Gehe mal davon aus, dass Du erst im Grundbuch eingetragen wirst wenn der Erbfall eingetreten ist. Kein Grundbucheintrag, kein Haus. Und Pflichtteil steht Dir zu wenn Du von gesetzlicher Erbfolge ausgeschlossen wurdest. Im übrigen kann die ARGE Deine Stiefmutter zu gar nichts zwingen wenn diese nicht in ihren Mühlen steckt sprich Leistungen von jener bezieht.
Vermutlich fällst Du wenn der Erbfall irgendwann einmal eintritt sowieso aus dem Leistungsbezug heraus da Du ja dann Einkommen aus Vermietung haben wirst. Auch würde ich micht jetzt schon einmal schlau machen wie hoch Deine Erbschaftssteuer sein wird die auch auf Imo. gezahlt werden müssen.
Erbschaftssteuer werde ich wohl nicht zahlen, es gibt meines Wissens Freibeträge von 400.000 für leibliche Kinder des Erblassers.
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Erbschaftssteuer/es06.htm