ende august hast du alg2 für september bekommen. aber im septemberhattest du angefangen zu arbeiten und sicher noch im september gehalt für diesen monat erhalten. also ist die rückforderung berechtigt.
mein erster lohn kamm ende september,dann hätte ich ja von anfang august bis ende septemberg garnichts gehabt zum leben,ich dachte das man bis zum Arbeitsbeginn von der Arge geld bezieht.Ist das sicher das es so ist weil ich kann mir das nicht vorstellen das ich das ich mit dem Geld was ich anfang August bekommen habe bis ende September leben muss.