Danke für die Antwort! Dann schreibe ich mal nieder was in dem Brief steht:
Betreff: Übernahme der Kosten für einmalige Sonderleistungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II
Ihr Antrag vom 01.06.11
Sehr geehrter Herr _________
Ihrem Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstausstattunhg für ihre Wohnung kann in Höhe von 740,00 € entsprochen werden.
Die ENtscheidung beruht auf § 23 Abs 3 SGB II.
Die Kosten werden aufgrund der Rechtsverordnung nach § 27 Nr 3 SGB II in pauschaler Höhe übernommen.
Die Zahlung des Betrages erfolgt umgehend an die Überweisungsanschrifr / Kontoverbindung / Bar.
Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist Schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen.
Das war der Brief dem mir mein Sachbearbeiter übergeben hat nachdem ich nach 2 Wochen des Wartens wieder zu ihm musste weil nichts bei mir angekommen ist. Den Betrag habe ich auch Bar ausgezahlt bekommen. Beim Brief lag zudem eine Preisliste der Sachen die mir genehmigt wurden. Die Möbelstücke in Anzahl und dem Wert wie viel für diese einzelnen Stücke genehmigt wurden.
Einen Herd hatte ich auch auf meinem Antrag. Doch der wurde nicht genehmigt. Dafür jedoch ein Elektrokocher für 50€.
Und nun habe ich von den 724€ (ja. Im Brief steht 740€ aber auf dem Möbelzettel ergeben alle genehmigtgen Möbel zusammen 724€. Wollte aber nicht darauf rumhacken, habe es also so angenommen) 477€ ausgegeben und alle Möbel die ich in meine Wohnung bekommen kann. Jedoch musste ich auf einen genehmigten Tisch und zwei Stühle verzichten weil diese wirklich nicht mehr in meine Wohnung gepasst hätten. Also habe ich nun so zu sagen alles was ich brauche für 477€ gekauft. Habe also noch etwa 250€ übrig.
Und davon würde ich mir gerne einen Herd kaufen (den Elektrokocher habe ich noch nicht gekauft...), habe aber Angst, dass mir mein Amt dafür dann an die Kehle springt, da dieser ja nicht im genehmigten Rahmen war. Deshalb bin ich hier um nachzufragen was ich tun soll und ob ich ohne schlechtes gewissen vom Restgeld einen Herd und evtl auch ein Waschbecken (habe ich nur eines im Bad) für die Küche kaufen kann.