 440,25€. das verstehe ich nicht so richtig denn z.zt. bekomme ich für diese wohnung, 2 personen, für miete+nk+heizung, 397,85€. es kann doch nicht sein dass das zukünftige kind nur 40€ für grundmiete nk und heizung zustehen.


    könnte mir jemand, denn ich habe keinerlei ahnung davon , sagen ob das so richtig ist oder ich Widerspruch einlegen soll.


    vielen dank

    hallo ich habe eine frage und hoffe das mit diesbezüglich jemand weiter helfen kann.
    ich bin von kassel nach eschwege gezogen, arbeitsbedingt. leider hat die firma dann ihren standort gewechselt so das wieder hunderte von euten auf die arge( hier heisst es jobcenter) mussten u.a. auch ich.
    vor ca 4 wochen habe ich vermehrt schmerzen in meinem arm gehabt und as dann auch noch ein kribbeln in den arm dazu kam habe ich einen arzt aufgesucht, der mich dann erst zum röntgen schickte und dann zum mrt, wo dann ein beideseitiger bandscheibenvorfall im hws diagnostiziert wurde.
    kommenden montag habe ich einen termin in der orthopädischen klinik zwecks gespräch, da mein arzt der meinung ist das es operiert werden muss.
    bin natürich zzt krank geschrieben und auf einmal hat mich mein kundenbetreuer der arge angerufen und gesagt er sende mir die eingiederungsvereinbarung zu und darin steht auf einmal ich solle unterschreiben das ich zu einem amtsarzt gehe und diesen geichzeitig von der schweigepficht befreie damit der meinem kundenbetreuer den befund zusendet.
    abgesehen davon das es fest steht das ich i u. re. bandschebenvorfälle habe möchte ich aber nicht das ich irgedeinen arzt, in dem falle amtsarzt, von der schweigepflich befreie voralem wo ich gerade mal 1 1/2 wochen krank geschrieben bin.


    deshab meine frage muss ich sowas unterschreiben?????

    allein durch die aussage


    'ich fahre dich dann heim damit du dich duschen kannst und umziehen kannst damit du nicht in arbeitssachen zum unfallarzt gehst, und ja nicht sagen es war ein arbeitsunfall sondern ist privat passiert, soll dem arzt sagen bin bei gehen umgeknickt'

    bekräftigt mich zu sagen das er zu 100000% nichts gemeldet hat, dass ist so sicher wie das amen in der kirche.

    MfG

    ja der job war bei der arge angemeldet und ich bin mit 3 monatiger unterbrechung seit februar letzten jahres da. nehme ich mal die 3 monate weg bin ich wieder seit dem 23.11.2009 bei der firma


    wie gesagt ich finde es mehr wie komisch das vehement darauf bestanden wurde dem unfallarzt zu sagen es sei privat passiert und nicht an der arbeit.

    habe mal eine frage und hofef das mir eventuell jemand helfen kann.
    ich bin hatz4 bezieher und habe einen 400€ nebenjob, arbeite am bau als estrichhelfer.
    als wir vor 3 wochen gearbeitet haben musste ich den pumpschlauch im 6 stock, musste über das gerüst hoch,durch das fenster reichen dabei bin ich umgeknickt und habe sofort gemerkt das was nicht stimmt.daraufhin habe ich sofort den schuh ausgezogen dden strumpf und wie erahnt hat sich sofort ein dickes ei gebildet, als mein chef dies gesehen hat sagte er ich solle wieder runter gehen und die maschine sauber machen, dann würde er mich zum duschen heimfahren und dann zum arzt, als ich sagte (man weiß ja nicht sind die bänder durch ist er gebrochen etc) fahr mich gleich zum arzt, sagte er nein erst heim damit ich die arbeitssachen auszioehen kann und mich normal kleiden tue und ich solle NICHT sagen das es and er arbeit passiert ist, sondern privat.dann fuhr er mich heim und hat mich sage und schreibe 2 1/2 std später abgeholt, es hat den null interessiert das ich höllische schmerzen hatte.
    als ich dies einer bekannten erzählte sagte diese mir, betreff ja nicht sagen an der arbeit passiert, der hat dich garantiert nicht bei der berufsgenossenschaft angemeldet.
    nun meine frage, ist dies der fall? was kann man dagegen tun, denn ich bin ehrlich sauer der hätte mich, wenn der fuss gebrochen gewesen wäre fast 3 std zuhause gelassen.
    im übrigen sind 3 bänder angerissen gewesen.


    in der hoffnung auf antwort
    MfG casselfrank