Aus eigener Erfahrung...
nach 7 Jahren in England musste ich genau aus diesen wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zurückkehren, da ich über ein Jahr lang versucht hatte in England wieder Arbeit zu finden und die Reserven irgendwann aufgebraucht waren.
Zum Glück sorgt dieser Staat hier (ob es einigen missfällt oder nicht) noch für seine (Staats-)Bürger, so dass ich in 2010 zumindest noch problemlos Hartz4 beantragen konnte. Allerdings bringt dies einige Pflichten mit sich, wie natürlich die Arbeitssuche (was bei mir damals erfreulich schnell klappte). Will sagen, als alleinstehende Hausfrau zurückzukommen und dieses im Bezugsfall auch zu bleiben ist praktisch ausgeschlossen...
Auch die Erstausstattung wurde mir genehmigt, da ich in England in teilmöblierten Häusern wohnte und das wenige Angeschaffte zum Lebensunterhalt verkauft hatte. Kamm also nur mit Schlafsack nach Deutschland zurück. Erstausstattungen sind aber soviel ich weiss Ermessenssache des Bearbeiters (korrigiert mich, wenn ich irre).
Umzugsbeihilfe hatte ich nicht, da ich ja erst nach meinem Umzug hier überhaupt Hartz4 beantragen konnte. Keine Ahnung, ob man das schlauer hätte regeln können...
Kindergeld wird sie im Ausland nicht bekommen haben, da dieses nur inländisch gezahlt wird, bzw. wenn man von hier arbeitsmässig ins Ausland verschickt würde...
Das wie gesagt nur aus eigener Erfahrung. Genau mit Paragraphen untermauern (oder ggfs widerlegen) können andere besser...