Beiträge von Litia.de

    Wenn celly1978 alleinerziehend ist und keine Unterhaltszahlungen für die Kinder je Kind ü 140 erhält, hat Sie sehr wohl Anspruch den Antrag zu stellen!


    Zusammen mit dem Wohngeld kann das schon klappen. Ruf auf jeden Fall bei der Familienkasse an und beantrage es. Wenn Ihr zu zweit seid, dann benötigst du mind. 900 Euro brutto mtl. zusammen.


    LG

    Hallo Paul,


    du bekommst Kindergeld. 8004 Euro netto plus Werbekosten :D



    Rechne die ganze Suppe mal in Brutto aus, dann kommst Du auch hin. Zwar nicht dicke, aber wenn du kein Weihnachstgeld bekommst oder du erhöhte Werbekosten gelten machst, ist alles ok.


    LG
    Simon

    Hallo Berta10,
    bei dir ist ja was los... :o


    Wenn das KG deine Tochter erhält, wird es Ihr im Rahmen von ALG2-Leistungen vollständig abgezogen. Die Einkommensbereinigung ist mir jedoch gänzlich unbekannt. Du erhälst aber wieder deinen vollen Satz.


    LG
    Simon

    Die Agentur möchte jeden Monat eine eMail von Dir? Die werden ja immer frecher... aber ich sag dazu besser nichts :D.


    Arbeitssuchend reicht in deiner Situation aus, dass du bei der Familienkasse weiterhin Kindergeld erhälst. Bis zu deinem 21. Lebensjahr + die Monate Zivildienst kannst du nun die Leistung weiter beziehen. Die Unterlagen wegen der Gesetzesänderung habe ich natürlich vergessen :o. Vergess dich aber nicht und liefer es dir noch nach.


    LG
    Simon

    Hallo Coin,


    wenn du bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchendes oder arbeitssuchendes Kind gemeldet bist, hast du grundsätzlich Anspruch auf das Kindergeld.


    Deine Eltern müssen sich bei der Familienkasse melden, da ihr noch Unterlagen dazu ausfüllen müsst und leg dann die Zivildienstzeitbescheinigung in Kopie mit bei :p. Wenn Du zwei Monate lang arbeiten gehst, so verlierst du für diese Zeit den Anspruch auf das Kindergeld. ABER... Es gab/gibt eine Reform... ich schlag das nach. Da ist es so geregelt, dass du für diese kurze Zeit trotzdem das KG erhälst. Das Einkommen wird jedoch auch in voller Höhe angerechnet und nicht mehr wie vorher außen vor gelassen. Aber das muss ich nachschlagen, ob es schon gültig ist.


    Alles klar?


    LG
    Simon


    PS.: Von der Agentur bekommst du nichts auf`s Auge gedrückt. Wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist, dann könnte ein Berufsberatungsgespräch noch die maximale Folge sein - dürfte aber auszuhalten sein :D

    Hi nina84,


    wie BineNRW schon sagte, vielleicht einmal den Kinderzuschlagsrechner bemühen. Aber eine genaue Berechnung ist nur dann möglich, wenn Du den Antrag gestellt hast. Die Rechner sind leider recht ungenau - diese zeigen dir eher eine Tendenz.


    Wenn Du Hilfe bei der Beantragung brauchst, dann meld dich einfach. Wichtig ist, dass die Unterlagen komplett sind, sonst wird die Bearbeitunsgfrist schnell mal auf 2 Monate ausgedehnt.


    LG
    Simon

    Hi Mille1977,


    erhälst Du auch für beide Kinder den Kinderzuschlag? Das Schulstarterpacket in Höhe von je 100 Euro, erhälst Du grundsätzlich im August. Eine Zahlung im Juli ist ausgeschlossen.


    Ruf am Besten einmal bei der Familienkasse an und erkundige dich, was mit deinem zweiten Kind ist. Dann weißt Du sofort, woran es z.Z. scheitert.


    LG
    Simon

    Hi Mama07,


    ich sehe einige Probleme, aber auch eine Chance!



    Grundsätzlich hast Du Anspruch auf den KIZ ( Kinderzuschlag ), wenn dein Bruttoeinkommen mind. 600 Euro mtl. beträgt. Wenn Du 560 Euro netto erhälst, wirst Du die Mindesteinkommensgrenze wohl überschreiten - was eine Bedingung für die Beantragung ist.


    Ich sehe ein ganz anderes Problem. Du schreibst, dass Du den Unterhaltsvorschuss erhälst. In der Regel ist der höher als 140 Euro mtl. und damit hat das Kind das maximale Einkommen erreicht und damit ist dir der KIZ leider versagt. Zum Thema Kinderzuschlag kannst Du auch unter dem Link weiterlesen.


    Wohngeld kannst Du in jedem Fall beantragen! Wenn Du nicht weißt wo Du es beantragen kannst, dann meld dich bitte nochmal. Gerne gebe ich Dir dann die Adresse für die passende Stelle.


    LG
    Simon

    Hi the one,


    also grundsätzlich hast Du Anspruch auf das Kindergeld - perfekt! Aber nachschauen und sicher gehen ist immer besser. :p Mich hatte der bisherige Titel ein bisschen verunsichert und die Sachlage, dass Du dich von deinem Ehegatten trennen möchtest.


    Wenn Du dich bei der Familienkassen-Hotline meldest, dann geben Dir die Mitarbeiter eine Telefonnummer von Nürnberg. Die ist nicht-öffentlich und Du kannst damit bei der Zentrale für das Kindergeld anrufen. Ich gehe davon aus, dass dein Kindergeld dann über das BKKG geregelt wird. Aber weise den Mitarbeiter darauf hin, dass Du die BKKG-Hotline haben möchtest.


    Klär das mal ab und teile uns vielleicht mit, was dann genau raus gekommen ist.


    Alles Gute und meld dich mal wieder.



    LG
    Simon

    So,


    sorry wegen meiner späten Antwort - Krankheit lässt sich leider nicht planen. Daher muss ich nochmal auf morgen vertrösten - aber ich besorg dir morgen auf jeden Fall die Antwort, da ich auch nicht arbeiten konnte. Bin morgen aber wieder da - hab mir deine Anfrage schon in den Kalender geschrieben :p.


    lacki, deine unqualifizierten Beiträge und Querschüsse belasse ich soweit als ungeachtet Provokation. Schade, dass man nicht gemeinsam schauen kann, dass die Fragende Ihre Antworten erhalten kann. Jemandem erstmal zu sagen, dass man die Sache sehr kritisch begutachtet und eher als nicht so gut ansieht, empfinde ich als professionell und vorsichtig. Wenn ich morgen sehe, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind - na um so besser!


    Aber ich lehne mich nicht aus dem Fenster, wie Du es so schön sagst und schreibe hier es ist 100% sicher. Solche Aussagen können eine Menge Ärger nach sich ziehen. Wenn Du zum Anwalt gehst und um Rat bittest, wird er dir auch sagen, dass er es prüfen muss. Merkste was? :rolleyes:


    Belassen wir es besser dabei! Weitere sinnlose Diskussionen sollten wir beide uns sparen...


    @ the one


    Morgen hast Du auf jeden Fall meine Antwort. Es tut mir sehr leid, aber ich war krank und war froh, dass ich am atmen war:o.


    Also bis morgen! Und um nochmal eines klar zustellen... Auch ich wünsche mir das Ergebnis, was lacki ausgesagt hat, nur möchte ich es natürlich erst prüfen.


    LG
    Simon

    Hi the one,


    das ist wirklich ein interessanter Meinungsaustausch :D. Problem ist einfach, dass es zwar klare Gesetzestexte gibt, aber es natürlich auch Urteile zu diesen gibt und die weichen mit unter ab.


    Schau bitte nochmal nach, ob §18 wirklich DEIN Aufenthaltstitel ist. Aus welchem Land stammst Du ursprünglich? Hört sich für mich nach einer anteiligen Kindergeldauszahlung an, da wären wir dann im BKKG.


    LG

    Ja the one, dass ist doch das Problem.


    (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht. ..."


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist doch genau das, das Problem. Aber ich schau die Regelung für das KG am Montag nach. Elterngeld bekommt Ihr anscheinen ja auch schon nicht. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist für uns §28 eine direkte Ablehnung - aber.. Montag^^


    Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht


    Finde den Fehler :o Aber du kannst dich auf mich verlassen. Wenn ich eine Möglichkeit für dich finde, werde ich dir es am Montagabend hier auf jeden Fall schreiben.


    LG

    nö... Ich such aber gerne den Gesetzestext am Montag raus und schreib die Passage hier mal rein. Ich hab es auf der Arbeit leider zu oft, dass wir diese Fälle ablehnen müssen.


    Und das ALG II ist keine Steuerleistung, wie es bei dem Kindergeld gegeben ist ;)

    lacki, ich will dich ja nich anpupen, aber ob das Kind deutsch ist oder nicht, spielt in dem Bereich Kindergeld und Kinderzuschlag mal gar keine Geige. Da geht es nur um den Titel der Eltern!


    Und wenn es stimmt, dass Sie § 28 hat, dann wird Sie wohl alleine kein Kindergeld, oder Leistungen für Ihr Kind erhalten! Ohne Gewähr, muss es Montag nachschlagen... Aber sieht wohl so aus - leider.


    Und Scheidung... muss ja eh erstmal das erste Jahr abgewartet werden. Das hat ja mit der ARGE nichts zutun.


    LG

    Guten Morgen the one,


    zumindest aus der Sicht vom Kindergeld und Kinderzuschlag wäre wichtig, welche Aufenthaltsgenehmigung du hast - sprich, nach welchem Paragraphen dein Aufenthalt genehmigt wurde. Es kann dir im Zweifel passieren, dass dein Kindergeld gestrichen wird.


    Wenn Du dich von deinem Mann trennen möchtest, kann dir das natürlich keine Behörde verweigern. Ich würde aber im Vorfeld ein offenes Gespräch mit eurem Sachbearbeiter führen. So weist Du dann, wie groß beispielsweise deine neue Wohnung sein darf und auf welche Fallstricke du achten solltest.


    Freu mich auf deine Antwort.


    LG
    Simon