Ich habe 20 Juni bei ein Fa. 3 Monat befristete Arbeitstelle gefunden.Weil das Arbeitsstelle ca.17 Km entfernt ist ,habe ich bei ARGE für fahrkosten ein Antrag gestellt.Es wurde abgelehnt mit der begründung:
Fahrkosten für Pendelfahrten können erst bei mehr als 20km einfache strecke gewährt werden.Lt falk beträgt die einfache strecke jedoch nur 17,68 km.
Diese enscheidung beruht auf § 16 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch -Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in verbindung mit § 45 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III)
Meine Frage ist,kann ich auf dieses Schreiben ein Wiederspruch einlegen oder ist das in der form zulassig.