Beiträge von Puste

    Also angeblich hat die Arge den Bescheid von der Krankenkasse erst jetzt erhalten. Den Brief hat mir die Bearbeiterin kurz gezeigt. Welchen Grund hat jedoch die Krankenkasse, den Bescheid jetzt, nach 7 Jahren, der Arge zukommen zu lassen?

    Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe eine Rückforderung von der Arge aus 2005 erhalten. Ich habe damals Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Diesen Bescheid habe ich, meine Meinung nach, auch bei der Arge eingereicht. Das ganze ist nun schon 7 Jahre her, ich könnte es nicht beschwören aber selbst wenn nicht, hätte das Jobcenter sicher danach gefragt. Nun soll ich 800€ zurück bezahlen.


    Wie kommt die Arge denn nach so vielen Jahren dazu, das alles noch einmal zu prüfen? Ich bin seit fast 3 Jahren nicht mehr im Leistungsbezug. Gibt es Verjährungsfristen dafür oder Gerichtsurteile auf die ich mich berufen kann? Ich möchte natürlich Einspruch einlegen.


    Als kurze Info dazu, ich habe zudem einen Bescheid erhalten, dass ich für September 2012 Geld zurück zahlen soll, da ich Witwenrente bezogen habe. Ich war aber nicht verheiratet und bei mir ist auch niemand gestorben. Im Leistungsbezug war ich zu der Zeit ja auch gar nicht mehr. Ich hatte ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Leider hat sie mich überhaupt nicht zu Wort kommen lassen und wollte das Geld sogar sofort vor Ort von mir haben. Den Brief mit der Witwenrente hat sie mir gleich aus der Hand genommen und lapidar gemeint, dass wäre ein Versehen ohne weiter darauf einzugehen.


    Mir kommt das alles sehr komisch vor. Es würde mir helfen, wenn mir jemand sagen kann, was ich in meinen Wiederspruch schreiben kann.


    Vielen Dank.

    Wenn er kündigt, hat er ja kein Krankengeld mehr (oder Aufhebungsvertrag). Dann sind nur 1000€ und Kindergeld (184€) da. ich bezahle für Kita und Essengeld schon alleine 200€


    Er arbeitet derzeit als Metallschleifer. Also Körperlich sehr anstrengend, schwer heben, lange in gebückter Haltung... das kann er nicht mehr. Er hatte auch schon eine Flex im Bein, weil die seinem Kollegen aus der Hand geglitten ist. Folge war OP und 4 Wochen Krank geschrieben. Sein Chef hat ihm die Schuld gegeben... und er soll sich nicht so haben...ohne Worte.


    Für die Maßnahme hat er bereits eine schriftliche Zusage, diese hat auch die Arge schon gesehen. Die wollen aber das er Leistungen erhält damit das genehmigt wird. Das hat er sich selbst gesucht, damit er über kurz oder lang wieder von der Arge weg kommt.

    Hallo, wir beziehen derzeit (noch) keine Leistung. Mein Mann ist seit Oktober 2011 angestellt, jedoch seit März krank geschrieben. Grund: Rückenprobleme, schmerzen beim bücken, heben und so weiter. Physio und Sport haben nix gebracht. Er möchte sich nun Kündigen lassen, weil es keinen Sinn macht und es nicht besser wird. Wenn er aber Kündigt bekommt er eine Sperrzeit von 12 Wochen (gehen wir davon aus) aber was sollen wir machen? Sein Chef will ihn nicht kündigen, warum auch immer. Wie kommen wir nun um die 12 Wochen Sperrfrist rum? Ich kann von meinem Gehalt (1000€) nicht die kosten decken die jetzt von 2 Gehältern getragen werden (bzw. 1 Gehalt und 1 mal Krankengeld). wird man in der Sperrzeit dann wenigstens von der Kitagebühr befreit? Das sind dann schon mal 130€ weniger im Monat.


    Mein Mann kann eine neue Beschäftigung beginnen, hat auch schon eine Zusage. Voraussetzung ist aber das er Leistung bezieht da es eine art Maßnahme von der Arge ist. Nu steh ich im Kreis und weiß nicht wie wir die Sache angehen können. Die Maßnahme dauert 6 Monate und in der Zeit würde er seine Leistungen weiter bekommen. Danach wird er dann in der Firma angestellt und fällt wieder aus dem Leistungsbezug raus.


    Puh ich hoffe da steigt einer durch. Am 13.09.2012 haben wir Termin zur Antragsabgabe aber die werden den Antrag eh ablehnen da er noch im Beschäftigungsverhältnis steht. Das will ich bis dahin beendet haben...aber wie?


    Danke für eure Hilfe

    Aber warum ist das so? Ich meine, das Geld brauch ich doch für Februar und die Arge weiß doch gar nicht, wann das Geld auf dem Konto war...das ist total blöd. Hätten die mir das damals gesagt, hätte ich das Geld nicht genommen, das bringt mich doch kein stück weiter, wenn ich dadurch Schulden bei denen mache. Wenn ich das Geld am 15. Januar bekommen hätte, wäre es ja einigermaßen verständlich aber so?...ich bin sprachlos. Trotzdem danke ich dir, für die Info

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe am 01. Januar meine Babypause beendet und wieder mit arbeiten angefangen. Das erste Gehalt bekam ich am 30. Januar. Die Arge hat mir für Januar knapp 700 Euro bezahlt. Ab Februar dann weniger, ist ja klar weil dann mein Gehalt angerechnet wurde. Jetzt habe ich für den Januar eine Rückforderung von diesen 700 Euro bekommen. Begründung: Ich habe im Januar gearbeitet. Hä? Hab ich jetzt einen Denkfehler oder die Arge? Ich bekomme doch mein Gehalt am ende eines Monats und nicht am Anfang. hätte ich im Januar kein Geld von der Arge bekommen, dann hätte ich doch 0 Euro gehabt zum leben. Denke ich da richtig und das ganze ist ein Irrtum?

    Ich habe jetzt noch mal nachgeschaut, das wird als Begründung angegeben.
    Beantragt ein Leistungsempfänger erst nach deren Fälligkeitsmonat, handelt es sich nicht mehr um einen Gegenwärtigen Bedarf, sondern um eine Schuldverpflichtung. Die Übernahme einer solchen kommt nur nach §34 SGB XII bzw. §22 Abs. 5 SGB II in Betracht, wobei eine Regellung dieser Kosten voraussetzt, dass bei Nichtzahlung der Nachforderung der Verlust der Unterkunft droht.
    Voraussetzung für die Fälligkeit der Abrechnung ist deren ordnungsgemäße Erstellung und der Zugang beim Mieter.


    In Ihrem Fall war die Fälligkeit der Monat Mai 2010. (ich war im Juni bei der Arge)

    Hallo, ich möchte mich erstmal vorstellen, weil das mein erster Beitrag in diesem Forum ist. Ich heiße Carina, bin verheiratet und habe mit meinem Mann eine fast 3 Jahre alte Tochter.


    Ich habe im April die Nebenkostenabrechnung für unsere Wohnung bekommen. 238 Euro müssen wir nachzahlen, uff...
    Im Juni hatte ich bei der Arge einen Termin um meinen Antrag verlängern zu lassen (was man ja alle 6 Monate machen muss) Und darum dachte ich mir, ich nehme die Abrechnung dahin mit. Diese wurde auch angenommen aber ein paar Tage später bekam ich eine Ablehnung der Übernahme. Als Grund gab die Arge an, dass das Zahlungsziel im April gewesen sei, ich also die Nachzahlung dort zu spät eingereicht habe. Ich muss dazu sagen, dass ich bis vor kurzem gar nicht wusste das die Arge das übernimmt. Wie mussten bis jetzt nie etwas nachzahlen. Ich habe das meinem Vermieter erzählt und er meinte, das habe er ja noch nie gehört.


    Könnt ihr mir sagen, ob ich evtl Chancen habe, die Nebenkostenabrechnung doch noch bezahlt zu bekommen? Gibt es vielleicht sogar Gerichtsurteile die ich bei meinem Einspruch mit angeben kann?


    Vielen Dank für eure Hilfe.