Danke für Deine Antwort!
Das ist gerade der springende Punkt:
In der Eingliederungsvereinbarung steht: 15 Bewerbungen im Monat. Damit sind "normale" Bewerbungen auf Jobs gemeint, die meinem Profil entsprechen, also auf die ich mich eh bewerben würde.
Der Mitarbeiter von der Unterhaltsheranziehung spricht aber unabhängig davon von täglichen Bewerbungen auch dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h. Kelnnerjobs, Autoüberführungen, Callcenter ect. Diese Jobs haben natürlich nix mit meinem Profil zu tun oder sind auch keine Vorschläge der ARGE. Aber solch ein Job würde mich nicht mehr abhängig von der Sozialleistung machen und angeblich bin ich ja verpflichtet alles zu tun meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
Auf meine Nachfrage bei meinem Sacharbeiter habe ich jetzt die Antwort erhalten, dass wenn dort Bewerbungsnachweise gefordert werden dies grundsätzlich legitim sei, da die Unterhaltsgruppe ebenfalls eine Abteilung der ArGe ist und daher auch das SGBII im weitesten Sinne überprüfen wird / muss.
TOlle Anrtwort, aber ist das wirklich so richtig ? Dann könnten die ja eigentlich fast alles Fordern....