ja genau das meinte ich. müsste doch passen oder?
Beiträge von KerstinH
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lach... das geht nicht so einfach wenn es gerichtlich festgelegt wurde. Und wenn man sich das SBG 2 § 11 ansieht...
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Aber das wenn er die Schulden nicht zahlt muss er ja Unterhalt an seine Exfrau zahlen und so ist es ja gerichtlich festgesetzt worden
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Hallo,
ein paar Info´s vorab:
Ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Er ist geschieden, braucht an seine Ex Frau keinen Unterhalt zahlen da im Scheidungsurteil steht das er als Ersatzleistung die in der Ehe gemeinsam entstandenen Schulden aufkommen muss. Monatlich 400€ und für seinen Sohn zahlt er den mindest Unterhalt von 225€Ich wollte heute ALG 2 beantragen. Bei uns ist es so das man einen Berater zugewiesen bekommt und der vorab prüft ob einem überhaupt Leistung zusteht.
Mir steht angeblich keine Leistung zu da der titulierte Unterhalt ( die 400€ ) nicht mit berücksichtigt werden weil diese ja als Schulden zählen würden.
Das kann doch nicht richtig sein oder?Lieben Gruß Kerstin
und danke für eure hilfe