danke für die info
Beiträge von butterstule
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und was heist , dass für mich würde ich mit 700 € also noch Kindergeld bekommen und müsste ich dem Amt bescheid geben dass ich noch Geld kriege oder geht ,dass automatisch ?
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Hallo. ich habe eine Frage ich fange im September eine Ausbilung an und werde im 1.Jahr 700 € im 2. Jahr 750€ und im 3. Jahr 800 € Brutto verdienen ich wollte fragen habe ich damit noch Anspruch auf Kindergeld, denn mir wurde gesagt ich darf zwar nicht mehr als 8004 € verdienen aber die Kindergeldstelle rechnet mir meinem Bruttogehatl aber abzüglich der Sozialabgaben. Könnt ihr mir weiter helfen und falls ich das Geld kriege , kriege ich das dann überwiesen oder mein Vater ???
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Danke genau ,dass wollte ich wissen und danke für die immer schnellen und präzisen Infos =)
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Ich werde im April 18, Meine Eltern leben geschieden und sind Arbeitslos, Gründe liegen nicht vor.
Die Sache ist ja die ich möchte auch keine Hilfe , ich kann alles alleine Bezahlen weil ich dann günstig wohnen würde.
Ich hätte ja dann Theorethisch nicht mehr mit dem Jobcenter zu tun wenn ich kein Geld von denen brauche, können die mir trotzdem den Auszug verwähren ?? Was müsste ich beim Auszug denn Beachten ?? -
Ja,dass mit der Einkommensgrenze, da habe ich gehört man rechnet mit meinen Bruttogehalt abzüglich der Sozialabgaben. Somit Verdiene ich im Monat abzüglich der Sozialabgaben 550 € Netto und würde somit nicht über der Einkommensgrenze liegen oder ?
Und was ich wissen wollte wenn ich ausziehe welche Schritte muss ich unternehmen, wie funktioniert ,dass mit der Ummeldung und kann mir das Jobcenter , dass Ausziehen verbieten obwohl ich mich selbst alleine Enähren kann ??
Danke schon mal für die Antworten
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Hallo, ich bin 17 Jahre und fange im September eine Ausbildung an, in moment lebe ich mit meiner Familie in einer Bedarsgemeinschaft. Jetzt bietet sich die Möglichkeit das ich in die 2. Wohnung einer Bekannten ziehe und mich mit mein Ausbildungsgelt und dem Kindergeld, alleinernähre. Nun ist die Frage was ist alles zu beachten wenn ich ausziehe und steht mir das Kindergeld noch zu. Ich verdiene im 1. Jahr 700 € Brutto.
Danke für eure Antworten
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Danke schon mal für die Antwort, und wenn ich ausziehen würde, würde ich dann immer noch eine Hasugemeinschaft bilden ?
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Hallo, ich bilde mit meinen Vater und meinen 3 Geschwistern eine Bedarsgemeinschaft.
Jetzt ist die Situation, dass ich eine Berufsausbildung anfange und 700 brutto verdiene, eine Bekante von uns hat mir erlaubt ,dass ich kostengünstig in ihrer 2. Wohnung leben kann, also würde ich aus der Bedarsgemeinschaft ausziehen und selber mein Lebensunterhalt bestreiten. Jetzt hat mir jemand gesagt , dass ich nicht so einfach ausziehen kann denn , dass Jobcenter schreibt jeden der Ausziehen will aus der Bedarsgemeinschaft eine Summe vor die der jenige verdienen muss, und wenn i´ch nicht so viel verdiene obwohl ich mein Lebensunterhalt selber bestreiten kann, würde mir, dass Jobcenter den Auszug verwähren.
Könnt íhr mir vielleicht weiter helfen, ich bin total verzweifelt.