Beiträge von consten

    Hallo,


    die Arge hat mich aufgefodert, mich medizinisch untersuchen lassen, zwecks Wohnungswechsel. Ich habe im HA nachweisliche ein ärtzliches Attest vorgelegt, dass ich auf Grund meiner Schwertbehinderung mit 80% und Merkzeichen B&G, eine barrierefrei Wohnung benötige.


    Kann ich irgentwie gegen diese Untersuchung rechtlich vorgehen oder widerrufen?

    Eine Frage noch:
    1. Angaben zu der weiteren Person der Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben in dieser Anlage beziehen
    Familienname, Vorname

    Geburtsdatum

    Erhält die/der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von
    Verwandten/Verschwägerten, die mit ihr/ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben? ja nein
    Wenn nein, sind weitere Angaben entbehrlich und es ist nur noch die Unterschrift erforderlich.


    Wenn soll ich da eintragen? Mich selbst?

    danke für die antwort.


    ich habe mir den bogen angeschaut und so richtig schlau bin ich immer noch nicht. ich führe einen selbstständigen haushalt und kriege sonst keine weiteren unterstützungen.


    ich würde den bogen komplett verneinen und könnte auch gar keine personen benennen.

    hallo


    folgende frage:


    ich habe durch eine sportunfall eine behinderung von 80% mit merkzeichen B und G erlitten. in den letzten jahren habe ich eine umschulung gemacht.der kostenträger war der deutsche rentenbund und von denen habe ich auch übergangsgeld erhalten. am 1.6 habe ich bei der arge eine eingliederungsvereinbarung unterschrieben und es wird mir auch eine bewerbungskosten pauschale zugesprochen.


    ich würde gerne den mehrbedarf für behinderte beantragen. wie sieht ihr meine chancen aus und wo kann ich den vordruck erhalten?


    danke für eure hilfe

    hallo


    ich hoffe ihr könnt mir helfen. folgender sachverhalt:


    ich habe am 13.5.2010 alg2 beantragt. antrag wurde schnell bearbeitet, trotz super unfreundliche sachbearbeiterin. die arge schickte mir 2 bescheide. einen für den zeitraum vom 13.5 - 31.5 und 1.6 - 30.11.
    im den bescheid von 13.5 wird mir ein sonstiges einkommen von 63,33 € berechnet und im bescheid vom 1.6 taucht dieser betrag nicht auf.


    laut bescheid vom 13.5 hätte ich 227,37€ bekommen aber an hand des sonstigen einkommen von 66,33€, wurde dieses von den betrag 227,37€ abgezogen und mir 164,04€ zugesprochen.


    ich habe folgenden beitrag hier im forum gelesen:
    http://www.sozialleistungen.in…tiges-einkommen-5938.html


    ich lebe über 10 jahre schon alleine und beziehe kein bargeldlosesen unterhalt von meinen eltern.


    soll ich widerspruch einlegen oder was ratet ihr mir.


    danke