Hallo erstmal,
also ich versuche mich kurz zu fassen, während ich meine Situaton schildere.
Ich bin 21 jahre alt und alleinerziehend, meine Tochter wird im September 2 Jahre.
Anfang diesen Monats sind wir bei meinen Eltern aus - und in eine eigene Wohnung eingezogen.
Ich hatte mich nach der Schwangerschaft nicht festgelegt, wie lange ich Erzihungsurlaub nehmen möchte, bin dann aber Ende September 09 freiwillig in eine EQJ Maßnahme gegangen, die eigtl am 31.07.10 endet, ich könnte aber übernommen werden. Der Ausbildungsvertrag liegt der Arge schon vor.
ABER .. Bisher wurde meine Kleine von meiner Mutter betreut, die das alerdings nicht mehr möchte (bin mehr als 50 Std. die Woche nicht zu Hause ..) weswegen ich jetzt auch auszog. Mit der Tagesmutter die mir vom J-Amt vorgeschlagen wurde kommt meine Tochter gar nicht zurecht, sie klammert sich regelrecht an mich und weint ständig. Sogar nachts fängt sie an zu wimmern und will zu mir ins Bett, was bisher nie der Fall war. Ich hatte jetzt anderthalb Wochen Urlaub für die Eingewöhnung bei der TaMu aber die waren völlig für den .. Eimer. Meiner Kleinen gehts einfach mies und sie will auf gar keinen Fall dorthin.
Bis Ende der Maßnahme würden meineEltern sich nochmal bereit erklären sich um die Kleine zu sorgen und dann .. ?
Kitaplätze gibt es her übrigens erst wieder frühetens im Fühjahr '11 ..
Nun überlege ich, das dritte Jahr Elternzeit zu nehmen, wenn es denn möglich ist und nächste Jahr eine Ausbildung zu beginnen. Dann könnte ich wenigstens jetzt noch für mein Kind da sein, das letzte Jahr habe ich ja fast komplett verpasst und das meinem Kind das nicht gut tat, merkt man ja. Eine Ausbildung kann ich mir immer suchen, die verpassten Jahre mit meiner Tochter kommen aber nicht zurück -.-Meine Noten waren im Schnitt ziemlich gut in der Berufsschule und ich bin mir eigtl sicher, dass ich iwas finden werde.
Eigtl heißt es ja, dass man mit einem Kind unter 3 Jahre nicht dazu verpflichtet ist, ein Jobangebot o.ä. anzunhemen. Nur weß ich nicht, wie es in meinem Fall aussieht. Und ob ich denen jetzt sagen kann, dass ich die Ausbildung doch nicht beginne, sondern nochmal in Erziehungsurlaub gehen möchte.
Wie soll ich da nun fortfahren und wenn, mit welchen Sanktionen hätte ichzu rechnen ?